Minijob 603 € & Mindestlohn 13,90 € 2026
Read in EnglishMehr Mindestlohn heißt 2026 auch mehr Minijob: Die Grenze steigt auf 603 €. Für Millionen Minijobber ändert sich damit, wie viele Stunden drin sind und was netto bleibt. Diese Anleitung zeigt dir die neuen Zahlen, die Steuer- und Rentenregeln und worauf du bei einem zweiten Job achten musst.
Kurz & knapp: Der Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 €/Stunde, die Minijob-Grenze dadurch auf 603 €/Monat (7.236 €/Jahr). Der Minijob ist für dich meist steuer- und abgabenfrei (Arbeitgeber zahlt Pauschsteuer), nur ein kleiner Rentenbeitrag fällt an – Befreiung möglich. Der erste Minijob neben dem Hauptjob bleibt frei, ein zweiter wird mitversteuert.
Die neuen Zahlen 2026
- Mindestlohn: 13,90 €/Stunde (ab Jan 2026), 14,60 € ab 2027.
- Minijob-Grenze: 603 €/Monat = 7.236 €/Jahr.
Die Grenze ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht einer Wochenarbeitszeit von rund 10 Stunden zum Mindestlohn. Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze – du kannst also genauso viele Stunden arbeiten wie vorher, nur zu mehr Lohn.
Steuer und Abgaben: meist nichts für dich
Beim klassischen Minijob trägt der Arbeitgeber die Abgaben:
- Pauschsteuer 2 % – meist vom Arbeitgeber übernommen, dann ist der Lohn für dich steuerfrei.
- Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung: keine Beiträge für dich.
- Rentenversicherung: kleiner Eigenanteil (3,6 %) – davon kannst du dich auf Antrag befreien lassen. Bleibst du drin, sammelst du Rentenansprüche.
Midijob: knapp über der Grenze
Verdienst du mehr als 603 €, beginnt der Übergangsbereich (Midijob) bis 2.000 €. Dort zahlst du reduzierte Sozialabgaben, die mit steigendem Lohn langsam ansteigen. Das verhindert, dass ein Euro mehr Brutto plötzlich viel Netto kostet.
Minijob neben dem Hauptjob
- Erster Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob: bleibt steuer- und abgabenfrei.
- Zweiter Minijob: wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und normal versteuert und verbeitragt.
- Mehrere Minijobs ohne Hauptjob: zusammen dürfen sie die 603 € nicht überschreiten – sonst Midijob.
Wer nebenbei selbstständig tätig wird, sollte zusätzlich Nebengewerbe als Angestellter lesen. Beziehst du Bürgergeld, gilt Bürgergeld-Zuverdienst.
Beispiel-Rechnung
Student Tom arbeitet zum Mindestlohn von 13,90 €.
- Bei 603 €/Monat: 603 / 13,90 = rund 43 Stunden im Monat, also etwa 10 Stunden/Woche
- Steuer: keine (Arbeitgeber-Pauschsteuer)
- Rentenbeitrag: 3,6 % von 603 € = 21,71 €, falls keine Befreiung
Netto bleiben Tom also rund 581 € – oder die vollen 603 € bei Rentenbefreiung.
Häufige Fehler
- Über 603 € rutschen. Schon ein Euro mehr macht aus dem Minijob einen Midijob.
- Zweiten Minijob unterschätzen. Er wird voll mitversteuert.
- Rentenbefreiung „automatisch” annehmen. Sie gilt nur auf Antrag.
- Jahresgrenze ignorieren. Schwankt dein Lohn, zählt die Jahresgrenze von 7.236 €.
So hilft dir Restio
Ob du noch im Minijob bist oder schon im Midijob, ob sich die Rentenbefreiung lohnt – kleine Fragen mit konkreten Folgen. Restio beantwortet sie:
- Grenze prüfen — gib Stundenlohn und Stunden ein, und Restio sagt dir, ob du unter 603 € bleibst.
- Netto schätzen — Restio zeigt dir, was mit und ohne Rentenbefreiung übrig bleibt.
- Sofortantworten — frag auf Deutsch oder Englisch: “Wie viele Stunden darf ich 2026 im Minijob arbeiten?” oder “Lohnt sich die Rentenbefreiung?”
Für die Lohnabrechnung ist dein Arbeitgeber zuständig – Restio sorgt dafür, dass du deine eigenen Grenzen kennst.
Die Minijob-Grenze wächst 2026 mit dem Mindestlohn – mehr Lohn bei gleicher Stundenzahl. Wer die 603-€-Grenze, die Rentenregel und die Zweitjob-Falle kennt, holt das Maximum heraus, ohne in den Midijob zu rutschen. Offizielle Infos gibt die Minijob-Zentrale.
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Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026? ▼
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat (vorher 556 €). Sie ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Bei 13,90 € Mindestlohn ergibt sich aus der Formel eine Grenze von 603 € monatlich, also 7.236 € im Jahr.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026? ▼
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 folgt die nächste Stufe auf 14,60 €. Weil die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie automatisch mit.
Muss ich meinen Minijob versteuern? ▼
In der Regel nicht selbst. Der Arbeitgeber führt meist eine Pauschsteuer von 2 % ab, dann ist der Minijob für dich steuer- und abgabenfrei. Nur die Rentenversicherung kostet einen kleinen Eigenanteil – von dem du dich auf Antrag befreien lassen kannst.
Was passiert mit einem Minijob neben dem Hauptjob? ▼
Der erste Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob bleibt steuer- und abgabenfrei. Ein zweiter Minijob wird dagegen mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ganz normal versteuert und verbeitragt. Mehrere Minijobs zusammen dürfen die Grenze von 603 € nicht überschreiten, sonst entsteht ein Midijob.