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5 Min. Lesezeit · Restio Team

Riester-Rente 2026: Anlage AV richtig ausfüllen

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Riester – der umstrittene Steuerspar-Vertrag. Viele haben einen, wenige nutzen ihn richtig. Die Anlage AV deiner Steuererklärung ist der Schlüssel: Erst damit entscheidet das Finanzamt, ob du über den Sonderausgaben-Abzug mehr bekommst als nur die Zulagen vom Anbieter. Pro Jahr stehen bei Familien bis zu 900 € Förderung auf dem Spiel – vorausgesetzt, das Formular ist ausgefüllt.

Kurz & knapp: Riester-Förderung hat zwei Wege: (1) Zulagen (Grundzulage 175 €, Kinderzulage 300 € je Kind ab Geburtsjahr 2008) direkt vom Anbieter, (2) Sonderausgaben-Abzug über die Anlage AV (max 2.100 €/Jahr). Das Finanzamt rechnet beides gegen und nimmt den besseren Weg (Günstigerprüfung). Familien mit Kindern profitieren meist von Zulagen, Gutverdienende vom Sonderausgaben-Abzug.

Die zwei Förder-Wege

Weg 1: Zulagen (direkt vom Anbieter)

  • Grundzulage: 175 €/Jahr (seit 2018)
  • Kinderzulage:
    • Kinder geboren bis 2007: 185 €/Jahr pro Kind
    • Kinder geboren ab 2008: 300 €/Jahr pro Kind
  • Zulagen werden vom Anbieter automatisch beantragt und auf dein Riester-Konto gutgeschrieben

Beispiel: Familie mit 2 Kindern, beide nach 2008: 175 + 300 + 300 = 775 €/Jahr Grundzulage.

Weg 2: Sonderausgaben-Abzug (über Anlage AV)

  • Eigene Beiträge + Zulagen werden als Sonderausgaben absetzbar
  • Höchstbetrag: 2.100 €/Jahr (seit 2008)
  • Typische Steuerersparnis 30-42 % davon = 630–882 €/Jahr

Die Günstigerprüfung

Das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulagen oder Sonderausgaben-Abzug für dich günstiger sind. Der bessere Weg wird angewendet, aber nur wenn du die Anlage AV ausgefüllt hast.

Ohne Anlage AV: nur die Zulagen. Mit Anlage AV: der Vorteil wird maximiert.

Mindest-Eigenbeitrag

Für die volle Zulage musst du 4 % deines Vorjahres-Brutto-Einkommens abzüglich der Zulagen selbst einzahlen.

Sockelbetrag: mindestens 60 €/Jahr (auch bei Minimal-Einkommen).

Beispielrechnung

Jonas verdient 50.000 €/Jahr, ein Kind (nach 2008):

  • 4 % × 50.000 = 2.000 € Gesamt-Mindestbeitrag
  • Minus Zulagen (175 + 300 = 475) = 1.525 € Eigenbeitrag pro Jahr
  • Bei weniger als 1.525 € → nur anteilige Zulage
  • Zahlst du 1.600 €: volle Zulage plus 125 € zusätzlich = auch als Sonderausgaben absetzbar

Zwei konkrete Fälle

Fall 1: Single, 70k Brutto, keine Kinder

  • Eigenbeitrag: 2.100 € (Cap)
  • Zulage: 175 €
  • Sonderausgaben-Abzug: 2.100 € × 42 % Grenzsteuer = 882 € Steuerersparnis
  • Günstigerprüfung: 882 > 175 → Sonderausgaben-Abzug wird angewendet
  • Gesamtförderung: 882 € abzgl. 175 € Zulage (die du schon direkt hast) = 707 € zusätzlicher Effekt
  • Plus 175 € Zulage auf dem Riester-Konto
  • Gesamt: 882 €/Jahr Staats-Unterstützung

Fall 2: Familie, 40k Brutto, 2 Kinder (nach 2008)

  • Zulage: 175 + 2 × 300 = 775 €
  • Mindest-Eigenbeitrag: 4 % × 40.000 − 775 = 825 €
  • Du zahlst 1.000 € → volle Zulage
  • Sonderausgaben-Abzug: 1.775 € × ~28 % Grenzsteuer = 497 €
  • Günstigerprüfung: 775 > 497 → Zulagen sind günstiger
  • Gesamt: 775 €/Jahr direkt auf dem Riester-Konto

Die Anlage AV ausfüllen

Was du brauchst

  • Jahres-Bescheinigung deines Anbieters (kommt per Post oder im Online-Portal)
  • Steuer-ID
  • Geburtsdaten der Kinder
  • Vorjahres-Brutto-Einkommen

Die Felder

  1. Anbieter-Daten: Name, Zertifizierungs-Nummer (steht auf der Bescheinigung)
  2. Eingezahlter Eigenbeitrag
  3. Kinder: Geburtsdatum (entscheidet über 185 € oder 300 € Zulage)
  4. Vorjahres-Einkommen (brutto, für die 4 %-Mindestbeitrag-Prüfung)
  5. Einverständnis zur Datenübermittlung an die zentrale Zulagenstelle (ZfA)

Anbieter-Bescheinigung beifügen

Bei ELSTER: digital hochladen. Das Finanzamt braucht sie für die Prüfung.

Worauf du achten solltest

Rentenphase

  • Auszahlungen im Alter werden nachgelagert besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG) – so wie die gesetzliche Rente
  • Heißt: zur Auszahlung zahlst du Steuer, aber meist auf einem niedrigeren Niveau als heute
  • Keine Kapitalauszahlung ohne Verlust der Förderung – Riester zahlt grundsätzlich monatliche Rente aus

Kündigung

  • Kündigungskosten: du bekommst nur den eingezahlten Beitrag zurück, meist unter Abzug von Gebühren
  • Alle Zulagen müssen zurückgezahlt werden an den Staat
  • Steuerersparnisse werden nachversteuert
  • Kündigen lohnt sich selten – Kapitalübertrag zu einem anderen Anbieter ist meist die bessere Option

Wohn-Riester

  • Du kannst Riester-Kapital für die Tilgung eines selbstgenutzten Eigenheims nutzen (§ 92a EStG)
  • Komplex: nachgelagerte Besteuerung des “Wohnförderkontos” im Rentenalter
  • Nur bei konkretem Eigentumsprojekt sinnvoll; sonst Standard-Riester günstiger

Riester vs. andere Altersvorsorge

VorsorgeFür wen?FörderungFlexibilität
RiesterAngestellte, Familien mit KindernZulagen + Sonderausgabenniedrig (nur monatliche Rente)
Rürup (Basisrente)Selbstständige, GutverdienerSonderausgaben bis ~27k €/Jahrniedrig
bAV (Betriebsrente)AngestellteEntgeltumwandlung + AG-Zuschussmittel
Private ETF-SparplanjederKeine direkte Förderunghoch
Aktien-DepotjederAbgeltungsteuer auf Gewinnehoch

Viele Finanzexperten empfehlen heute: Riester nur wenn Kinder UND mittlerem Einkommen. Singles mit höherem Einkommen fahren oft mit ETF-Sparplan + Rürup besser.

Verwandte Themen

Häufige Fehler

  1. Anlage AV nicht ausgefüllt. Ohne Formular nur Zulage, kein Sonderausgaben-Abzug.
  2. Zu wenig einbezahlt. Unter Mindest-Eigenbeitrag werden Zulagen gekürzt.
  3. Kinderzulage nicht beantragt. Anbieter meldet nicht automatisch, du musst das beim Anbieter-Antrag aktiv machen.
  4. Anbieter-Bescheinigung nicht beigefügt. Finanzamt kann die Günstigerprüfung ohne nicht abschließen.
  5. Geburtsdaten falsch angegeben. 2007 oder 2008 entscheidet über 185 € oder 300 € Zulage.
  6. Vorjahres-Einkommen falsch geschätzt. Dann stimmt die 4 %-Berechnung nicht, Zulagen können gekürzt werden.

So hilft dir Restio

Riester ist ein Formular-Thema – wenn es ausgefüllt ist, läuft die Förderung automatisch. Restio macht das Ausfüllen einfach:

  • Riester-Rechner — gib Brutto, Kinder und Beitrag ein, Restio zeigt dir Zulagen, Sonderausgaben-Effekt und optimalen Eigenbeitrag.
  • Anbieter-Bescheinigungs-Scanner — Foto von der Bescheinigung, Restio extrahiert alle Felder für die Anlage AV.
  • Günstiger-Simulator — sieht live, ob bei deiner Konstellation Zulagen oder Sonderausgaben besser sind.
  • Sofortantworten“Lohnt mehr Eigenbeitrag über 2.100 €?”, “Mein Kind ist 2007 geboren – 185 oder 300?”, “Wohn-Riester – was beachten?” – auf Deutsch oder Englisch.

Riester ist wie eine Förderung mit versteckter Falle: Ohne Anlage AV lässt du jedes Jahr mehrere hundert Euro auf der Strecke. Drei Minuten Formular – Jahre lang Wirkung.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist die Anlage AV?

Die Anlage AV (Altersvorsorge) ist das Formular, mit dem du Riester-Beiträge in deiner Steuererklärung angibst. Erst dann prüft das Finanzamt, ob der Sonderausgaben-Abzug (bis 2.100 €/Jahr) oder die Zulagen für dich günstiger sind – und wendet automatisch den besseren Weg an (Günstigerprüfung). Ohne Anlage AV bekommst du nur die Grundzulage über den Anbieter.

Wie hoch sind die Zulagen?

Grundzulage 175 € pro Jahr. Kinderzulage: 300 € pro Kind (geboren ab 2008), 185 € (geboren bis 2007). Für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern nach 2008: 175 + 2×300 = 775 € Grundförderung plus ggf. zusätzlicher Sonderausgaben-Effekt.

Was muss ich einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen?

Mindestens 4 % deines Vorjahres-Brutto-Einkommens, abzüglich der Zulagen, als Eigenbeitrag. Bei 40.000 € Brutto: 4 % = 1.600 € Gesamtbeitrag; minus 175 € Grundzulage = 1.425 € Eigenbeitrag. Mindestens 60 €/Jahr müssen es sein (Sockelbetrag). Unter diesem Wert gibt's nur anteilige Zulagen.

Lohnt sich Riester überhaupt noch?

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei Familien mit Kindern und mittlerem Einkommen oft ja – durch die hohen Kinderzulagen. Bei Singles mit hohem Einkommen kann es sich über den Sonderausgaben-Abzug lohnen (bis ca. 900 € Steuerersparnis/Jahr). Bei Singles mit niedrigem Einkommen ist die Rendite oft mittelmäßig. Verbraucherzentrale oder unabhängige Finanzberatung hilft bei der Entscheidung.

Wie trage ich es in ELSTER ein?

In der Anlage AV: deine Anbieterdaten (aus der Jahresbescheinigung), deinen Eigenbeitrag, deine Kinder (mit Geburtsdatum), dein Vorjahres-Einkommen. Anbieter-Bescheinigung (kommt per Post oder im Anbieter-Portal) digital beifügen. Das Finanzamt rechnet automatisch, ob Zulagen oder Abzug günstiger sind.