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5 Min. Lesezeit · Restio Team

Kindergeld nach 18: Wann es weiterläuft (2026)

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Zum 18. Geburtstag meldet sich die Familienkasse nicht mehr automatisch – und plötzlich steht deine monatliche Kindergeld-Zahlung auf der Kippe. Diese Anleitung zeigt dir, wann Kindergeld weiterläuft (bis zum 25. Geburtstag), was das Kind dafür tun muss und welche Nebenjob-Regel den häufigsten Fehler verursacht.

Kurz & knapp: Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind in Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst ist oder arbeitssuchend gemeldet. 4 Monate Übergangszeit zwischen Ausbildungs-Abschnitten sind unschädlich. 20-Stunden-Grenze für Nebenjobs greift nur nach der Erstausbildung. 255 € pro Monat – über 6 Jahre bis zu 18.360 € pro Kind.

Die sechs Situationen nach dem 18. Geburtstag

1. Berufsausbildung (Lehre)

  • Kindergeld läuft weiter
  • Nachweis: Ausbildungsvertrag bei der Familienkasse einreichen
  • Bis zum Abschluss der Ausbildung, max. bis 25. Geburtstag

2. Studium

  • Bachelor, Master (nahtlos), Promotion
  • Nachweis: Immatrikulations-Bescheinigung (jedes Semester)
  • Bis zum Studien-Abschluss, max. bis 25. Geburtstag

3. Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) / Ökologisches Jahr (FÖJ) / Bundesfreiwilligendienst (BFD)

  • Kindergeld läuft weiter
  • Nachweis: Teilnahme-Bescheinigung

4. Arbeitssuchend gemeldet

  • Nur bis zum 21. Lebensjahr
  • Kind muss bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein
  • Nachweis: Meldung und regelmäßige Aktualisierung

5. Übergangs-Zeiten (max. 4 Monate)

Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (z.B. Abi → Studium, Bachelor → Master, Ausbildung → Studium) darf eine Pause von bis zu 4 Monaten liegen, ohne dass das Kindergeld unterbrochen wird.

6. Behinderung

  • Kein Altersgrenze
  • Voraussetzung: Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten
  • Kind kann sich nicht selbst unterhalten
  • Nachweis: Behindertenausweis + Gutachten

Die 20-Stunden-Falle: Nebenjob nach Erstausbildung

Das ist der meist missverstandene Punkt.

Während der Erstausbildung (erster Bachelor, erste Lehre)

  • Nebenjob egal, auch Vollzeit-Jobs während Semesterferien sind unschädlich
  • Kindergeld läuft durchgängig

Nach Erstausbildung (Master, zweite Ausbildung, Promotion)

  • 20-Stunden-Grenze pro Woche (im Durchschnitt über das Kalenderjahr)
  • Mehr als 20 Std/Woche regelmäßig → kein Kindergeld

Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel

Auch bei >20 Std bleibt Kindergeld, wenn:

  • Ausbildungsverhältnis: der Job ist Bestandteil einer Ausbildung (duales Studium, Referendariat, Lehrer-Anwärter)
  • Mini-Job (geringfügige Beschäftigung, max 556 €/Monat 2026): immer unschädlich
  • Kurze Spitzen unter 2 Monaten bei Jahresdurchschnitt ≤ 20 Std

Die 4-Monats-Regel im Detail

Unschädliche Unterbrechung zwischen Ausbildungsabschnitten: bis zu 4 Monate.

Typische Beispiele

  • Abi Juni, Studium Oktober: 3 Monate Pause → unschädlich
  • Bachelor-Abschluss Juli, Master-Start Oktober: 3 Monate → unschädlich
  • Ausbildungs-Ende August, Studium Oktober: 2 Monate → unschädlich
  • Abi Juni, Gap Year, Studium nächstes Oktober: 16 Monate → schädlich, kein Kindergeld in der Lücke

Bei zu langen Lücken

Wenn ein Gap Year geplant ist:

  • Im Ausland mit definitivem Programm (Work & Travel mit Programm, Au-Pair mit Vertrag): evtl. als Freiwilligendienst anerkannt
  • Arbeitssuchend gemeldet: Kindergeld weiter, aber nur bis 21
  • Reine Reise ohne Programm: meist keine Weiterzahlung

Der Antrag auf Weiterzahlung

Nicht automatisch, sondern aktiv durch Eltern bei der Familienkasse:

  1. Formular “Antrag auf Kindergeld für ein volljähriges Kind” (KG51)
  2. Nachweise: Ausbildungsvertrag / Immatrikulations-Bescheinigung / FSJ-Vertrag
  3. Jährliche Aktualisierung

Wo

  • Familienkasse der Arbeitsagentur deiner Stadt
  • Online über das Familienkasse-Portal
  • Per Post mit Formularen

Wann

  • Vor dem 18. Geburtstag den ersten Weiterzahlungs-Antrag stellen, damit keine Lücke entsteht
  • Jährlich neuer Immatrikulations-Nachweis, typisch zum Wintersemester-Start

Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag (8.388 € pro Kind in 2026, geteilt auf beide Eltern) ist eine Alternative, die nur bei höheren Einkommen günstiger ist.

  • Günstigerprüfung macht das Finanzamt automatisch in der Steuererklärung
  • Unter ca. 80-100k Familien-Einkommen: Kindergeld ist günstiger
  • Über 100k: Kinderfreibetrag kann günstiger sein

In der Praxis musst du nichts entscheiden – du bekommst weiterhin Kindergeld als monatliche Zahlung und das Finanzamt rechnet im Bescheid den günstigeren Weg.

Rückwirkende Zahlung

  • Familienkasse zahlt bis zu 6 Monate rückwirkend
  • Wenn du erst später merkst, dass dein Kind im Studium ist: sofort Antrag stellen, bis zu 6 Monate Rückforderung möglich
  • Lücken über 6 Monate: Geld ist verloren

Pflicht zur Mitteilung

Ändert sich der Status deines Kindes, musst du sofort die Familienkasse informieren:

  • Ausbildung abgebrochen
  • Job > 20 Std/Woche nach Erstausbildung begonnen
  • Auslandsaufenthalt über längere Zeit
  • Wohnsitzwechsel

Verschwiegene Änderungen → Rückforderung der zu viel gezahlten Beträge + bei systematischer Verheimlichung Strafverfahren.

Verwandte Themen

Häufige Fehler

  1. Kein Antrag nach dem 18. Geburtstag gestellt. Familienkasse stoppt automatisch.
  2. Übergangszeit 5 Monate erlaubt angenommen. Es sind max. 4.
  3. Nebenjob > 20 Std nach Master. Kindergeld entfällt – Eltern und Kind sollten das vorher ausrechnen.
  4. Immatrikulations-Erneuerung vergessen. Familienkasse fragt aktiv jedes Jahr nach. Nicht reagieren = Zahlung gestoppt.
  5. Verschwiegen, dass Kind Ausbildung abgebrochen hat. Rückforderung plus Verdacht auf vorsätzliche Täuschung.

So hilft dir Restio

Kindergeld über 18 ist einer der einfachsten Hebel, bei dem 3.000 € pro Jahr auf dem Spiel stehen:

  • Status-Checker — gib den aktuellen Status des Kindes ein, Restio zeigt dir Kindergeld-Berechtigung und Fristen für Nachweise.
  • Erinnerung zum Weiterzahlungs-Antrag — Restio erinnert dich 3 Monate vor dem 18. Geburtstag deines Kindes.
  • Jährlicher Immatrikulations-Reminder — für jedes Semester automatisch.
  • 20-Std-Rechner — wenn dein Kind einen Nebenjob hat, hilft Restio bei der Grenze.
  • Sofortantworten“Gap Year im Ausland – was zählt?”, “Meine Tochter bricht das Studium ab – was nun?”, “Mein Sohn verdient 600 € im Mini-Job” – auf Deutsch oder Englisch.

Kindergeld ist der älteste und einfachste Familien-Geldfluss – und gleichzeitig der, bei dem die meisten Familien unnötig 3.000-6.000 € verlieren, weil sie einen Antrag vergessen oder eine Frist reißen.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange gibt es Kindergeld?

Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag automatisch. Danach bis zum 25. Lebensjahr nur wenn das Kind in Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder arbeitssuchend gemeldet ist. Bei Behinderung ohne Altersgrenze.

Was zählt als 'Ausbildung' für Kindergeld?

Berufsausbildung, Studium (Bachelor + Master nahtlos), Promotion, duales Studium, Freiwilliges Soziales Jahr/Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst. Nicht: Praktika ohne Ausbildungsvertrag, reine Jobsuche, Selbstständigkeit.

Was passiert zwischen Abi und Studium?

Übergangszeit bis 4 Monate ist unschädlich. Abi im Juni, Studium ab Oktober = 3 Monate Pause = Kindergeld läuft weiter. Wichtig: Familienkasse informieren, Abi-Zeugnis und Studienplatz-Zusage einreichen.

Darf mein Kind neben dem Studium arbeiten?

Ja, aber die Regeln unterscheiden Erst- und Zweitausbildung: Während der Erstausbildung (erstes Studium, erste Lehre) spielt der Nebenjob keine Rolle. Nach der Erstausbildung (z.B. Master nach Bachelor) gilt die 20-Stunden-Grenze: Bei über 20 Stunden/Woche regelmäßiger Erwerbstätigkeit entfällt das Kindergeld.

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

Einheitlich 255 € pro Kind und Monat, unabhängig vom Alter und vom Kinderstatus (1., 2., 3. Kind etc.). Pro Jahr also 3.060 €. Das sind über 6 Jahre von 19 bis 25 bis zu 18.360 € pro Kind, die nicht verloren gehen sollen.