Vorabpauschale 2026: ETF-Steuer trotz Verkauf?
Read in EnglishDu hast einen thesaurierenden ETF, hast nichts verkauft – und trotzdem zieht deine Bank Anfang des Jahres Steuer ab. Das ist die Vorabpauschale, und 2026 trifft sie spürbar mehr Anleger: Der Basiszins ist auf 3,20 % gestiegen (2025: 2,53 %). Diese Anleitung erklärt dir, wie sie funktioniert, wie du sie berechnest und wie du sie mit einem einfachen Auftrag oft ganz vermeidest.
Kurz & knapp: Die Vorabpauschale besteuert einen fiktiven Mindestertrag thesaurierender Fonds – auch ohne Verkauf. Formel: Fondswert am Jahresanfang × 3,20 % × 0,7 = Basisertrag. Versteuert wird der niedrigere Wert aus Basisertrag und echter Wertsteigerung, minus Ausschüttungen. Bei Aktienfonds bleiben durch die Teilfreistellung 30 % steuerfrei. Ein Freistellungsauftrag bis 1.000 € verhindert die Abbuchung oft komplett.
Warum es die Vorabpauschale gibt
Ein ausschüttender ETF zahlt regelmäßig Dividenden aus – darauf zahlst du sofort Steuer. Ein thesaurierender ETF legt die Erträge automatisch wieder an. Ohne Gegenmaßnahme würdest du erst beim Verkauf in vielen Jahren Steuer zahlen. Diesen Steuerstundungs-Vorteil begrenzt die Vorabpauschale: Sie besteuert jedes Jahr einen Mindestertrag vorab. Beim späteren Verkauf wird das wieder angerechnet – doppelt besteuert wird nichts.
So wird sie berechnet
Drei Schritte:
- Basisertrag = Fondswert am 1. Januar × Basiszins (2026: 3,20 %) × 0,7.
- Vorabpauschale = der niedrigere Wert aus Basisertrag und tatsächlicher Wertsteigerung des Jahres, minus im Jahr gezahlte Ausschüttungen.
- Steuerpflichtig = Vorabpauschale × Teilfreistellung. Bei Aktien-ETFs bleiben 30 % steuerfrei, es werden also nur 70 % besteuert.
Darauf fallen 25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Soli (= 26,375 %) an, ggf. plus Kirchensteuer.
Beispiel-Rechnung
Lena hält einen thesaurierenden Aktien-ETF, Wert am 1.1.2026: 20.000 €. Der ETF steigt im Jahr um 9 %.
- Basisertrag: 20.000 € × 3,20 % × 0,7 = 448 €
- Wertsteigerung (1.800 €) ist höher → es zählt der Basisertrag: 448 €
- Teilfreistellung 30 % → steuerpflichtig: 448 € × 70 % = 313,60 €
- Steuer: 313,60 € × 26,375 % ≈ 82,71 €
Aber: Hat Lena einen Freistellungsauftrag über 1.000 €, ist dieser Betrag noch frei – sie zahlt 0 €.
Wann die Vorabpauschale 0 € ist
- Der Fonds ist im Minus. Keine Wertsteigerung → keine Vorabpauschale.
- Ausschüttungen ≥ Basisertrag. Wurde im Jahr genug ausgeschüttet (und bereits versteuert), bleibt nichts übrig.
- Freistellungsauftrag deckt den Betrag. Bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Paaren) wird nichts abgebucht.
Abbuchung und Liquidität
Die Vorabpauschale für 2026 wird am ersten Bankarbeitstag 2027 fällig. Die Bank zieht die Steuer automatisch von deinem Verrechnungskonto ein. Wichtig: Sorge dafür, dass dort genug Guthaben liegt – sonst kann es zu Sollzinsen oder einem Zwangsverkauf von Anteilen kommen.
Häufige Fehler
- Keinen Freistellungsauftrag stellen. Der einfachste Hebel, um die Abbuchung bis 1.000 € zu vermeiden. Mehr dazu: Sparerpauschbetrag & Freistellungsauftrag.
- Die Teilfreistellung vergessen. Bei Aktienfonds bleiben 30 % steuerfrei – wer das nicht weiß, überschätzt seine Last.
- Doppelbesteuerung fürchten. Beim Verkauf wird die bereits gezahlte Vorabpauschale angerechnet.
- Leeres Verrechnungskonto. Bei Auslandsdepots ohne Verrechnungskonto musst du die Steuer selbst über die Anlage KAP erklären.
So hilft dir Restio
Die Vorabpauschale ist abstrakt, die Formel sperrig, und die Abbuchung kommt oft überraschend. Restio macht sie greifbar:
- Durchrechnen — gib Fondswert und Fondsart ein, und Restio rechnet dir Basisertrag, Teilfreistellung und die zu erwartende Steuer für 2026 aus.
- Freistellung optimieren — Restio zeigt dir, ob dein Freistellungsauftrag die Vorabpauschale abdeckt oder ob du ihn anpassen solltest.
- Sofortantworten — frag auf Deutsch oder Englisch: “Warum hat meine Bank im Januar Steuer abgebucht?” oder “Muss ich die Vorabpauschale in die Steuererklärung eintragen?”
Für die verbindliche Beurteilung – etwa bei mehreren Auslandsdepots – wende dich an einen Steuerberater. Restio sortiert vorab, damit du weißt, worum es geht.
Die Vorabpauschale ist 2026 keine Randnotiz mehr: Mit 3,20 % Basiszins schlägt sie bei größeren Depots spürbar zu. Wer die Formel kennt und einen Freistellungsauftrag stellt, hält sie klein – oder bei null. Die Rechtsgrundlage steht in § 18 InvStG.
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Häufig gestellte Fragen
Was ist die Vorabpauschale einfach erklärt? ▼
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Vorab-Besteuerung auf thesaurierende (wiederanlegende) Fonds und ETFs. Da diese keine Ausschüttungen zahlen, würde sonst über Jahre keine Steuer anfallen. Damit der Staat nicht so lange wartet, wird ein fiktiver Mindestertrag jährlich besteuert – auch wenn du keine Anteile verkaufst.
Wie hoch ist die Vorabpauschale 2026? ▼
Der Basisertrag berechnet sich aus: Fondswert am Jahresanfang × Basiszins × 0,7. Der Basiszins für 2026 liegt bei 3,20 % (2025: 2,53 %). Die Vorabpauschale ist der niedrigere Wert aus Basisertrag und tatsächlicher Wertsteigerung des Jahres, gemindert um Ausschüttungen.
Wann muss ich keine Vorabpauschale zahlen? ▼
Wenn dein Fonds im Jahr keinen Wertzuwachs hatte (oder im Minus liegt), beträgt die Vorabpauschale 0 €. Außerdem fällt nichts an, soweit ein Freistellungsauftrag den Betrag abdeckt – bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Paaren).
Wann wird die Vorabpauschale abgebucht? ▼
Die Vorabpauschale für ein Jahr wird am ersten Bankarbeitstag des Folgejahres fällig – die für 2026 also Anfang 2027. Die Bank bucht die Steuer automatisch von deinem Verrechnungskonto ab, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt.