Steuererklärung als Angestellter: Warum es sich lohnt
Read in EnglishDein Arbeitgeber macht nicht alles
Hand aufs Herz: Gehörst du auch zu denen, die sich denken “Mein Arbeitgeber kümmert sich doch um die Steuer”? Damit bist du nicht allein. Rund 14 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland verzichten jedes Jahr auf eine freiwillige Steuererklärung — und lassen im Schnitt 1.095 Euro liegen.
Dein Arbeitgeber führt zwar jeden Monat Lohnsteuer ab. Aber er rechnet dabei pauschal — ohne deine individuellen Ausgaben, Fahrtkosten oder Versicherungen zu berücksichtigen. Genau diese persönlichen Kosten holt eine Steuererklärung zurück.
Gut zu wissen: 88 % aller Arbeitnehmer, die eine Steuererklärung abgeben, bekommen Geld zurück. Die Chancen stehen also deutlich auf deiner Seite.
Pflicht oder freiwillig?
Nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben. Aber jeder darf — und für die meisten lohnt es sich.
Du musst abgeben, wenn:
- du und dein Partner die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor habt
- du Nebeneinkünfte über 410 Euro im Jahr hattest (z. B. Vermietung, Freelancing)
- du Lohnersatzleistungen über 410 Euro erhalten hast (Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld)
- du mehrere Arbeitgeber gleichzeitig hattest
- du einen Freibetrag auf deiner Lohnsteuerkarte eingetragen hast
Freiwillig abgeben lohnt sich, wenn:
- du Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro hast
- du Sonderausgaben wie Spenden oder Kirchensteuer geltend machen willst
- du außergewöhnliche Belastungen hattest (Krankheitskosten, Pflegekosten)
- du erst mitten im Jahr angefangen hast zu arbeiten
- du unterjährig eine Gehaltserhöhung bekommen hast
Was du als Angestellter absetzen kannst
Deine absetzbaren Ausgaben fallen in drei große Kategorien. Je mehr du hier angeben kannst, desto höher fällt deine Erstattung aus.
Werbungskosten (Anlage N)
Werbungskosten sind alle Ausgaben, die mit deiner Arbeit zusammenhängen. Der Pauschbetrag von 1.230 Euro wird automatisch angerechnet — erst darüber lohnt sich das Auflisten.
Die wichtigsten Posten:
- Pendlerpauschale — 0,30 €/km (erste 20 km) und 0,38 €/km (ab km 21) für den einfachen Arbeitsweg
- Homeoffice-Pauschale — 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr
- Arbeitsmittel — Laptop, Schreibtisch, Bürostuhl, Software
- Fortbildungen — Seminare, Online-Kurse, Fachliteratur
- Kontoführungsgebühren — pauschal 16 €/Jahr
- Gewerkschaftsbeiträge
- Bewerbungskosten
Rechenbeispiel: Du pendelst 25 km zur Arbeit und arbeitest 3 Tage pro Woche im Homeoffice. Pendlerpauschale: (20 × 0,30 + 5 × 0,38) × 110 = 869 Euro. Homeoffice: 110 × 6 = 660 Euro. Zusammen mit Kontoführung (16 €) und einem neuen Monitor (350 €) kommst du auf 1.895 Euro Werbungskosten — das sind 665 Euro über dem Pauschbetrag.
Sonderausgaben
Sonderausgaben sind private Ausgaben, die das Steuerrecht trotzdem zum Abzug zulässt:
- Kirchensteuer — wird voll angerechnet
- Spenden — an gemeinnützige Organisationen mit Spendenquittung
- Beiträge zur Altersvorsorge — Riester-Rente, Basis-Rente (Rürup)
- Kranken- und Pflegeversicherung — Basisabsicherung
- Ausbildungskosten — für ein Erststudium bis 6.000 €/Jahr
Außergewöhnliche Belastungen
Manchmal kommen unerwartete Kosten dazu, die das Finanzamt berücksichtigt:
- Krankheitskosten — Zuzahlungen, Brille, Zahnarzt (abzüglich zumutbarer Belastung)
- Pflegekosten — für Angehörige
- Beerdigungskosten — wenn sie den Nachlasswert übersteigen
- Scheidungskosten — Prozesskosten in bestimmten Fällen
Deine erste Steuererklärung — Schritt für Schritt
Noch nie eine Steuererklärung gemacht? Kein Problem. So gehst du vor:
1. Unterlagen sammeln
Du brauchst deine Lohnsteuerbescheinigung (bekommst du von deinem Arbeitgeber, meist im Februar), Belege für Werbungskosten, Spendenquittungen und Versicherungsnachweise.
2. Methode wählen
Du kannst deine Steuererklärung über ELSTER (kostenlos, aber umständlich), eine Steuer-App wie Restio oder einen Steuerberater machen. Für die meisten Angestellten reicht eine App völlig aus.
3. Formulare ausfüllen
Als Angestellter brauchst du in der Regel:
- Mantelbogen — persönliche Daten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen
- Anlage N — Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Werbungskosten
- Anlage Vorsorgeaufwand — Versicherungsbeiträge
4. Abschicken
Elektronisch über ELSTER oder direkt aus deiner Steuer-App. Die Bearbeitungszeit beim Finanzamt beträgt in der Regel 4 bis 8 Wochen.
5. Steuerbescheid prüfen
Wenn der Bescheid kommt, vergleiche ihn mit deiner Erklärung. Bei Abweichungen hast du einen Monat Zeit für einen Einspruch.
Fristen, die du kennen musst
Für die Pflichtveranlagung gilt:
- 31. Juli des Folgejahres (also 31. Juli 2026 für das Steuerjahr 2025)
- Mit Steuerberater: Ende Februar des übernächsten Jahres (28. Februar 2027 für 2025)
Für die freiwillige Abgabe hast du deutlich mehr Zeit:
- 4 Jahre rückwirkend — du kannst 2026 noch für 2022, 2023, 2024 und 2025 abgeben
Tipp: Hast du in den letzten Jahren keine Steuererklärung gemacht? Dann reich jetzt rückwirkend ein. Bei durchschnittlich 1.095 Euro pro Jahr können sich schnell mehrere tausend Euro ansammeln.
Häufige Fehler, die Geld kosten
- Gar nicht abgeben — der teuerste Fehler. 14 Millionen Deutsche verschenken jedes Jahr Geld.
- Werbungskosten vergessen — Kontoführung, Gewerkschaft, Bewerbungskosten — Kleinvieh macht auch Mist.
- Pauschbetrag nicht prüfen — Viele glauben, mit wenig Werbungskosten lohne es sich nicht. Aber Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen kommen noch oben drauf.
- Belege nicht aufbewahren — Das Finanzamt kann Nachweise verlangen. Belege mindestens bis zum rechtskräftigen Bescheid aufheben.
- Fristen verpassen — Bei der Pflichtveranlagung drohen Verspätungszuschläge ab dem ersten Monat nach Fristende.
So hilft Restio
Als Angestellter musst du kein Steuerrecht studieren. Restio begleitet dich durch den gesamten Prozess:
- Starter-Checkliste — Restio führt dich Schritt für Schritt durch deine ersten Absetzungen und zeigt dir, welche Unterlagen du brauchst
- Belege scannen — fotografiere Quittungen und Rechnungen übers Jahr, Restio erkennt automatisch die Kategorie
- Werbungskosten-Grenze — der Finanzwächter zeigt dir in Echtzeit, ob du über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro liegst
- KI-Steuerexperte — frag den Advisor “Was kann ich als Angestellter absetzen?” und bekomme sofort eine Einschätzung zu deiner Situation
Teste Restio 14 Tage kostenlos und finde heraus, wie viel Erstattung du bisher verpasst hast.
Fazit
Dein Arbeitgeber macht die Lohnsteuer — aber nicht deine Steuererklärung. Und genau da liegt bares Geld. Mit durchschnittlich 1.095 Euro Erstattung und einer Erfolgsquote von 88 % ist die freiwillige Steuererklärung einer der einfachsten Wege, mehr aus deinem Gehalt zu machen. Fang am besten heute an — und wenn du die letzten Jahre verpasst hast, reich rückwirkend ein. Es lohnt sich fast immer.
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Häufig gestellte Fragen
Muss ich als Angestellter eine Steuererklärung abgeben? ▼
Nicht immer. Eine Pflichtveranlagung gilt z. B. bei Steuerklassenkombination III/V, Nebeneinkünften über 410 Euro oder Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld. Freiwillig abgeben kann sich aber fast immer lohnen — im Schnitt gibt es 1.095 Euro zurück.
Wie lange habe ich Zeit für eine freiwillige Steuererklärung? ▼
Für die freiwillige Abgabe hast du 4 Jahre Zeit. Die Steuererklärung für 2025 kannst du also bis Ende 2029 einreichen. Bei Pflichtveranlagung ist die Frist der 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater verlängert bis Ende Februar des übernächsten Jahres).
Was kostet mich die Steuererklärung? ▼
Mit einer App wie Restio nur wenige Euro. Einen Steuerberater zahlst du nach Gebührenordnung — das können je nach Einkommen 200 bis 800 Euro sein. Die Kosten für Steuerberatung und Steuer-Apps kannst du wiederum als Werbungskosten absetzen.
Wie viel Erstattung bekomme ich als Arbeitnehmer? ▼
Laut Statistischem Bundesamt erhalten Arbeitnehmer durchschnittlich 1.095 Euro zurück. Dein tatsächlicher Betrag hängt von deinen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ab.
Kann ich die Steuererklärung rückwirkend abgeben? ▼
Ja. Wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet warst, kannst du freiwillige Steuererklärungen bis zu 4 Jahre rückwirkend einreichen. Das heißt: 2026 kannst du noch für 2022, 2023, 2024 und 2025 abgeben.