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4 Min. Lesezeit · Restio Team

Sparerpauschbetrag 2026: 1.000 € clever nutzen

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Zinsen sind zurück, ETF-Depots wachsen, und die Vorabpauschale bucht ab – damit wird ein altbekannter Freibetrag plötzlich wieder wertvoll: der Sparerpauschbetrag. 2026 bleiben 1.000 € Kapitalerträge pro Person steuerfrei. Wer den passenden Freistellungsauftrag stellt, schöpft das voll aus. Diese Anleitung zeigt dir, wie.

Kurz & knapp: Der Sparerpauschbetrag beträgt 2026 1.000 € (Paare 2.000 €) und deckt alle Kapitalerträge ab: Zinsen, Dividenden, Kursgewinne, Vorabpauschale. Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Bank an, bis zu diesem Betrag keine Steuer einzubehalten. Du darfst ihn auf mehrere Banken verteilen – die Summe bleibt bei 1.000 €. Ohne Auftrag zahlst du erst und holst es dir später über die Anlage KAP zurück.

Was der Sparerpauschbetrag abdeckt

Der Sparerpauschbetrag ist ein pauschaler Werbungskostenabzug für Kapitaleinkünfte. Er gilt für die Summe aller Erträge aus Geldanlagen:

  • Zinsen (Tagesgeld, Festgeld, Anleihen)
  • Dividenden (Aktien, ausschüttende ETFs)
  • Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren
  • Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds (siehe Vorabpauschale 2026)

Bis 1.000 € bleibt das alles steuerfrei. Erst darüber greift die Abgeltungsteuer von 25 % + 5,5 % Soli (+ ggf. Kirchensteuer).

Der Freistellungsauftrag: einmal stellen, jedes Jahr sparen

Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank auf jeden Euro Kapitalertrag sofort Steuer ein – auch innerhalb deines Freibetrags. Du verlierst das Geld nicht, musst es aber über die Steuererklärung zurückholen. Der Freistellungsauftrag erspart dir genau das.

So gehst du vor:

  1. Erträge schätzen. Wo fallen deine meisten Zinsen, Dividenden und Kursgewinne an?
  2. Aufträge verteilen. Stelle bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag – z. B. 600 € beim Broker, 400 € bei der Tagesgeldbank. Die Summe darf 1.000 € nicht überschreiten.
  3. Rechtzeitig einreichen. Banken brauchen den Auftrag meist bis Mitte Dezember, damit er fürs laufende Jahr gilt. Du brauchst dafür deine Steuer-Identifikationsnummer.

Tipp: Verheiratete können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über 2.000 € stellen. So gleichen sich ungleiche Erträge der Partner automatisch aus.

Beispiel-Rechnung

Tom hat ein Depot beim Broker und Tagesgeld bei einer zweiten Bank.

  • Dividenden + Kursgewinne beim Broker 2026: 750 €
  • Zinsen Tagesgeld: 300 €
  • Summe: 1.050 € → 50 € über dem Freibetrag

Verteilt Tom seinen Freistellungsauftrag (700 € Broker, 300 € Tagesgeld), bleiben 1.000 € steuerfrei. Nur die überschießenden 50 € werden besteuert: 50 € × 26,375 % ≈ 13,19 €. Ohne Auftrag hätte die Bank auf die vollen 1.050 € Steuer einbehalten – rund 277 €, die Tom sich erst über die Anlage KAP hätte zurückholen müssen.

Sonderfall: NV-Bescheinigung

Liegt dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €), kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Damit bleiben deine Kapitalerträge auch über 1.000 € steuerfrei – ideal für Studierende, Rentner mit kleiner Rente oder Kinderdepots.

Häufige Fehler

  1. Gar keinen Auftrag stellen. Der häufigste Fehler – kostet zwar keine Steuer endgültig, aber Liquidität und Aufwand.
  2. Summe überschreiten. Mehr als 1.000 € insgesamt ist unzulässig; die Banken melden die Aufträge ans Bundeszentralamt.
  3. Verluste nicht nutzen. Verlusttöpfe und der Sparerpauschbetrag wirken zusammen – wer Verluste hat, sollte sie über die Anlage KAP verrechnen.
  4. NV-Bescheinigung vergessen. Bei kleinem Einkommen die elegantere Lösung.

So hilft dir Restio

Den Freibetrag richtig zu verteilen klingt simpel, wird aber bei mehreren Banken schnell unübersichtlich. Restio hilft dir, nichts zu verschenken:

  • Aufteilung planen — sag Restio, wo welche Erträge anfallen, und es schlägt dir eine sinnvolle Verteilung des Freistellungsauftrags vor.
  • Sofortantworten — frag auf Deutsch oder Englisch: “Wie verteile ich 1.000 € auf zwei Banken?” oder “Lohnt sich eine NV-Bescheinigung für mich?”
  • Finanzwächter — du bekommst rechtzeitig vor Jahresende einen Hinweis, deinen Freistellungsauftrag zu prüfen.

Für komplexe Depots oder die Verlustverrechnung über mehrere Banken hinweg hilft ein Steuerberater – Restio bereitet die Zahlen so auf, dass du den Überblick behältst.

1.000 € steuerfreie Kapitalerträge sind 2026 mehr wert als in den Nullzins-Jahren. Wer seinen Freistellungsauftrag klug verteilt, nutzt sie voll – und spart sich die Rückholung über die Steuererklärung. Mehr Hintergrund beim Bankenverband.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?

Der Sparerpauschbetrag liegt 2026 bei 1.000 € pro Person und 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare. Bis zu diesem Betrag bleiben deine Kapitalerträge – Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und die Vorabpauschale – steuerfrei.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag weist deine Bank an, bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags keine Kapitalertragsteuer einzubehalten. Ohne ihn zieht die Bank 25 % plus Soli ab, und du musst dir den Betrag später über die Anlage KAP zurückholen. Mit ihm passiert das gar nicht erst.

Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilen?

Ja. Du kannst mehrere Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken stellen – die Summe darf aber 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht überschreiten. Verteile sinnvoll: dorthin, wo die meisten Erträge anfallen.

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag stelle?

Dann behält die Bank auf jeden Euro Kapitalertrag 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Soli ein – auch innerhalb deines Freibetrags. Du bekommst das Geld zurück, musst es aber über die Anlage KAP in der Steuererklärung beantragen. Einfacher ist es, den Auftrag vorab zu stellen.