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3 Min. Lesezeit · Restio Team

Minijob 603 € & Mindestlohn 13,90 € 2026

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Mehr Mindestlohn heißt 2026 auch mehr Minijob: Die Grenze steigt auf 603 €. Für Millionen Minijobber ändert sich damit, wie viele Stunden drin sind und was netto bleibt. Diese Anleitung zeigt dir die neuen Zahlen, die Steuer- und Rentenregeln und worauf du bei einem zweiten Job achten musst.

Kurz & knapp: Der Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 €/Stunde, die Minijob-Grenze dadurch auf 603 €/Monat (7.236 €/Jahr). Der Minijob ist für dich meist steuer- und abgabenfrei (Arbeitgeber zahlt Pauschsteuer), nur ein kleiner Rentenbeitrag fällt an – Befreiung möglich. Der erste Minijob neben dem Hauptjob bleibt frei, ein zweiter wird mitversteuert.

Die neuen Zahlen 2026

  • Mindestlohn: 13,90 €/Stunde (ab Jan 2026), 14,60 € ab 2027.
  • Minijob-Grenze: 603 €/Monat = 7.236 €/Jahr.

Die Grenze ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht einer Wochenarbeitszeit von rund 10 Stunden zum Mindestlohn. Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze – du kannst also genauso viele Stunden arbeiten wie vorher, nur zu mehr Lohn.

Steuer und Abgaben: meist nichts für dich

Beim klassischen Minijob trägt der Arbeitgeber die Abgaben:

  • Pauschsteuer 2 % – meist vom Arbeitgeber übernommen, dann ist der Lohn für dich steuerfrei.
  • Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung: keine Beiträge für dich.
  • Rentenversicherung: kleiner Eigenanteil (3,6 %) – davon kannst du dich auf Antrag befreien lassen. Bleibst du drin, sammelst du Rentenansprüche.

Midijob: knapp über der Grenze

Verdienst du mehr als 603 €, beginnt der Übergangsbereich (Midijob) bis 2.000 €. Dort zahlst du reduzierte Sozialabgaben, die mit steigendem Lohn langsam ansteigen. Das verhindert, dass ein Euro mehr Brutto plötzlich viel Netto kostet.

Minijob neben dem Hauptjob

  • Erster Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob: bleibt steuer- und abgabenfrei.
  • Zweiter Minijob: wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und normal versteuert und verbeitragt.
  • Mehrere Minijobs ohne Hauptjob: zusammen dürfen sie die 603 € nicht überschreiten – sonst Midijob.

Wer nebenbei selbstständig tätig wird, sollte zusätzlich Nebengewerbe als Angestellter lesen. Beziehst du Bürgergeld, gilt Bürgergeld-Zuverdienst.

Beispiel-Rechnung

Student Tom arbeitet zum Mindestlohn von 13,90 €.

  • Bei 603 €/Monat: 603 / 13,90 = rund 43 Stunden im Monat, also etwa 10 Stunden/Woche
  • Steuer: keine (Arbeitgeber-Pauschsteuer)
  • Rentenbeitrag: 3,6 % von 603 € = 21,71 €, falls keine Befreiung

Netto bleiben Tom also rund 581 € – oder die vollen 603 € bei Rentenbefreiung.

Häufige Fehler

  1. Über 603 € rutschen. Schon ein Euro mehr macht aus dem Minijob einen Midijob.
  2. Zweiten Minijob unterschätzen. Er wird voll mitversteuert.
  3. Rentenbefreiung „automatisch” annehmen. Sie gilt nur auf Antrag.
  4. Jahresgrenze ignorieren. Schwankt dein Lohn, zählt die Jahresgrenze von 7.236 €.

So hilft dir Restio

Ob du noch im Minijob bist oder schon im Midijob, ob sich die Rentenbefreiung lohnt – kleine Fragen mit konkreten Folgen. Restio beantwortet sie:

  • Grenze prüfen — gib Stundenlohn und Stunden ein, und Restio sagt dir, ob du unter 603 € bleibst.
  • Netto schätzen — Restio zeigt dir, was mit und ohne Rentenbefreiung übrig bleibt.
  • Sofortantworten — frag auf Deutsch oder Englisch: “Wie viele Stunden darf ich 2026 im Minijob arbeiten?” oder “Lohnt sich die Rentenbefreiung?”

Für die Lohnabrechnung ist dein Arbeitgeber zuständig – Restio sorgt dafür, dass du deine eigenen Grenzen kennst.

Die Minijob-Grenze wächst 2026 mit dem Mindestlohn – mehr Lohn bei gleicher Stundenzahl. Wer die 603-€-Grenze, die Rentenregel und die Zweitjob-Falle kennt, holt das Maximum heraus, ohne in den Midijob zu rutschen. Offizielle Infos gibt die Minijob-Zentrale.

Restio

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat (vorher 556 €). Sie ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Bei 13,90 € Mindestlohn ergibt sich aus der Formel eine Grenze von 603 € monatlich, also 7.236 € im Jahr.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 folgt die nächste Stufe auf 14,60 €. Weil die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie automatisch mit.

Muss ich meinen Minijob versteuern?

In der Regel nicht selbst. Der Arbeitgeber führt meist eine Pauschsteuer von 2 % ab, dann ist der Minijob für dich steuer- und abgabenfrei. Nur die Rentenversicherung kostet einen kleinen Eigenanteil – von dem du dich auf Antrag befreien lassen kannst.

Was passiert mit einem Minijob neben dem Hauptjob?

Der erste Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob bleibt steuer- und abgabenfrei. Ein zweiter Minijob wird dagegen mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ganz normal versteuert und verbeitragt. Mehrere Minijobs zusammen dürfen die Grenze von 603 € nicht überschreiten, sonst entsteht ein Midijob.