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3 Min. Lesezeit · Restio Team

Außergewöhnliche Belastungen 2026 einfach erklärt

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Krankheit, Pflege, ein Trauerfall, ein Unwetterschaden – manche Kosten kommen unerwartet und treffen hart. Das Steuerrecht federt sie über die außergewöhnlichen Belastungen ab. Aber: Ein Teil bleibt immer an dir hängen, die zumutbare Belastung. Diese Anleitung erklärt dir, was zählt, wie der Eigenanteil berechnet wird und wie du das Maximum herausholst.

Kurz & knapp: Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) sind zwangsläufige, außergewöhnliche Kosten – Krankheit, Pflege, Bestattung, Katastrophenschäden. Absetzbar ist nur der Teil über deiner zumutbaren Belastung (1–7 % der Einkünfte, je nach Familie). Diese wird seit 2017 stufenweise berechnet – das senkt deinen Eigenanteil. Manche Kosten (Unterhalt, Behindertenpauschbetrag) kennen keine zumutbare Belastung.

Was als außergewöhnliche Belastung zählt

Drei Kriterien müssen erfüllt sein: Die Kosten sind zwangsläufig, außergewöhnlich und der Höhe nach notwendig. Typische Beispiele:

  • Krankheitskosten – Zuzahlungen, Brille, Zahnersatz, nicht erstattete Behandlungen (siehe Krankheitskosten absetzen)
  • Kur (mit amtsärztlichem Attest)
  • Pflegekosten (siehe Pflege von Angehörigen)
  • Bestattungskosten (soweit der Nachlass nicht reicht)
  • Schäden durch Naturkatastrophen (Hochwasser, Sturm)

Die zumutbare Belastung: dein Eigenanteil

Bevor außergewöhnliche Belastungen wirken, ziehst du einen Eigenanteil ab – die zumutbare Belastung. Sie hängt von drei Dingen ab: deinem Gesamtbetrag der Einkünfte, deinem Familienstand und deiner Kinderzahl.

Die Sätze (ohne Kinder, Alleinstehende) gestaffelt:

EinkommensabschnittSatz
bis 15.340 €5 %
15.340 € – 51.130 €6 %
über 51.130 €7 %

Bei Verheirateten und mit Kindern sind die Sätze niedriger (teils nur 1–2 %).

Die Stufenformel macht den Unterschied

Seit einem BFH-Urteil von 2017 wird stufenweise gerechnet: Jeder Abschnitt mit seinem eigenen Satz – nicht das ganze Einkommen mit dem höchsten. Das senkt deinen Eigenanteil deutlich.

Beispiel-Rechnung

Single ohne Kinder, Gesamtbetrag der Einkünfte 40.000 €, Krankheitskosten 3.000 €.

Zumutbare Belastung (Stufenformel):

  • 15.340 € × 5 % = 767,00 €
  • (40.000 − 15.340) = 24.660 € × 6 % = 1.479,60 €
  • Eigenanteil: 2.246,60 €

Absetzbar: 3.000 € − 2.246,60 € = 753,40 €. Bei 30 % Grenzsteuersatz rund 226 € weniger Steuer.

Tipp: Planbare Behandlungen (Brille, Zahnersatz) bündelst du nach Möglichkeit in einem Jahr – so überspringst du die zumutbare Belastung einmal deutlich, statt zweimal knapp darunter zu bleiben.

Kosten ganz ohne Eigenanteil

Einige außergewöhnliche Belastungen besonderer Art kennen keine zumutbare Belastung:

Diese wirken in voller Höhe.

Häufige Fehler

  1. Die zumutbare Belastung falsch (zu hoch) rechnen. Die Stufenformel senkt den Eigenanteil.
  2. Kosten über Jahre verteilen. Bündeln in einem Jahr bringt oft mehr.
  3. Erstattungen vergessen. Nur dein tatsächlicher Eigenaufwand zählt.
  4. Pauschbeträge übersehen. Behinderung und Pflege haben eigene, oft bessere Regeln.

So hilft dir Restio

Ob sich deine Kosten überhaupt auswirken, hängt an einer Rechnung, die kaum jemand im Kopf hat. Restio macht sie für dich:

  • Eigenanteil berechnen — gib Einkommen, Familienstand und Kosten ein, und Restio zeigt dir, was über der zumutbaren Belastung liegt.
  • Bündeln erkennen — Restio weist dich darauf hin, wenn sich das Vorziehen oder Sammeln von Kosten in einem Jahr lohnt.
  • Sofortantworten — frag auf Deutsch oder Englisch: “Wirken sich meine 3.000 € Zahnarztkosten aus?” oder “Wie hoch ist meine zumutbare Belastung?”

Für die Abgrenzung schwieriger Fälle (Kur, Pflege, Prozesskosten) hilft ein Steuerberater – Restio rechnet dir vorab durch, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt.

Außergewöhnliche Belastungen sind oft die Rettung in einem schweren Jahr – aber nur, wer die zumutbare Belastung richtig rechnet und Kosten klug bündelt, kommt über die Hürde. Die Rechtsgrundlage steht in § 33 EStG.

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Häufig gestellte Fragen

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Das sind zwangsläufige, außergewöhnliche Kosten, die dir mehr aufbürden als der Mehrheit vergleichbarer Steuerzahler – zum Beispiel Krankheitskosten, Kur, Pflege, Bestattungskosten oder Schäden durch Naturkatastrophen. Nach § 33 EStG ist nur der Teil absetzbar, der deine zumutbare Belastung übersteigt.

Was ist die zumutbare Belastung?

Die zumutbare Belastung ist ein Eigenanteil, den du selbst tragen musst, bevor außergewöhnliche Belastungen wirken. Sie beträgt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7 % deines Gesamtbetrags der Einkünfte – berechnet stufenweise, nicht pauschal auf das ganze Einkommen.

Wie wird die zumutbare Belastung berechnet?

Seit einem BFH-Urteil von 2017 gilt die Stufenformel: Jeder Einkommensabschnitt wird mit seinem eigenen Prozentsatz belastet. Nur der erste Teil bis 15.340 € mit dem niedrigsten Satz, der nächste bis 51.130 € mit dem mittleren, der Rest mit dem höchsten. Das senkt deinen Eigenanteil spürbar.

Welche Kosten haben keine zumutbare Belastung?

Bestimmte außergewöhnliche Belastungen besonderer Art kennen keine zumutbare Belastung: Unterhalt an bedürftige Personen (§ 33a), der Ausbildungsfreibetrag und der Behindertenpauschbetrag (§ 33b). Diese wirken in voller Höhe, ohne dass ein Eigenanteil abgezogen wird.