Steueränderungen 2026: Alle wichtigen Zahlen
Read in EnglishJedes Jahr verschieben sich Freibeträge, Grenzen und Pauschalen – 2026 besonders viele auf einmal. Vom höheren Grundfreibetrag über die einheitliche Pendlerpauschale bis zur neuen E-Rechnungs-Pflicht: Dieser Überblick fasst die wichtigsten Steueränderungen 2026 mit konkreten Zahlen zusammen, damit du genau weißt, was für dich gilt.
Kurz & knapp: 2026 steigen Grundfreibetrag (12.348 €), Kindergeld (259 €) und Mindestlohn (13,90 €). Die Pendlerpauschale liegt einheitlich bei 38 Cent ab dem 1. Kilometer. Für Anleger steigt der Basiszins der Vorabpauschale auf 3,20 %, für Selbstständige läuft die E-Rechnung weiter, und in der Gastronomie gelten wieder 7 % Umsatzsteuer auf Speisen. Sozialabgaben werden teurer.
Für alle: Grundfreibetrag, Kindergeld, Tarif
- Grundfreibetrag: 12.348 € (+252 €), für Verheiratete 24.696 €. Bis dahin bleibt dein zu versteuerndes Einkommen steuerfrei.
- Kindergeld: 259 €/Monat/Kind (+4 €). Kinderfreibetrag: 9.756 € (+156 €).
- Kalte Progression: Die Tarifeckwerte werden verschoben, damit Lohnerhöhungen nicht allein durch die Inflation in höhere Steuersätze rutschen.
Mehr zu Kindern in Ausbildung liest du unter Kindergeld über 18 und Ausbildungsfreibetrag 2026.
Für Arbeitnehmer: Pendlerpauschale, Mindestlohn, Minijob
- Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem 1. Kilometer (vorher 30 Cent bis km 20). Rechne deinen Vorteil mit unserem Pendlerpauschale-Rechner durch.
- Mindestlohn: 13,90 €/Stunde ab Januar 2026 (14,60 € ab 2027).
- Minijob-Grenze: 603 €/Monat (vorher 556 €) – gekoppelt an den Mindestlohn. Details unter Minijob & Mindestlohn 2026.
Wie du dir Freibeträge schon unterm Jahr aufs Netto holst, zeigt Mehr Netto durch Lohnsteuerfreibetrag.
Für Anleger: Vorabpauschale steigt
Der Basiszins für die Vorabpauschale 2026 wurde auf 3,20 % festgesetzt (2025: 2,53 %). Das heißt: Auch wer seine ETF-Anteile gar nicht verkauft, zahlt Anfang 2027 eine kleine Vorab-Steuer auf den fiktiven Wertzuwachs. Der Sparerpauschbetrag bleibt bei 1.000 € (2.000 € für Paare). Alles dazu unter Vorabpauschale 2026 und Sparerpauschbetrag & Freistellungsauftrag.
Für Selbstständige: E-Rechnung, AfA, Gastronomie
- E-Rechnung: Empfangen müssen Unternehmen elektronische Rechnungen schon seit 2025. Die Ausstellungspflicht greift ab 2027 (über 800.000 € Umsatz), ab 2028 für alle. Was jetzt zu tun ist: E-Rechnung-Pflicht für Freiberufler.
- Investitionsbooster: 30 % degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (Anschaffung 1.7.2025–31.12.2027). Details: Investitionsbooster & degressive AfA.
- Gastronomie: Auf Speisen gelten ab 1.1.2026 wieder 7 % Umsatzsteuer (Getränke bleiben 19 %). Mehr unter Gastronomie-Mehrwertsteuer 2026.
Sozialabgaben: Es wird teurer
- Beitragsbemessungsgrenze (KV/PV): 69.750 €/Jahr (5.812,50 €/Monat). Wer mehr verdient, zahlt auf einen größeren Teil Beiträge. Details: Beitragsbemessungsgrenze 2026.
- Zusatzbeitrag Krankenkasse: durchschnittlich 2,9 % (vorher 2,5 %).
- Pflegeversicherung: 3,6 % (Kinderlose über 23: 4,2 %).
Häufige Fehler
- Den höheren Grundfreibetrag ignorieren. Bei kleinen Einkommen kann sich dadurch eine Erstattung ergeben.
- Pendlerpauschale alt berechnen. Ab 2026 zählen 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
- Vorabpauschale übersehen. Die Bank bucht sie automatisch ab – ohne Freistellungsauftrag mindert das deine Liquidität.
- E-Rechnung verschlafen. Empfangen können musst du schon heute.
So hilft dir Restio
Steuerlich ändert sich 2026 viel auf einmal – und die wenigsten Änderungen kommen mit einer Erinnerung. Restio hält den Überblick für dich:
- Persönlich relevant — Restio sortiert aus dem Wust an Änderungen heraus, was für deine Situation zählt: pendelst du, legst du an, bist du selbstständig?
- Sofortantworten — frag auf Deutsch oder Englisch: “Wie viel mehr Pendlerpauschale bekomme ich 2026?” oder “Betrifft mich die E-Rechnung?”
- Finanzwächter — du bekommst rechtzeitig einen Hinweis, wenn eine Änderung eine Frist oder eine Anpassung für dich auslöst.
Für die verbindliche Beurteilung deines Einzelfalls wende dich an einen Steuerberater. Den offiziellen Überblick findest du beim Bundesfinanzministerium.
2026 ist kein Jahr, in dem man die Steuer „wie immer” macht. Wer die neuen Zahlen kennt, holt sich höhere Freibeträge, die volle Pendlerpauschale und vermeidet böse Überraschungen bei Sozialabgaben und Vorabpauschale.
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Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026? ▼
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2026 um 252 € auf 12.348 €. Für zusammen veranlagte Ehepaare gilt das Doppelte: 24.696 €. Bis zu diesem Betrag bleibt das zu versteuernde Einkommen steuerfrei.
Wie viel Kindergeld gibt es 2026? ▼
Das Kindergeld steigt 2026 um 4 € auf 259 € pro Kind und Monat. Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 156 € auf 9.756 €. Das Finanzamt prüft automatisch (Günstigerprüfung), ob Kindergeld oder Freibetrag für dich günstiger ist.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026? ▼
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde (ab 2027 dann 14,60 €). Parallel steigt die Minijob-Grenze von 556 € auf 603 € im Monat, weil sie an den Mindestlohn gekoppelt ist.
Was ändert sich 2026 bei der Pendlerpauschale? ▼
Die Entfernungspauschale wird zum 1. Januar 2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht. Bisher galten 30 Cent für die ersten 20 km und 38 Cent erst ab dem 21. Kilometer. Besonders Kurzpendler profitieren.