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3 Min. Lesezeit · Restio Team

Haushaltsnahe Dienstleistungen 2026: 20 % absetzen

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Die Putzhilfe, der Gärtner, der Winterdienst – Hilfe im Haushalt kostet, aber ein guter Teil davon kommt über die Steuer zurück. 20 % der Arbeitskosten, direkt von der Steuerschuld. Diese Anleitung zeigt dir, was zählt, wo die Grenze liegt und warum sogar Mieter über die Nebenkostenabrechnung profitieren.

Kurz & knapp: Haushaltsnahe Dienstleistungen bringen 20 % der Arbeitskosten, max. 4.000 €/Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG) – direkt von der Steuer abgezogen, nicht nur vom Einkommen. Abziehbar sind nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, kein Material. Pflicht: Rechnung + unbare Zahlung. Auch Mieter profitieren über die Nebenkostenabrechnung.

Was als haushaltsnahe Dienstleistung zählt

Begünstigt sind Tätigkeiten, die üblicherweise von Haushaltsmitgliedern erledigt werden – aber von einer fremden Person oder Firma im Haushalt ausgeführt:

  • Reinigung (Putzhilfe, Fensterputzer, Treppenhaus)
  • Garten (Rasenmähen, Heckenschnitt, Gartenpflege)
  • Winterdienst und Wegereinigung
  • Hausmeisterservice
  • Pflege und Betreuung im eigenen Haushalt (auch von Angehörigen)
  • Umzugskosten (soweit nicht beruflich veranlasst)

Abzugrenzen sind Handwerkerleistungen (Renovieren, Reparieren) – die fallen unter § 35a Abs. 3 mit einer eigenen Grenze von 1.200 €. Mehr dazu in Handwerkerleistungen absetzen (§ 35a).

Die wichtigsten Regeln

  • 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € pro Jahr.
  • Nur Arbeitskosten – Lohn, Anfahrt, Maschinen-/Verbrauchskosten. Material zählt nicht.
  • Direkter Steuerabzug – die 20 % mindern deine Steuerschuld unmittelbar, nicht nur das zu versteuernde Einkommen.
  • Rechnung + Überweisung – Barzahlung wird nicht anerkannt.

Mieter profitieren über die Nebenkosten

Auch wenn du zur Miete wohnst, stecken in deiner Nebenkostenabrechnung begünstigte Posten: Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Hausmeister, Winterdienst. Den darin enthaltenen Arbeitskostenanteil setzt du ab – du brauchst dafür eine Bescheinigung des Vermieters oder der Hausverwaltung. Wie du deine Nebenkostenabrechnung dafür liest, steht in Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung.

Beispiel-Rechnung

Familie Klein beschäftigt 2026 eine Putzhilfe (Rechnung, überwiesen) und lässt den Garten pflegen.

  • Putzhilfe: 1.800 € Arbeitskosten
  • Gartenpflege: 700 € Arbeitskosten (ohne Pflanzenmaterial)
  • Summe Arbeitskosten: 2.500 €
  • Steuerermäßigung: 20 % × 2.500 € = 500 € direkt von der Steuer

Die 4.000-€-Grenze ist weit entfernt – hier ist also noch viel Luft.

Häufige Fehler

  1. Bar bezahlen. Der Klassiker – ohne Überweisung kein Abzug.
  2. Material absetzen wollen. Nur Arbeitskosten zählen; die Rechnung muss das trennen.
  3. Mit Handwerkerleistungen vermischen. Zwei verschiedene Töpfe, zwei Grenzen.
  4. Nebenkosten als Mieter ignorieren. Da steckt fast immer ein absetzbarer Anteil drin.

Geht es um die Pflege von Angehörigen, lies zusätzlich Pflege von Angehörigen absetzen.

So hilft dir Restio

Welcher Posten in welchen Topf gehört und ob die Zahlungsart passt – genau da gehen die meisten Abzüge verloren. Restio passt auf:

  • Belege prüfen — fotografiere Rechnungen; Restio erkennt den begünstigten Arbeitskostenanteil und ordnet ihn § 35a richtig zu.
  • Nebenkosten auslesen — lade deine Nebenkostenabrechnung hoch; Restio markiert die haushaltsnahen Posten.
  • Sofortantworten — frag auf Deutsch oder Englisch: “Kann ich meine Putzhilfe absetzen?” oder “Zählt die Gartenpflege als haushaltsnah oder als Handwerker?”

Für Sonderfälle (gemischte Rechnungen, Pflegegrad) hilft ein Steuerberater – Restio sorgt dafür, dass du keinen Arbeitskostenanteil verschenkst.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind einer der wenigen Posten, die direkt von der Steuer abgehen – und mit 4.000 € Höchstbetrag richtig viel wert. Wer überweist, die Rechnung trennt und auch die Nebenkosten prüft, holt sich Jahr für Jahr mehrere Hundert Euro zurück. Die Rechtsgrundlage steht in § 35a EStG.

Restio

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Häufig gestellte Fragen

Wie viel kann ich für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen?

Du bekommst 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abgezogen – höchstens 4.000 € pro Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Das entspricht Arbeitskosten von bis zu 20.000 €. Abziehbar sind nur Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material.

Was zählt als haushaltsnahe Dienstleistung?

Tätigkeiten, die sonst ein Haushaltsmitglied erledigen würde: Putzhilfe, Fensterputzen, Gartenpflege, Winterdienst, Hausmeisterservice, aber auch Pflege- und Betreuungsleistungen im eigenen Haushalt. Abzugrenzen sind Handwerkerleistungen, die unter eine eigene Grenze fallen.

Können auch Mieter haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen?

Ja. Über die Nebenkostenabrechnung enthaltene Posten wie Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Hausmeister kannst du als Mieter anteilig absetzen. Du brauchst dafür eine Bescheinigung des Vermieters oder der Hausverwaltung, die den begünstigten Arbeitskostenanteil ausweist.

Muss ich die Rechnung überweisen?

Ja, das ist entscheidend. Du brauchst eine Rechnung und musst sie unbar – per Überweisung – bezahlen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an, selbst wenn du eine Quittung hast. Das ist der häufigste Grund für eine Ablehnung.