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4 Min. Lesezeit · Restio Team

Anlage KAP 2026: Wann Kapitalerträge in die Steuer?

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Für die meisten ist die Sache erledigt, sobald die Bank die Steuer einbehalten hat. Aber es gibt Fälle, in denen sich die Anlage KAP lohnt – oder Pflicht ist: Auslandsdepots, zu viel gezahlte Steuer, Verluste, ein niedriger persönlicher Steuersatz. Diese Anleitung zeigt dir, wann du Kapitalerträge in die Steuererklärung holst und wie du dir Geld zurückholst.

Kurz & knapp: Hat eine deutsche Bank die Abgeltungsteuer einbehalten, ist die Steuer abgegolten – du musst nichts angeben. Pflicht wird die Anlage KAP u. a. bei Auslandsdepots ohne Steuerabzug, nicht abgeführter Kirchensteuer und Erträgen ohne Steuerabzug. Freiwillig lohnt sie sich bei der Günstigerprüfung (persönlicher Satz unter 25 %), zur Rückholung zu viel gezahlter Steuer und zur Verlustverrechnung über mehrere Banken.

Wann du nichts angeben musst

Der Normalfall: Deine deutsche Bank oder dein deutscher Broker behält bei jedem Verkauf, jeder Dividende und jeder Vorabpauschale automatisch 25 % Abgeltungsteuer + Soli ein und führt sie ans Finanzamt ab. Damit ist deine Steuerpflicht erledigt – die Erträge müssen nicht in die Steuererklärung.

Wann die Anlage KAP Pflicht ist

In diesen Fällen musst du die Erträge selbst erklären:

  • Auslandsdepot ohne deutschen Steuerabzug — z. B. bei einem ausländischen Broker. Hier hat niemand Steuer einbehalten; du schuldest sie und erklärst sie über die Anlage KAP.
  • Kirchensteuer nicht abgeführt — wenn du kirchensteuerpflichtig bist, die Bank das aber nicht berücksichtigt hat.
  • Erträge ohne Steuerabzug — etwa Zinsen aus Privatdarlehen oder bestimmten P2P-Plattformen.

Wann sie sich freiwillig lohnt

Hier holst du dir aktiv Geld zurück:

Günstigerprüfung (persönlicher Satz unter 25 %)

Liegt dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 % – häufig bei Studierenden, Rentnern oder in Jahren mit wenig Einkommen – beantragst du in der Anlage KAP die Günstigerprüfung. Das Finanzamt rechnet dann mit deinem niedrigeren Satz und erstattet die Differenz. Es prüft automatisch, was für dich besser ist – du kannst dabei nichts verlieren.

Zu viel gezahlte Steuer zurückholen

Hast du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag gestellt (siehe Sparerpauschbetrag 2026), hat die Bank Steuer auf Beträge einbehalten, die eigentlich frei waren. Über die Anlage KAP holst du dir das bis 1.000 € zurück.

Verluste verrechnen

Verluste mindern deine Steuer. Innerhalb einer Bank passiert das automatisch über den Verlusttopf. Hast du bei Bank A Gewinne und bei Bank B Verluste, brauchst du eine Verlustbescheinigung (Antrag bis 15. Dezember bei der Bank) und trägst beides in der Anlage KAP ein.

Beispiel-Rechnung

Student Jan hat 2026 800 € Dividenden, von denen die Bank mangels Freistellungsauftrag 211 € Steuer einbehalten hat. Sein zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag.

  • Mit Anlage KAP + Günstigerprüfung: persönlicher Steuersatz 0 %
  • Erstattung: die vollen 211 € zurück

Ein Formular, mehrere Hundert Euro – für Geringverdiener fast immer lohnend.

Häufige Fehler

  1. Auslandserträge verschweigen. Banken im Ausland melden zunehmend automatisch – nicht angeben ist riskant.
  2. Günstigerprüfung nicht beantragen. Wer wenig verdient, verschenkt sonst Erstattung.
  3. Verlustbescheinigung zu spät. Nach dem 15. Dezember gibt es sie fürs Jahr nicht mehr.
  4. Krypto verwechseln. Kryptogewinne gehören nicht in die Anlage KAP, sondern in die Anlage SO.

So hilft dir Restio

Die Anlage KAP ist genau dann nervig, wenn sie sich lohnt – mehrere Banken, Bescheinigungen, Günstigerprüfung. Restio nimmt dir die Entscheidung ab:

  • Lohnt sich’s? — sag Restio, wo deine Erträge anfallen und wie hoch dein Einkommen ist, und es sagt dir, ob die Anlage KAP Pflicht ist oder dir Geld zurückbringt.
  • Bescheinigungen auslesen — lade deine Jahressteuerbescheinigung hoch; Restio erklärt die Beträge und zeigt, was wohin gehört.
  • Sofortantworten — frag auf Deutsch oder Englisch: “Lohnt sich die Günstigerprüfung für mich?” oder “Wie erkläre ich mein Auslandsdepot?”

Für komplexe internationale Fälle (Quellensteuer-Anrechnung, mehrere Länder) hilft ein Steuerberater – Restio bereitet die Unterlagen vor.

Die meisten brauchen die Anlage KAP nie. Aber wenn du ein Auslandsdepot hast, wenig verdienst oder Verluste verrechnen willst, ist sie der direkte Weg zu deinem Geld. Das offizielle Formular findest du bei ELSTER.

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich Kapitalerträge überhaupt in der Steuererklärung angeben?

Meist nicht: Hat eine deutsche Bank die Abgeltungsteuer bereits einbehalten, ist die Steuer abgegolten. Pflicht wird die Anlage KAP unter anderem bei ausländischen Depots ohne Steuerabzug, bei nicht abgeführter Kirchensteuer oder wenn du Verluste über mehrere Banken verrechnen willst.

Was ist die Günstigerprüfung?

Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, kannst du in der Anlage KAP die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt versteuert deine Kapitalerträge dann mit deinem niedrigeren Satz statt mit der Abgeltungsteuer – und erstattet dir die Differenz. Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist.

Wie hole ich zu viel einbehaltene Steuer zurück?

Hast du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag gestellt, hat die Bank zu viel Abgeltungsteuer einbehalten. Über die Anlage KAP mit der Jahressteuerbescheinigung der Bank holst du dir den Betrag bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € zurück.

Wie verrechne ich Verluste aus Wertpapieren?

Verluste innerhalb einer Bank verrechnet diese automatisch im Verlusttopf. Willst du Gewinne und Verluste über mehrere Banken hinweg verrechnen, brauchst du eine Verlustbescheinigung – die musst du bis zum 15. Dezember bei der Bank beantragen – und trägst beides in der Anlage KAP ein.