Riester-Rente 2026: Anlage AV richtig ausfüllen
Read in EnglishRiester – der umstrittene Steuerspar-Vertrag. Viele haben einen, wenige nutzen ihn richtig. Die Anlage AV deiner Steuererklärung ist der Schlüssel: Erst damit entscheidet das Finanzamt, ob du über den Sonderausgaben-Abzug mehr bekommst als nur die Zulagen vom Anbieter. Pro Jahr stehen bei Familien bis zu 900 € Förderung auf dem Spiel – vorausgesetzt, das Formular ist ausgefüllt.
Kurz & knapp: Riester-Förderung hat zwei Wege: (1) Zulagen (Grundzulage 175 €, Kinderzulage 300 € je Kind ab Geburtsjahr 2008) direkt vom Anbieter, (2) Sonderausgaben-Abzug über die Anlage AV (max 2.100 €/Jahr). Das Finanzamt rechnet beides gegen und nimmt den besseren Weg (Günstigerprüfung). Familien mit Kindern profitieren meist von Zulagen, Gutverdienende vom Sonderausgaben-Abzug.
Die zwei Förder-Wege
Weg 1: Zulagen (direkt vom Anbieter)
- Grundzulage: 175 €/Jahr (seit 2018)
- Kinderzulage:
- Kinder geboren bis 2007: 185 €/Jahr pro Kind
- Kinder geboren ab 2008: 300 €/Jahr pro Kind
- Zulagen werden vom Anbieter automatisch beantragt und auf dein Riester-Konto gutgeschrieben
Beispiel: Familie mit 2 Kindern, beide nach 2008: 175 + 300 + 300 = 775 €/Jahr Grundzulage.
Weg 2: Sonderausgaben-Abzug (über Anlage AV)
- Eigene Beiträge + Zulagen werden als Sonderausgaben absetzbar
- Höchstbetrag: 2.100 €/Jahr (seit 2008)
- Typische Steuerersparnis 30-42 % davon = 630–882 €/Jahr
Die Günstigerprüfung
Das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulagen oder Sonderausgaben-Abzug für dich günstiger sind. Der bessere Weg wird angewendet, aber nur wenn du die Anlage AV ausgefüllt hast.
Ohne Anlage AV: nur die Zulagen. Mit Anlage AV: der Vorteil wird maximiert.
Mindest-Eigenbeitrag
Für die volle Zulage musst du 4 % deines Vorjahres-Brutto-Einkommens abzüglich der Zulagen selbst einzahlen.
Sockelbetrag: mindestens 60 €/Jahr (auch bei Minimal-Einkommen).
Beispielrechnung
Jonas verdient 50.000 €/Jahr, ein Kind (nach 2008):
- 4 % × 50.000 = 2.000 € Gesamt-Mindestbeitrag
- Minus Zulagen (175 + 300 = 475) = 1.525 € Eigenbeitrag pro Jahr
- Bei weniger als 1.525 € → nur anteilige Zulage
- Zahlst du 1.600 €: volle Zulage plus 125 € zusätzlich = auch als Sonderausgaben absetzbar
Zwei konkrete Fälle
Fall 1: Single, 70k Brutto, keine Kinder
- Eigenbeitrag: 2.100 € (Cap)
- Zulage: 175 €
- Sonderausgaben-Abzug: 2.100 € × 42 % Grenzsteuer = 882 € Steuerersparnis
- Günstigerprüfung: 882 > 175 → Sonderausgaben-Abzug wird angewendet
- Gesamtförderung: 882 € abzgl. 175 € Zulage (die du schon direkt hast) = 707 € zusätzlicher Effekt
- Plus 175 € Zulage auf dem Riester-Konto
- Gesamt: 882 €/Jahr Staats-Unterstützung
Fall 2: Familie, 40k Brutto, 2 Kinder (nach 2008)
- Zulage: 175 + 2 × 300 = 775 €
- Mindest-Eigenbeitrag: 4 % × 40.000 − 775 = 825 €
- Du zahlst 1.000 € → volle Zulage
- Sonderausgaben-Abzug: 1.775 € × ~28 % Grenzsteuer = 497 €
- Günstigerprüfung: 775 > 497 → Zulagen sind günstiger
- Gesamt: 775 €/Jahr direkt auf dem Riester-Konto
Die Anlage AV ausfüllen
Was du brauchst
- Jahres-Bescheinigung deines Anbieters (kommt per Post oder im Online-Portal)
- Steuer-ID
- Geburtsdaten der Kinder
- Vorjahres-Brutto-Einkommen
Die Felder
- Anbieter-Daten: Name, Zertifizierungs-Nummer (steht auf der Bescheinigung)
- Eingezahlter Eigenbeitrag
- Kinder: Geburtsdatum (entscheidet über 185 € oder 300 € Zulage)
- Vorjahres-Einkommen (brutto, für die 4 %-Mindestbeitrag-Prüfung)
- Einverständnis zur Datenübermittlung an die zentrale Zulagenstelle (ZfA)
Anbieter-Bescheinigung beifügen
Bei ELSTER: digital hochladen. Das Finanzamt braucht sie für die Prüfung.
Worauf du achten solltest
Rentenphase
- Auszahlungen im Alter werden nachgelagert besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG) – so wie die gesetzliche Rente
- Heißt: zur Auszahlung zahlst du Steuer, aber meist auf einem niedrigeren Niveau als heute
- Keine Kapitalauszahlung ohne Verlust der Förderung – Riester zahlt grundsätzlich monatliche Rente aus
Kündigung
- Kündigungskosten: du bekommst nur den eingezahlten Beitrag zurück, meist unter Abzug von Gebühren
- Alle Zulagen müssen zurückgezahlt werden an den Staat
- Steuerersparnisse werden nachversteuert
- Kündigen lohnt sich selten – Kapitalübertrag zu einem anderen Anbieter ist meist die bessere Option
Wohn-Riester
- Du kannst Riester-Kapital für die Tilgung eines selbstgenutzten Eigenheims nutzen (§ 92a EStG)
- Komplex: nachgelagerte Besteuerung des “Wohnförderkontos” im Rentenalter
- Nur bei konkretem Eigentumsprojekt sinnvoll; sonst Standard-Riester günstiger
Riester vs. andere Altersvorsorge
| Vorsorge | Für wen? | Förderung | Flexibilität |
|---|---|---|---|
| Riester | Angestellte, Familien mit Kindern | Zulagen + Sonderausgaben | niedrig (nur monatliche Rente) |
| Rürup (Basisrente) | Selbstständige, Gutverdiener | Sonderausgaben bis ~27k €/Jahr | niedrig |
| bAV (Betriebsrente) | Angestellte | Entgeltumwandlung + AG-Zuschuss | mittel |
| Private ETF-Sparplan | jeder | Keine direkte Förderung | hoch |
| Aktien-Depot | jeder | Abgeltungsteuer auf Gewinne | hoch |
Viele Finanzexperten empfehlen heute: Riester nur wenn Kinder UND mittlerem Einkommen. Singles mit höherem Einkommen fahren oft mit ETF-Sparplan + Rürup besser.
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Häufige Fehler
- Anlage AV nicht ausgefüllt. Ohne Formular nur Zulage, kein Sonderausgaben-Abzug.
- Zu wenig einbezahlt. Unter Mindest-Eigenbeitrag werden Zulagen gekürzt.
- Kinderzulage nicht beantragt. Anbieter meldet nicht automatisch, du musst das beim Anbieter-Antrag aktiv machen.
- Anbieter-Bescheinigung nicht beigefügt. Finanzamt kann die Günstigerprüfung ohne nicht abschließen.
- Geburtsdaten falsch angegeben. 2007 oder 2008 entscheidet über 185 € oder 300 € Zulage.
- Vorjahres-Einkommen falsch geschätzt. Dann stimmt die 4 %-Berechnung nicht, Zulagen können gekürzt werden.
So hilft dir Restio
Riester ist ein Formular-Thema – wenn es ausgefüllt ist, läuft die Förderung automatisch. Restio macht das Ausfüllen einfach:
- Riester-Rechner — gib Brutto, Kinder und Beitrag ein, Restio zeigt dir Zulagen, Sonderausgaben-Effekt und optimalen Eigenbeitrag.
- Anbieter-Bescheinigungs-Scanner — Foto von der Bescheinigung, Restio extrahiert alle Felder für die Anlage AV.
- Günstiger-Simulator — sieht live, ob bei deiner Konstellation Zulagen oder Sonderausgaben besser sind.
- Sofortantworten — “Lohnt mehr Eigenbeitrag über 2.100 €?”, “Mein Kind ist 2007 geboren – 185 oder 300?”, “Wohn-Riester – was beachten?” – auf Deutsch oder Englisch.
Riester ist wie eine Förderung mit versteckter Falle: Ohne Anlage AV lässt du jedes Jahr mehrere hundert Euro auf der Strecke. Drei Minuten Formular – Jahre lang Wirkung.
Steuertipps direkt aufs Handy
Restio findet Absetzungen, die du nicht kanntest.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Anlage AV? ▼
Die Anlage AV (Altersvorsorge) ist das Formular, mit dem du Riester-Beiträge in deiner Steuererklärung angibst. Erst dann prüft das Finanzamt, ob der Sonderausgaben-Abzug (bis 2.100 €/Jahr) oder die Zulagen für dich günstiger sind – und wendet automatisch den besseren Weg an (Günstigerprüfung). Ohne Anlage AV bekommst du nur die Grundzulage über den Anbieter.
Wie hoch sind die Zulagen? ▼
Grundzulage 175 € pro Jahr. Kinderzulage: 300 € pro Kind (geboren ab 2008), 185 € (geboren bis 2007). Für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern nach 2008: 175 + 2×300 = 775 € Grundförderung plus ggf. zusätzlicher Sonderausgaben-Effekt.
Was muss ich einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen? ▼
Mindestens 4 % deines Vorjahres-Brutto-Einkommens, abzüglich der Zulagen, als Eigenbeitrag. Bei 40.000 € Brutto: 4 % = 1.600 € Gesamtbeitrag; minus 175 € Grundzulage = 1.425 € Eigenbeitrag. Mindestens 60 €/Jahr müssen es sein (Sockelbetrag). Unter diesem Wert gibt's nur anteilige Zulagen.
Lohnt sich Riester überhaupt noch? ▼
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei Familien mit Kindern und mittlerem Einkommen oft ja – durch die hohen Kinderzulagen. Bei Singles mit hohem Einkommen kann es sich über den Sonderausgaben-Abzug lohnen (bis ca. 900 € Steuerersparnis/Jahr). Bei Singles mit niedrigem Einkommen ist die Rendite oft mittelmäßig. Verbraucherzentrale oder unabhängige Finanzberatung hilft bei der Entscheidung.
Wie trage ich es in ELSTER ein? ▼
In der Anlage AV: deine Anbieterdaten (aus der Jahresbescheinigung), deinen Eigenbeitrag, deine Kinder (mit Geburtsdatum), dein Vorjahres-Einkommen. Anbieter-Bescheinigung (kommt per Post oder im Anbieter-Portal) digital beifügen. Das Finanzamt rechnet automatisch, ob Zulagen oder Abzug günstiger sind.