← Zurück zum Blog freelancer
4 Min. Lesezeit · Restio Team

Gastronomie-Mehrwertsteuer 2026: 7 % auf Speisen

Read in English

Nach dem Hin und Her der letzten Jahre ist es seit 2026 endlich dauerhaft geregelt: Auf Speisen in der Gastronomie gelten wieder 7 % Umsatzsteuer. Für Wirte, Cafés und Imbisse ist das eine spürbare Entlastung – aber nur, wenn Kasse, Speisekarte und Kombi-Angebote sauber umgestellt sind. Diese Anleitung zeigt dir, was jetzt gilt.

Kurz & knapp: Seit 1.1.2026 gelten dauerhaft 7 % Umsatzsteuer auf Speisen – egal ob vor Ort, to go oder geliefert. Getränke bleiben bei 19 % (außer Milchgetränke mit hohem Milchanteil und Leitungswasser). Kombi-Angebote musst du auf beide Sätze aufteilen. Kasse, TSE und Speisekarte müssen die Trennung abbilden.

Was sich geändert hat

Die Umsatzsteuer auf Restaurant-Speisen war ein Wechselbad: 7 % während der Corona-Zeit, ab Januar 2024 zurück auf 19 %, und seit 1. Januar 2026 nun dauerhaft 7 %. Damit wird die Gastronomie steuerlich wieder den ermäßigten Lebensmitteln gleichgestellt.

Die Senkung gilt für alle Speisen, unabhängig vom Ort des Verzehrs:

  • im Lokal verzehrt → 7 %
  • zum Mitnehmen → 7 %
  • geliefert → 7 %

Was bei 19 % bleibt

Die Getränke sind die wichtige Ausnahme: Sie bleiben grundsätzlich bei 19 %. Nur wenige Getränke sind ermäßigt:

  • Milch und Milchmischgetränke mit hohem Milchanteil
  • Leitungswasser

Für deine Kasse heißt das: Speisen und Getränke müssen getrennt mit dem jeweils richtigen Satz ausgewiesen werden.

Der Knackpunkt: Kombi-Angebote

Ein Menü mit Getränk, das Frühstücksangebot, das „Burger + Cola”-Kombi: Hier treffen 7 % und 19 % aufeinander. Du musst den Gesamtpreis aufteilen:

  • der Speiseanteil → 7 %
  • der Getränkeanteil → 19 %

Dafür gibt es zulässige Aufteilungsmethoden (z. B. nach Einzelverkaufspreisen). Wichtig ist, dass die Aufteilung nachvollziehbar dokumentiert und in der Kasse hinterlegt ist – sonst drohen bei der Betriebsprüfung Nachforderungen.

Beispiel-Rechnung

Café-Inhaber Marek verkauft ein Frühstücksmenü für 15,00 € brutto: Speise mit Einzelpreis 12 €, Kaffee mit Einzelpreis 3 €.

  • Speiseanteil: 12/15 → 12,00 € brutto, davon 7 % USt = 0,78 €
  • Getränkeanteil: 3/15 → 3,00 € brutto, davon 19 % USt = 0,48 €
  • USt gesamt: 1,26 € statt 2,39 € bei durchgehend 19 %

Bei gleichem Verkaufspreis steigt Mareks Marge – oder er kann den Preis senken und bleibt wettbewerbsfähig.

Was du jetzt umstellen musst

  1. Kassensystem & TSE auf die getrennten Sätze konfigurieren.
  2. Artikelstamm prüfen: Jede Speise auf 7 %, Getränke auf 19 %.
  3. Kombi-Angebote mit dokumentierter Aufteilung hinterlegen.
  4. Speisekarte und Belege auf korrekte Ausweisung kontrollieren.

Wie du deine Umsatzsteuer-Voranmeldung und den Vorsteuerabzug generell handhabst, liest du in Umsatzsteuer für Freiberufler. Stellst du gerade fest, dass du über die Kleinunternehmer-Grenze rutschst, ist das jetzt besonders relevant.

Häufige Fehler

  1. Getränke mit 7 % verbuchen. Sie bleiben bei 19 % – ein teurer Standardfehler.
  2. Kombi-Angebote nicht aufteilen. Ohne Dokumentation gibt es Ärger in der Prüfung.
  3. TSE nicht aktualisiert. Die Trennung muss technisch sauber laufen.
  4. Vorsteuer vergessen. Deine Eingangsrechnungen mindern weiterhin deine Zahllast.

So hilft dir Restio

Die Umstellung ist mehr Buchhaltung als Steuerrecht – aber Fehler fallen erst Jahre später in der Prüfung auf. Restio hilft dir, sauber zu bleiben:

  • Belege auslesen — fotografiere Eingangs- und Ausgangsbelege; Restio ordnet Speisen und Getränke dem richtigen Satz zu.
  • Sofortantworten — frag auf Deutsch oder Englisch: “Mit welchem Satz verbuche ich mein Frühstücksmenü?” oder “Gilt 7 % auch für Lieferungen?”
  • Finanzwächter — du bekommst einen Hinweis, wenn deine Umsätze Richtung Kleinunternehmergrenze oder eine Voranmeldungsfrist laufen.

Für die korrekte Kassen- und TSE-Einrichtung hilft dein Steuerberater oder Kassenanbieter – Restio sorgt dafür, dass du die Logik dahinter verstehst.

Die 7 % sind eine echte Entlastung – aber nur für den, der Speisen und Getränke sauber trennt. Wer Kasse und Kombi-Angebote richtig aufsetzt, nimmt den Vorteil voll mit. Den offiziellen Rahmen erläutert die IHK zur Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie.

Restio

Steuertipps direkt aufs Handy

Restio findet Absetzungen, die du nicht kanntest.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 gelten dauerhaft 7 % Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie – egal ob im Lokal verzehrt, zum Mitnehmen oder geliefert. Getränke bleiben grundsätzlich bei 19 %, mit Ausnahmen wie Milch und Leitungswasser.

Gelten die 7 % auch für Getränke?

Nein. Getränke werden weiterhin mit 19 % besteuert. Ausnahmen sind bestimmte Milch- und Milchmischgetränke mit hohem Milchanteil sowie Leitungswasser. Für die Kasse heißt das: Speisen und Getränke müssen getrennt ausgewiesen werden.

Wie behandle ich Kombi-Angebote wie Menüs mit Getränk?

Bei Kombi-Angeboten aus Speise und Getränk musst du den Preis auf die beiden Steuersätze aufteilen – 7 % auf die Speise, 19 % auf das Getränk. Dafür gibt es zulässige Aufteilungsmethoden; wichtig ist, dass die Aufteilung nachvollziehbar und in der Kasse hinterlegt ist.

Profitieren Kleinunternehmer von der Senkung?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen ohnehin keine Umsatzsteuer aus, daher ändert die Senkung an ihrer Rechnung nichts direkt. Relevant wird sie erst, wenn die Kleinunternehmergrenze überschritten wird und zur Regelbesteuerung gewechselt wird.