Unterhalt absetzen 2026: Realsplitting & Anlage U
Read in EnglishNach einer Trennung fließt oft Unterhalt – und der lässt sich steuerlich nutzen, wenn du es richtig anstellst. Der Hebel heißt Realsplitting, und er bringt bis zu 13.805 € im Jahr. Diese Anleitung zeigt dir, wie es funktioniert, warum du die Unterschrift deines Ex-Partners brauchst und welche Alternative es für Unterhalt an Kinder oder Eltern gibt.
Kurz & knapp: Beim Realsplitting (§ 10 Abs. 1a EStG) setzt du Unterhalt an den Ex-Ehegatten bis 13.805 €/Jahr (+ Basis-KV/PV-Beiträge) als Sonderausgaben ab. Voraussetzung: die Zustimmung des Empfängers über die Anlage U. Der Empfänger muss den Betrag versteuern, du gleichst ihm den Nachteil aus. Für Unterhalt an Bedürftige (Kinder, Eltern) gilt § 33a bis zum Grundfreibetrag.
Realsplitting: Unterhalt an den Ex-Partner
Zahlst du nach Scheidung oder dauerndem Getrenntleben Unterhalt an deinen früheren Ehe- oder Lebenspartner, kannst du diesen über das Realsplitting absetzen:
- bis 13.805 € pro Jahr als Sonderausgaben,
- zuzüglich der für den Ex übernommenen Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Bei einem hohen Steuersatz ist das bares Geld: 13.805 € bei 42 % Grenzsteuersatz bedeuten rund 5.800 € weniger Steuer.
Die Bedingung: Zustimmung über die Anlage U
Das Realsplitting funktioniert nur gemeinsam. Dein Ex-Partner muss über die Anlage U zustimmen – mit Unterschrift. Wichtig:
- Die Zustimmung gilt für das jeweilige Jahr und ist für dieses Jahr unwiderruflich.
- Sie wirkt für die Zukunft fort, bis sie widerrufen wird.
- Ohne Unterschrift gibt es keinen Abzug.
Der Haken: Versteuerung und Nachteilsausgleich
Was bei dir Sonderausgabe ist, ist beim Empfänger steuerpflichtiges Einkommen (sonstige Einkünfte). Damit dein Ex dadurch nicht schlechter dasteht, musst du ihm die daraus entstehende Mehrsteuer erstatten – den Nachteilsausgleich. Genau deshalb verweigern manche die Zustimmung; eine klare Zusage zum Nachteilsausgleich ist oft der Schlüssel.
Beispiel-Rechnung
Herr Sommer zahlt seiner Ex-Frau 12.000 € Unterhalt im Jahr und stimmt dem Realsplitting zu.
- Sein Sonderausgabenabzug: 12.000 €
- Steuerersparnis bei 42 %: rund 5.040 €
- Mehrsteuer bei der Ex-Frau (niedriger Satz, 25 %): rund 3.000 €, die er ihr erstattet
- Netto-Vorteil: rund 2.040 € – ein Gewinn für beide, weil das Gefälle der Steuersätze genutzt wird.
Alternative: Unterhalt an Bedürftige (§ 33a)
Zahlst du Unterhalt an gesetzlich Unterhaltsberechtigte – ein volljähriges Kind ohne Kindergeldanspruch oder bedürftige Eltern – gilt § 33a:
- abziehbar bis zum Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) + Beiträge,
- ohne zumutbare Belastung (anders als bei außergewöhnlichen Belastungen),
- eigene Einkünfte des Empfängers über 624 €/Jahr mindern den Betrag.
Hier brauchst du keine Zustimmung – dafür ist der Rahmen enger.
Häufige Fehler
- Realsplitting ohne Anlage U. Ohne Unterschrift kein Abzug.
- Nachteilsausgleich vergessen. Er ist Teil des Deals und oft der Grund für die Zustimmung.
- § 10 und § 33a verwechseln. Ex-Partner = Realsplitting; Kinder/Eltern = § 33a.
- Eigeneinkünfte des Empfängers ignorieren. Bei § 33a kürzen sie den Betrag.
Die weiteren steuerlichen Folgen einer Trennung erklärt Scheidung steuerlich 2026.
So hilft dir Restio
Welcher Weg für dich der bessere ist – und ob sich der Nachteilsausgleich rechnet – hängt an den Steuersätzen beider Seiten. Restio rechnet es dir durch:
- Wege vergleichen — Restio zeigt dir Realsplitting vs. § 33a für deine Situation samt geschätztem Netto-Vorteil.
- Nachteilsausgleich schätzen — du siehst, was du dem Ex-Partner voraussichtlich erstatten musst.
- Sofortantworten — frag auf Deutsch oder Englisch: “Lohnt sich das Realsplitting bei uns?” oder “Kann ich Unterhalt an mein studierendes Kind absetzen?”
Für die rechtssichere Gestaltung von Unterhalt und Nachteilsausgleich hilft ein Steuerberater oder Fachanwalt – Restio bereitet die Zahlen vor, damit das Gespräch konkret wird.
Unterhalt ist nach einer Trennung eine Belastung – steuerlich aber oft ein gemeinsamer Gewinn, wenn beide Seiten das Steuergefälle nutzen. Wer Realsplitting, Anlage U und Nachteilsausgleich kennt, holt das Maximum heraus. Die Rechtsgrundlage steht in § 10 EStG.
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Häufig gestellte Fragen
Wie viel Unterhalt kann ich beim Realsplitting absetzen? ▼
Beim Realsplitting (§ 10 Abs. 1a EStG) sind Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis 13.805 € pro Jahr als Sonderausgaben abziehbar – zuzüglich übernommener Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Voraussetzung ist die Zustimmung des Empfängers über die Anlage U.
Was ist die Anlage U? ▼
Die Anlage U ist das Formular, mit dem der Unterhaltsempfänger dem Realsplitting zustimmt. Ohne diese Unterschrift gibt es keinen Sonderausgabenabzug. Die Zustimmung gilt für das jeweilige Jahr und kann für dieses Jahr nicht widerrufen werden; sie wirkt bis auf Widerruf für die Zukunft fort.
Muss der Empfänger den Unterhalt versteuern? ▼
Ja. Setzt du den Unterhalt über das Realsplitting ab, muss der Empfänger ihn als sonstige Einkünfte versteuern. Damit der Empfänger dadurch keinen Nachteil hat, musst du ihm die daraus entstehende Mehrsteuer erstatten – den sogenannten Nachteilsausgleich.
Was gilt für Unterhalt an Kinder oder Eltern? ▼
Unterhalt an gesetzlich unterhaltsberechtigte Bedürftige – etwa volljährige Kinder ohne Kindergeldanspruch oder Eltern – setzt du nach § 33a EStG bis zum Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) zuzüglich Beiträge ab, ohne zumutbare Belastung. Eigene Einkünfte des Empfängers über 624 € im Jahr mindern den Betrag.