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6 Min. Lesezeit · Restio Team

Krankheitskosten absetzen 2026: So meisterst du die Hürde

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Das neue Implantat hat 3.000 € Eigenanteil gekostet. Dazu Brille für 450 €, Physio-Rezepte über 200 €. Insgesamt 3.650 € selbst gezahlt – jetzt die Frage: Wie viel davon ist wirklich absetzbar? Die Antwort hängt von einer Zahl ab, die das Finanzamt zumutbare Belastung nennt – und die richtig zu berechnen ist der Schlüssel.

Kurz & knapp: Krankheitskosten sind außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG. Absetzbar ist nur der Betrag, der deine individuelle zumutbare Belastung (1–7 % deiner Einkünfte, gestaffelt nach Einkommen und Familienstand) übersteigt. Seit dem BFH-Urteil 2017 wird die Hürde stufenweise berechnet – das spart dir meist mehrere hundert Euro.

Warum gibt es überhaupt eine Hürde?

Der Gesetzgeber sagt: Krankheitskosten gehören bis zu einem gewissen Betrag zur normalen Lebensführung. Erst außergewöhnliche Belastungen sollen steuerlich entlastet werden. Deshalb wird jede Krankheitskosten-Rechnung zunächst mit deiner individuellen zumutbaren Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG) verrechnet.

Nur was darüber liegt, reduziert dein zu versteuerndes Einkommen.

Die Staffelung 2026

Die zumutbare Belastung hängt von zwei Faktoren ab: deinem Gesamtbetrag der Einkünfte und deinem Familienstand.

Einkommen pro JahrLedigVerheiratet1–2 Kinder3+ Kinder
bis 15.340 €5 %4 %2 %1 %
15.341 – 51.130 €6 %5 %3 %1 %
über 51.130 €7 %6 %4 %2 %

Seit dem BFH-Urteil VI R 75/14 vom 19.01.2017 wird die Staffel schrittweise angewendet – nicht mehr einheitlich auf das gesamte Einkommen. Das ist der Punkt, an dem die meisten sparen, ohne es zu wissen.

Alt (falsch, aber oft noch so gedacht)

Ledig, 40.000 €: 6 % × 40.000 = 2.400 € Hürde.

Neu (stufenweise, korrekt)

Ledig, 40.000 €:

  • 5 % auf die ersten 15.340 € = 767 €
  • 6 % auf 15.341 – 40.000 € (also 24.660 €) = 1.480 €
  • Hürde: 2.247 € — ca. 150 € weniger

Das klingt nach wenig, aber hebelt dein absetzbares Ergebnis direkt in die gleiche Höhe.

Beispielrechnung: Wenn sich der Abzug lohnt

Franziska, 45, angestellt, verheiratet ohne Kinder, Gesamtbetrag der Einkünfte 55.000 €. 2026:

PositionKosten
Implantat (Eigenanteil)3.000 €
Rezepte + Brille400 €
Physiotherapie (mit Rezept)350 €
Fahrtkosten zu Ärzten80 €
Gesamt3.830 €

Zumutbare Belastung (verheiratet, 55.000 €):

  • 4 % auf 15.340 € = 614 €
  • 5 % auf 15.341 – 51.130 € (35.790 €) = 1.790 €
  • 6 % auf 51.131 – 55.000 € (3.870 €) = 232 €
  • Hürde: 2.636 €

Absetzbar: 3.830 € − 2.636 € = 1.194 €.

Bei 40 % Grenzsteuer: ca. 478 € Steuerersparnis.

Was ist eigentlich absetzbar?

Die Regel des Finanzamts: medizinisch notwendig + nachweisbar.

✅ Klar absetzbar

  • Zuzahlungen auf Rezept, Krankenhaus, Reha, Hilfsmittel
  • Eigenanteile über Zuzahlungsbefreiungs-Grenze hinaus (GKV/PKV)
  • Zahnersatz, Implantate, Kronen, Brücken, Kieferorthopädie
  • Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte (Eigenanteil nach Kassenzuschuss)
  • Alternative Medizin mit ärztlicher Verordnung: Heilpraktiker, Osteopathie, TCM, Akupunktur
  • Medikamente: rezept-pflichtig immer; rezept-freie nur mit ärztlicher Verordnung
  • Fahrtkosten zu Ärzten, Therapien, Kuren – 0,30 €/km + Parkgebühren

❌ Nicht absetzbar

  • Schönheits-OPs ohne medizinische Indikation
  • Wellness, Spa, Fitnessstudio (außer verordnete Reha)
  • Nahrungsergänzung ohne Rezept/Attest
  • Selbstmedikation ohne Verordnung (Kopfschmerztabletten aus der Apotheke)
  • Private Zusatzversicherung-Beiträge (laufen separat über Vorsorgeaufwendungen)
  • Raucher-Entwöhnung, Abnehmkurse ohne ärztliches Attest

Tipp: Wenn du alternative Medizin nutzt (Osteopath, Akupunktur), hol dir immer vorher eine ärztliche Verordnung. Ohne Verordnung: kein Abzug. Mit Verordnung: voll absetzbar. Der Zusatzaufwand beim Hausarzt ist 5 Minuten, die Steuerwirkung oft 100 €+.

Der Zahnarzt-Hack: Kosten bündeln

Weil die zumutbare Belastung jedes Jahr neu gerechnet wird, ist es steuerlich fast immer sinnvoll, planbare Kosten in einem Jahr zu bündeln.

Schlechte Strategie: Kosten über zwei Jahre verteilen

  • 2026: Erste Zahnbehandlung 1.800 € → unter der Hürde 2.636 € → 0 € absetzbar
  • 2027: Zweite Zahnbehandlung 1.800 € → wieder unter Hürde → 0 € absetzbar
  • Gesamt: 0 € Abzug

Gute Strategie: Zähne in einem Jahr machen

  • 2026: Beide Zahnbehandlungen + Brille + Physio = 3.800 €
  • Hürde 2.636 €
  • Absetzbar: 1.164 €
  • Bei 40 % Grenzsteuer: ca. 466 € zurück

Das gleiche Geld ausgegeben, ~450 € mehr auf dem Konto. Einmal nachfragen beim Zahnarzt, ob die zweite Behandlung vorgezogen werden kann, genügt oft.

Fahrtkosten: oft vergessen, schnell 100 € wert

Wer wegen einer Krankheit regelmäßig zu Ärzten, Therapien oder Kuren fährt, kann die Fahrtkosten mit ansetzen:

  • 0,30 € pro gefahrenem Kilometer (einfache Strecke × 2)
  • Plus Parkgebühren, ÖPNV-Tickets, Taxi wenn nötig
  • Gelegentliche Arztbesuche: ja, aber nur wenn gesamt-Gesundheitsfall; die meisten akzeptieren das nur bei längerer Behandlung

Bei wöchentlicher Physio, 20 km pro Termin, 30 Termine im Jahr: 20 × 2 × 0,30 × 30 = 360 € – oft die Differenz zwischen “unter der Hürde” und “abzugsfähig”.

Krankheitskosten vs. Behindertenpauschbetrag

Mit anerkannter Behinderung (Grad der Behinderung, GdB) hast du eine Alternative: den Behindertenpauschbetrag.

GdBPauschbetrag 2026
20384 €
30620 €
40860 €
501.140 €
601.440 €
701.780 €
802.120 €
902.460 €
1002.840 €

Der Pauschbetrag wird ohne zumutbare Belastung abgezogen und ist fast immer die einfachere Wahl. Bei hohen tatsächlichen Kosten kann die Einzelberechnung lohnen – aber nur ohne Pauschbetrag. Beides kombinieren geht nicht.

So trägst du es ein

Alles gehört in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen der Steuererklärung:

  • Zeile “Krankheitskosten” — Summe aller Kosten (Belege nicht einreichen, 7 Jahre aufheben)
  • Zeile “Fahrtkosten” — separate Angabe oder in Krankheitskosten kumuliert
  • Das Finanzamt zieht die zumutbare Belastung automatisch ab

Unterlagen sammeln:

  • Zahnarzt-, Arzt- und Therapeuten-Rechnungen
  • Kassenabrechnungen (die den Eigenanteil zeigen)
  • Kontoauszüge oder Kreditkarten-Belege
  • Ärztliche Verordnungen für alternative Medizin und rezept-freie Medikamente
  • Fahrtenbuch oder Liste mit Terminen + Entfernung

Häufige Fehler

  1. Ohne ärztliche Verordnung abgesetzt. Heilpraktiker, Osteopath, rezept-freie Medikamente: nichts ohne Schein vom Arzt.
  2. Zumutbare Belastung linear gerechnet. Alt = 6 % auf 40k = 2.400 €; neu = stufig 2.247 €. Die meisten Tools rechnen korrekt, aber Handrechnung oft falsch.
  3. Kosten über zwei Jahre gestreckt. Klassiker bei Zahnbehandlungen. Immer bündeln.
  4. Private Zusatzversicherung hier eingetragen. Beiträge gehören in Vorsorgeaufwendungen (§ 10), nicht in außergewöhnliche Belastungen.
  5. Wellness und Kur verwechselt. Eine Kur ist nur mit Rezept UND Kassenzuschuss absetzbar. Eigener Wellness-Urlaub: nicht.
  6. Fahrtkosten ignoriert. Bei chronischer Erkrankung fehlen hier oft 200–500 € im Abzug.

So hilft dir Restio

Krankheitskosten sind das Paradebeispiel für “ich dachte, es lohnt sich eh nicht” – und genau deshalb verschenken Millionen Menschen jährlich Steuergeld. Restio rechnet mit:

  • Live-Hürdenrechner — gib deine Einkünfte und deinen Familienstand ein, Restio zeigt dir sofort deine individuelle zumutbare Belastung – stufenweise, nicht linear.
  • Beleg-Scanner — Foto vom Zahnarzt-, Apotheken- oder Physio-Beleg. Restio ordnet die Kosten der richtigen Kategorie zu und summiert automatisch über das Jahr.
  • Bündelungs-Tipp — wenn du Ende November bei 1.800 € bist und planbare Kosten (Brille, Zahntermin) anstehen, zeigt Restio, ob sich ein Vorziehen ins Dezember lohnt und wie viel Steuer das bringt.
  • Sofortantworten“Ist mein Osteopath absetzbar?”, “Zählt die professionelle Zahnreinigung?”, “Fahrtkosten zur Physio – wie?” – auf Deutsch oder Englisch, in Sekunden.

Die Hürde ist kein K.O.-Kriterium. Mit der richtigen Bündelung und ein paar minutenschnellen Handgriffen holst du mehrere hundert Euro zurück, die sonst einfach weg sind.

Restio

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Restio findet Absetzungen, die du nicht kanntest.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die zumutbare Belastung?

Die zumutbare Belastung ist der Eigenanteil, den du bei Krankheitskosten selbst tragen musst, bevor du überhaupt etwas absetzen kannst. Sie liegt – je nach Einkommen und Familienstand – zwischen 1 % und 7 % deines Gesamtbetrags der Einkünfte. Seit dem BFH-Urteil 2017 wird sie stufenweise berechnet, nicht einheitlich auf das ganze Einkommen.

Welche Kosten zählen als Krankheitskosten?

Absetzbar sind medizinisch notwendige Ausgaben mit ärztlicher Verordnung: Zuzahlungen zu Rezepten, Eigenanteile bei Zahnersatz, Brillen, Hörgeräten, Heilpraktiker (mit Verordnung), Physiotherapie, Fahrtkosten zu Ärzten (0,30 €/km) und medizinisch notwendige Kuren. Nicht absetzbar sind Schönheits-OPs, Wellness oder Nahrungsergänzung ohne Rezept.

Ist eine professionelle Zahnreinigung absetzbar?

Grundsätzlich ja, wenn sie ärztlich empfohlen oder verordnet wurde. Bei reiner Prophylaxe ohne medizinische Indikation lehnt das Finanzamt den Abzug oft ab. Eine schriftliche ärztliche Empfehlung im Behandlungsplan oder auf der Rechnung erhöht die Chancen deutlich.

Lohnt sich das Bündeln von Zahnarzt-Terminen in einem Jahr?

Ja, das ist eine der effektivsten Strategien. Weil die zumutbare Belastung jedes Jahr von Null gerechnet wird, lohnt es sich, planbare Kosten (zweiter Behandlungsschritt, Brille, Physio) in dasselbe Kalenderjahr zu legen. So überspringst du die Hürde nur einmal – jeder weitere Euro ist dann direkt absetzbar.

Wie funktioniert der Behindertenpauschbetrag?

Mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) ab 20 kannst du statt der einzelnen Krankheitskosten-Berechnung einen Pauschbetrag ansetzen: von 384 € (GdB 20) bis 2.840 € (GdB 100). Der Pauschbetrag wird ohne zumutbare Belastung abgezogen – deutlich einfacher und oft günstiger als die Einzelberechnung.