Handwerker absetzen 2026: §35a nutzen bis 5.710 €
Read in EnglishDach gestrichen, Heizung gewartet, Putzhilfe angestellt, Winterdienst bezahlt – das sind Kosten, die jeder Haushalt jedes Jahr hat. Und fast alle davon können dir bis zu 5.710 € direkte Steuerermäßigung bringen. Der Paragraph dahinter heißt §35a EStG – und die wenigsten nutzen ihn voll aus. Diese Anleitung zeigt dir, wie du mit etwas Buchhaltung wirklich Geld zurückbekommst.
Kurz & knapp: §35a EStG gibt dir 20 % Steuerermäßigung auf Lohnanteile für Haushalts-Dienstleistungen und Handwerker. In drei Töpfen parallel: 510 € Minijob + 4.000 € Dienstleistungen + 1.200 € Handwerker = 5.710 € pro Jahr direkt von der Steuer abgezogen. Zwingende Regeln: Rechnung + Überweisung, keine Barzahlung.
§35a in einer Minute: 20 % direkt von der Steuer
§35a ist eine der nutzerfreundlichsten Regelungen im deutschen Steuerrecht. Drei wichtige Eigenschaften:
- Steuerermäßigung, nicht Abzug. Die 20 % werden direkt von deiner Steuerlast abgezogen – nicht nur vom zu versteuernden Einkommen. Wenn du 1.000 € ausgibst, bekommst du bis zu 200 € direkt zurück.
- Drei Töpfe parallel. Du kannst alle drei kombinieren: Minijob, Dienstleister, Handwerker.
- Funktioniert auch für Mieter. Über die Nebenkostenabrechnung – die meisten vergessen das.
Gesamt-Maximum: 5.710 € pro Jahr. Realistisch liegen die meisten Haushalte bei 300–1.500 €, einfach weil die Nutzung der Töpfe nicht ausgeschöpft wird.
Die drei Töpfe: Was wohin gehört
Der Paragraph hat drei Absätze. Jeder hat einen eigenen Höchstbetrag.
§35a Abs. 1 — Minijob im Haushalt (Cap: 510 €)
Für Mini-Job-Beschäftigte direkt bei dir zu Hause angemeldet:
- Reinigungskraft (bei der Minijob-Zentrale gemeldet)
- Kinderbetreuung als Minijob
- Pflegekräfte als Minijob
Rechnung: 20 % der Lohnsumme, max. 510 € Ermäßigung pro Jahr (= bei voller Ausschöpfung 2.550 € Lohn).
Tipp: Wenn du eine Putzhilfe über 400 € pro Monat zahlst, wird der Minijob-Cap schnell gesprengt. Dann ist Absatz 2 (Dienstleister) lukrativer – siehe unten.
§35a Abs. 2 — Haushaltsnahe Dienstleistungen (Cap: 4.000 €)
Dienste von Firmen oder Selbstständigen für deinen Haushalt:
- Putzdienst, Fensterputzer, Teppichreinigung
- Garten: Rasenmähen, Heckenschnitt, Unkraut jäten
- Winterdienst (Schnee-Räumen)
- Hausmeister- und Hauswartdienste
- Ambulante Pflege zu Hause
- Umzugsunternehmen (privater Umzug)
Rechnung: 20 % der Rechnungssumme, max. 4.000 € Ermäßigung pro Jahr (= 20.000 € Jahreskosten).
Das ist der größte Topf – und der meistgenutzte.
§35a Abs. 3 — Handwerkerleistungen (Cap: 1.200 €)
Reparaturen, Wartung und Modernisierung im eigenen Haushalt:
- Heizungswartung, Schornsteinfeger
- Elektriker, Sanitär, Schreiner
- Maler- und Tapezierarbeiten
- Fenster- und Türreparaturen
- Gerätereparaturen (Kühlschrank, Geschirrspüler) – wenn im Haus ausgeführt
- Rohr- und Kanalreinigung
Rechnung: 20 % nur vom Lohnanteil (nicht Material), max. 1.200 € Ermäßigung pro Jahr (= 6.000 € Lohnanteil).
Das ist der kleinste Topf – und der am häufigsten falsch verstandene, weil der Materialanteil nicht zählt.
Das absolute Muss: Rechnung + Überweisung
Zwei Regeln, die keine Ausnahme kennen:
1. Immer eine Rechnung
Eine Quittung (“Heizungswartung bezahlt, Unterschrift”) reicht nicht. Du brauchst eine ordentliche Rechnung mit:
- Name und Anschrift des Dienstleisters
- Rechnungsnummer, Datum, Leistung
- Bei Handwerker: Lohnanteil separat ausgewiesen
2. Immer per Überweisung
Barzahlung ist steuerlich tot. Seit 2008 ist das in §35a Abs. 5 festgeschrieben, um Schwarzarbeit einzudämmen. Auch wenn du alles andere korrekt machst – mit Bargeld bekommst du nichts zurück.
Das gilt für:
- Überweisung ✅
- Kartenzahlung mit Kontoabbuchung ✅
- Bargeld ❌
- PayPal (mit Verknüpfung zum Konto) ✅
Tipp: Selbst bei kleinen Rechnungen – wenn der Handwerker Bargeld will, bitte um Überweisung. Sonst ist die Ermäßigung weg.
Beispiel: So rechnet sich das
Marie, Eigentümerin einer 90 m²-Wohnung, 2026:
| Position | Kosten | Topf | Lohnanteil | Ermäßigung 20 % |
|---|---|---|---|---|
| Heizungswartung | 280 € | §35a Abs. 3 | 200 € | 40 € |
| Bad-Sanitärreparatur | 850 € | §35a Abs. 3 | 510 € | 102 € |
| Malerarbeiten Wohnzimmer | 1.800 € | §35a Abs. 3 | 1.100 € | 220 € |
| Putzdienst 2× im Monat | 2.400 € | §35a Abs. 2 | 2.400 € | 480 € |
| Fensterputzer (2× im Jahr) | 300 € | §35a Abs. 2 | 300 € | 60 € |
| Winterdienst | 180 € | §35a Abs. 2 | 180 € | 36 € |
Abs. 3 (Handwerker): 40 + 102 + 220 = 362 € (Cap 1.200 € nicht erreicht). Abs. 2 (Dienstleister): 480 + 60 + 36 = 576 € (Cap 4.000 € nicht erreicht). Gesamt: 938 € direkte Steuerermäßigung. Ohne Aufwand außer sauber sammeln und überweisen.
Der Mieter-Trick: Geld aus der Nebenkostenabrechnung
Auch als Mieter kannst du §35a voll nutzen – über die Nebenkostenabrechnung. Folgende Positionen zählen:
- Hausmeister-Lohnanteil (meist 60–90 % der Position)
- Treppenhaus-Reinigung (fast 100 % Lohnanteil)
- Winterdienst (Räumen/Streuen)
- Gartenpflege (Rasen, Hecke)
- Gemeinschaftsreparaturen (Lohnanteil)
Nur: Der Vermieter muss den Lohnanteil separat ausweisen. Viele Standardabrechnungen tun das nicht. Dann schickst du eine kurze Anfrage an die Hausverwaltung:
“Für die Nebenkostenabrechnung 2025 bitte ich um eine Bescheinigung über den Lohnanteil der haushaltsnahen Dienstleistungen gemäß §35a EStG.”
Für einen typischen Mieter sind 100–300 € Ermäßigung pro Jahr realistisch – über 10 Jahre Miete kommen da leicht 1.500–3.000 € zusammen.
Timing: Wann Rechnungen vorziehen oder schieben
Weil es Jahres-Caps gibt, ist Timing wichtig:
Szenario 1 — Große Handwerker-Rechnung wird den Cap sprengen
Du hast im November 2026 schon 5.500 € Lohnanteil bezahlt (Cap 6.000 € fast erreicht). Im Dezember kommt eine neue Handwerker-Rechnung über 3.000 € Lohn.
- Schlechte Wahl: alles im Dezember 2026 bezahlen → nur 100 € zusätzlich absetzbar (Cap gesprengt).
- Gute Wahl: Rechnung auf Januar 2027 schieben → 600 € Ermäßigung im neuen Jahr.
Einfach mit dem Handwerker die Fertigstellung und Rechnungslegung über den Jahreswechsel koordinieren.
Szenario 2 — Größere Renovierung
Wenn du ein ganzes Bad für 15.000 € sanierst (Lohnanteil 6.000 €), lohnt sich die Aufteilung:
- Dezember 2026: Teilrechnung 3.000 € Lohn → 600 € Ermäßigung 2026
- Februar 2027: Teilrechnung 3.000 € Lohn → 600 € Ermäßigung 2027
Statt einmal 1.200 € (Cap 2026) plus 0 € → zweimal 600 € = 1.200 €. Gleicher Betrag? Ja – aber nur wenn du im ersten Fall den vollen Cap erreicht hättest. Hast du weitere Handwerkerkosten 2027 geplant, schiebt sich der Hebel schnell auf zweimal Cap = 2.400 €.
So trägst du es ein
Alles läuft über die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen (neu seit einigen Jahren integriert in den Hauptvordruck):
- §35a Abs. 1: Minijob-Löhne.
- §35a Abs. 2: Haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzdienst, Garten, Hausmeister, Winterdienst, Pflege).
- §35a Abs. 3: Handwerkerleistungen (Lohnanteil separat ausgewiesen).
Unterlagen sammeln und 7 Jahre aufbewahren – Rechnungen und Kontoauszüge zusammen. Einreichen musst du die Belege erst auf Nachfrage.
Häufige Fehler
- Bar bezahlt. Klassiker beim Handwerker. Kostet dich die komplette Ermäßigung.
- Materialanteil mit eingetragen. Nur der Lohnanteil zählt bei Handwerkern. Rechnung ohne Split → Finanzamt schätzt (ungünstig).
- Nebenkostenabrechnung ignoriert. Mieter lassen über die Jahre hunderte Euro liegen. Siehe auch: Was du alles von der Steuer absetzen kannst.
- Neubau vs. Renovierung verwechselt. Reine Neubauten zählen nicht unter §35a. Renovierung und Modernisierung im Bestand schon.
- Energetische Sanierung doppelt genutzt. Wenn du §35c nutzt (Heizung, Dämmung), kannst du dieselbe Rechnung nicht zusätzlich in §35a eintragen. §35c ist meist lukrativer.
- Cap nicht beachtet. Große Rechnungen in einem Jahr knallen den Cap, der Rest verfällt. Timing planen.
So hilft dir Restio
§35a ist der Paradebeispiel-Fall für “läuft automatisch, wenn jemand drauf achtet”. Restio schafft das für dich:
- Beleg-Scan — Foto von der Handwerker- oder Putzdienst-Rechnung. Restio erkennt den Lohnanteil automatisch, rechnet die Ermäßigung aus und ordnet sie dem richtigen Topf zu.
- Cap-Wächter — du bekommst eine Warnung, bevor du den 1.200 €- oder 4.000 €-Cap in einem Jahr überschreitest. Beispiel: “Dein Handwerker-Lohnanteil ist 2026 bei 5.200 €. Nur noch 800 € Platz. Große Rechnung besser ins Januar 2027 verschieben.”
- Mieter-Modus — lad die Nebenkostenabrechnung hoch, Restio extrahiert alle §35a-relevanten Lohnanteile und bereitet den Eintrag in die Steuererklärung vor.
- Sofortantworten — “Ist die Schornsteinfeger-Rechnung absetzbar?”, “Zählt mein Gärtner unter Abs. 2 oder Abs. 3?”, “Mein Handwerker will Bargeld – was nun?” – auf Deutsch oder Englisch.
Eine einzige vergessene Handwerker-Rechnung kostet dich oft mehr als ein ganzes Restio-Jahr. §35a ist keine Raketen-Wissenschaft, sondern Disziplin – und Restio macht die Disziplin einfach.
Steuertipps direkt aufs Handy
Restio findet Absetzungen, die du nicht kanntest.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel kann ich über §35a maximal pro Jahr absetzen? ▼
Bis zu 5.710 € direkte Steuerermäßigung pro Jahr, aufgeteilt in drei Töpfe: 510 € für haushaltsnahe Beschäftigungen (Minijob), 4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzhilfe, Garten, Hausmeister) und 1.200 € für Handwerkerleistungen. Die Töpfe gelten nebeneinander – du kannst alle drei parallel nutzen.
Muss ich die Handwerker-Rechnung per Überweisung bezahlen? ▼
Ja – zwingend. §35a EStG schließt Barzahlungen ausdrücklich aus, seit 2008. Selbst mit korrekter Rechnung wird das Finanzamt eine Barzahlung nicht anerkennen. Halte deshalb Rechnung und Kontoauszug als Nachweis zusammen auf.
Was ist bei Handwerkerleistungen vom Material zu unterscheiden? ▼
Nur der Lohnanteil der Rechnung ist nach §35a Abs. 3 absetzbar – Material nicht. Gute Handwerker weisen den Lohnanteil separat auf der Rechnung aus (meist 40 bis 70 % der Gesamtsumme, je nach Gewerk). Wird nichts getrennt ausgewiesen, schätzt das Finanzamt – das ist meist ungünstiger.
Können auch Mieter §35a nutzen? ▼
Ja, und das übersehen viele. Aus der Nebenkostenabrechnung kannst du den Lohnanteil für Hausmeister, Treppenhaus-Reinigung, Winterdienst und Gartenpflege absetzen. Der Vermieter muss den Lohnanteil auf Anfrage getrennt ausweisen – meist ein kurzes Schreiben an die Hausverwaltung genügt.
Kann ich eine energetische Sanierung auch über §35a absetzen? ▼
Nein, dafür greift ein separater Paragraph – §35c EStG. Energetische Maßnahmen (Dämmung, neue Heizung, Wärmepumpe) werden über drei Jahre mit 20 % der gesamten Kosten (inklusive Material, max. 40.000 €) abgesetzt. Das ist deutlich mehr als §35a, gilt aber nur für ausgewählte Maßnahmen. Du kannst dieselbe Rechnung nicht doppelt nutzen.