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3 Min. Lesezeit · Restio Team

Ausbildungsfreibetrag 2026: 1.200 € fürs Kind sichern

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Wenn das Kind zum Studium auszieht, steigen die Kosten – und der Staat erkennt das mit einem eigenen Freibetrag an. 1.200 € im Jahr, zusätzlich zum Kindergeld. Diese Anleitung zeigt dir, wer den Ausbildungsfreibetrag bekommt, welche drei Bedingungen zählen und wie ihn getrennte Eltern aufteilen.

Kurz & knapp: Der Ausbildungsfreibetrag beträgt 2026 1.200 €/Jahr je Kind. Bedingungen: Das Kind ist volljährig, in Ausbildung/Studium und auswärtig untergebracht, und du beziehst Kindergeld. Das eigene Einkommen des Kindes kürzt ihn nicht. Bei getrennten Eltern wird er hälftig geteilt (andere Aufteilung auf Antrag möglich).

Die drei Voraussetzungen

Den Ausbildungsfreibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG bekommst du nur, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Volljährig — das Kind hat das 18. Lebensjahr vollendet.
  2. In Berufsausbildung — Studium, Lehre, schulische Ausbildung.
  3. Auswärtig untergebracht — das Kind wohnt außerhalb des elterlichen Haushalts, z. B. in einer eigenen Wohnung, WG oder im Wohnheim.

Zusätzlich muss dir für das Kind Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zustehen. Wann das über 18 noch gilt, erklärt Kindergeld über 18.

Was der Freibetrag abdeckt – und was nicht

Der Freibetrag deckt pauschal den Sonderbedarf ab, der durch die auswärtige Ausbildung entsteht – also typischerweise die Mehrkosten der zweiten Wohnung. Du musst dafür keine Einzelbelege sammeln; die 1.200 € gibt es pauschal.

Wichtig zur Abgrenzung: Der Ausbildungsfreibetrag steht den Eltern zu. Davon getrennt sind die Ausbildungskosten, die das Kind selbst als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend macht – etwa über einen Verlustvortrag im Studium. Beides schließt sich nicht aus.

Anteilig bei unterjährigem Beginn

Beginnt die auswärtige Ausbildung mitten im Jahr, gibt es den Freibetrag zeitanteilig – für jeden vollen Monat 1/12, also 100 € pro Monat.

Beispiel-Rechnung

Tochter Mara (19) beginnt im Oktober 2026 ihr Studium und zieht in eine WG in einer anderen Stadt. Die Eltern sind zusammen veranlagt und beziehen Kindergeld.

  • Monate Oktober–Dezember: 3 × 100 € = 300 € Ausbildungsfreibetrag 2026
  • Ab 2027 dann der volle Jahresbetrag von 1.200 €

Bei 35 % Grenzsteuersatz sind die vollen 1.200 € rund 420 € weniger Steuer – für etwas, das ohnehin passiert.

Aufteilung bei getrennten Eltern

  • Zusammen veranlagt: voller Betrag.
  • Getrennt/geschieden: grundsätzlich je zur Hälfte (600 €/600 €).
  • Anderer Schlüssel: auf gemeinsamen Antrag möglich – sinnvoll, wenn nur ein Elternteil nennenswert Steuern zahlt.

Häufige Fehler

  1. Kind wohnt noch zu Hause. Ohne auswärtige Unterbringung gibt es nichts.
  2. Nebenjob des Kindes fürchten. Eigenes Einkommen kürzt den Freibetrag nicht mehr.
  3. Mit Kindergeld verwechseln. Der Freibetrag kommt zusätzlich.
  4. Aufteilung nicht optimieren. Getrennte Eltern können einen anderen Schlüssel beantragen.

So hilft dir Restio

Ob dir der Freibetrag zusteht und wie hoch er im Anfangsjahr ausfällt, ist schnell übersehen. Restio behält es im Blick:

  • Anspruch prüfen — sag Restio Alter, Ausbildungsstatus und Wohnsituation des Kindes, und es sagt dir, ob und ab wann der Freibetrag greift.
  • Anteilig rechnen — bei unterjährigem Start ermittelt Restio den korrekten Teilbetrag.
  • Sofortantworten — frag auf Deutsch oder Englisch: “Bekomme ich den Ausbildungsfreibetrag, wenn mein Kind im Wohnheim wohnt?”

Für die optimale Aufteilung bei getrennten Eltern hilft ein Steuerberater – Restio rechnet beide Varianten vor.

Der Ausbildungsfreibetrag ist ein kleiner, aber sicherer Posten für Eltern mit auswärts studierenden Kindern – und seit 2023 spürbar höher. Wer die drei Bedingungen kennt, lässt die 1.200 € nicht liegen. Die Rechtsgrundlage steht in § 33a EStG.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Ausbildungsfreibetrag 2026?

Der Ausbildungsfreibetrag (genauer: der Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines in Berufsausbildung befindlichen, auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes) beträgt 1.200 € pro Jahr und Kind. Er wurde 2023 von 924 € auf 1.200 € angehoben und gilt unverändert für 2026.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Drei Bedingungen: Das Kind ist volljährig, befindet sich in einer Berufsausbildung oder im Studium, und es ist auswärtig untergebracht – wohnt also nicht mehr im Elternhaushalt. Außerdem muss dir für das Kind Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zustehen.

Spielt das eigene Einkommen des Kindes eine Rolle?

Nein. Anders als früher wird der Ausbildungsfreibetrag nicht mehr durch eigene Einkünfte oder einen Nebenjob des Kindes gekürzt. Das Kind darf also neben der Ausbildung verdienen, ohne dass der Freibetrag der Eltern sinkt.

Wie wird der Freibetrag unter den Eltern aufgeteilt?

Bei zusammen veranlagten Eltern wirkt der volle Betrag. Bei getrennt veranlagten oder geschiedenen Eltern wird er grundsätzlich je zur Hälfte aufgeteilt. Auf gemeinsamen Antrag ist auch eine andere Aufteilung möglich.