Behindertenpauschbetrag 2026: Tabelle & Antrag
Read in EnglishEine Behinderung bringt Mehrkosten, die im Alltag kaum jemand einzeln aufschreibt. Genau dafür gibt es den Behindertenpauschbetrag: ein fester Betrag, ohne Belege, gestaffelt nach dem Grad der Behinderung. Diese Anleitung zeigt dir die Tabelle 2026, die zusätzliche Fahrtkostenpauschale und wann sich was lohnt.
Kurz & knapp: Der Behindertenpauschbetrag reicht 2026 von 384 € (GdB 20) bis 2.840 € (GdB 100), bei Merkzeichen Bl/TBl/H oder Pflegegrad 4/5 sind es 7.400 €. Seit 2021 gibt es ihn schon ab GdB 20 ohne Zusatzbedingungen. Dazu kommt eine Fahrtkostenpauschale (900 € oder 4.500 €). Belege brauchst du nicht – nur den Nachweis des GdB.
Die Tabelle 2026
| Grad der Behinderung (GdB) | Pauschbetrag/Jahr |
|---|---|
| 20 | 384 € |
| 30 | 620 € |
| 40 | 860 € |
| 50 | 1.140 € |
| 60 | 1.440 € |
| 70 | 1.780 € |
| 80 | 2.120 € |
| 90 | 2.460 € |
| 100 | 2.840 € |
| Merkzeichen Bl, TBl, H oder Pflegegrad 4/5 | 7.400 € |
Seit 2021 sind die Beträge verdoppelt, und der Pauschbetrag gilt bereits ab GdB 20 – früher gab es ihn erst ab 25 bzw. 50 und mit Zusatzbedingungen. Diese sind entfallen.
Die zusätzliche Fahrtkostenpauschale
Unabhängig vom Behindertenpauschbetrag gibt es seit 2021 eine pauschale behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale – ohne dass du einzelne Fahrten nachweisen musst:
- 900 € bei GdB ab 80, oder GdB ab 70 mit Merkzeichen G
- 4.500 € bei Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H
Sie wird als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt (mit zumutbarer Belastung), ersetzt aber das frühere, aufwendige Sammeln von Fahrten.
Nachweis und Antrag
- Nachweis: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamts.
- Eintragung: in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen”.
- Übertragung: Steht der Pauschbetrag einem Kind zu, das ihn selbst nicht nutzt, kann er auf die Eltern übertragen werden.
Beispiel-Rechnung
Herr Aydin hat einen GdB von 80 mit Merkzeichen G.
- Behindertenpauschbetrag (GdB 80): 2.120 €
- Fahrtkostenpauschale (GdB ≥ 80): 900 €
- zusammen mindern 3.020 € sein zu versteuerndes Einkommen (Fahrtkosten nach Abzug der zumutbaren Belastung)
Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % sind das rund 900 € weniger Steuer – ganz ohne einen einzigen Beleg.
Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten?
Der Pauschbetrag ist die einfache Lösung. Alternativ kannst du deine tatsächlichen behinderungsbedingten Kosten als außergewöhnliche Belastung ansetzen – dann wird aber die zumutbare Belastung abgezogen. Wie das funktioniert, steht in Außergewöhnliche Belastungen 2026. Krankheitskosten obendrauf erklärt Krankheitskosten absetzen.
Häufige Fehler
- GdB unter 50 nicht ansetzen. Seit 2021 gibt es den Pauschbetrag ab GdB 20.
- Fahrtkostenpauschale vergessen. Sie kommt zusätzlich obendrauf.
- Pauschbetrag des Kindes verfallen lassen. Er ist auf die Eltern übertragbar.
- Pauschbetrag und Einzelkosten doppelt ansetzen. Es gilt entweder – oder.
So hilft dir Restio
Welcher Betrag dir zusteht und ob die Fahrtkostenpauschale dazukommt, hängt an GdB und Merkzeichen. Restio ordnet das für dich:
- Pauschbetrag ermitteln — nenn Restio deinen GdB und deine Merkzeichen, und es zeigt dir den passenden Betrag plus mögliche Fahrtkostenpauschale.
- Belege auslesen — fotografiere deinen Feststellungsbescheid; Restio erklärt, was er für deine Steuer bedeutet.
- Sofortantworten — frag auf Deutsch oder Englisch: “Wie hoch ist mein Pauschbetrag bei GdB 70 mit G?” oder “Kann ich den Pauschbetrag meines Kindes nutzen?”
Für die Frage Pauschbetrag vs. Einzelabrechnung bei hohen Kosten hilft ein Steuerberater – Restio bereitet beide Varianten vor.
Der Behindertenpauschbetrag ist einer der wenigen Abzüge, die komplett ohne Belegsammeln funktionieren – und seit 2021 deutlich großzügiger. Wer GdB, Merkzeichen und die Fahrtkostenpauschale kennt, holt sich Jahr für Jahr einen festen Betrag zurück. Die Rechtsgrundlage steht in § 33b EStG.
Steuertipps direkt aufs Handy
Restio findet Absetzungen, die du nicht kanntest.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Behindertenpauschbetrag 2026? ▼
Der Pauschbetrag richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB): von 384 € bei GdB 20 bis 2.840 € bei GdB 100. Bei den Merkzeichen Bl (blind), TBl oder H (hilflos) sowie bei Pflegegrad 4 oder 5 beträgt er 7.400 €. Den Pauschbetrag gibt es seit 2021 bereits ab GdB 20 ohne weitere Voraussetzungen.
Brauche ich einen Schwerbehindertenausweis? ▼
Du brauchst einen Nachweis des Grades der Behinderung – den Schwerbehindertenausweis oder den Feststellungsbescheid des Versorgungsamts. Für die Merkzeichen ist der Ausweis maßgeblich. Den Nachweis musst du nur auf Anforderung des Finanzamts vorlegen.
Was ist die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale? ▼
Zusätzlich zum Behindertenpauschbetrag gibt es eine Fahrtkostenpauschale: 900 € bei GdB ab 80 oder GdB ab 70 mit Merkzeichen G, und 4.500 € bei den Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H. Sie deckt behinderungsbedingte Fahrten pauschal ab – ohne Einzelnachweis.
Lohnt sich der Pauschbetrag oder die Einzelabrechnung? ▼
Der Pauschbetrag ist einfach und ohne Belege. Hast du deutlich höhere tatsächliche Kosten, kannst du diese alternativ als außergewöhnliche Belastung geltend machen – dann wird aber die zumutbare Belastung abgezogen. In den meisten Fällen ist der Pauschbetrag die unkompliziertere und oft günstigere Wahl.