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3 Min. Lesezeit · Restio Team

Spenden absetzen 2026: Quittung, Grenzen, Vortrag

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Du spendest ohnehin – warum nicht auch Steuern sparen? Spenden sind in Deutschland großzügig absetzbar, aber nur mit dem richtigen Nachweis und der richtigen Eintragung. Diese Anleitung zeigt dir, wie viel geht, wann ein einfacher Kontoauszug reicht und was bei Partei- und Sachspenden gilt.

Kurz & knapp: Spenden an steuerbegünstigte Organisationen sind Sonderausgaben bis 20 % deiner Einkünfte (§ 10b EStG). Bis 300 € reicht ein vereinfachter Nachweis (Kontoauszug). Parteispenden sind besonders begünstigt: 50 % direkt von der Steuer (bis 1.650 €/3.300 €). Sachspenden zählen mit ihrem Wert. Was über 20 % liegt, geht als Spendenvortrag nicht verloren.

Was du absetzen kannst

Absetzbar sind Spenden an steuerbegünstigte Empfänger – gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen mit entsprechendem Bescheid. Das gilt für:

  • Geldspenden an Vereine, Stiftungen, Hilfsorganisationen, Kirchen
  • Sachspenden (Kleidung, Möbel, Technik) zum gemeinen Wert
  • bestimmte Mitgliedsbeiträge – ausgenommen sind aber Beiträge zu Vereinen, die vorrangig der Freizeitgestaltung dienen (Sport, Heimat, Karneval u. Ä.)

Die 20-%-Grenze und der Spendenvortrag

Pro Jahr kannst du Spenden bis zu 20 % deines Gesamtbetrags der Einkünfte abziehen. Beispiel: 50.000 € Einkünfte → bis 10.000 € Spenden im Jahr absetzbar.

Spendest du mehr, ist der Rest nicht verloren: Der übersteigende Betrag wird als Spendenvortrag automatisch in die Folgejahre übertragen und dort berücksichtigt.

Nachweis: Wann reicht der Kontoauszug?

  • Bis 300 € pro Spende: vereinfachter Nachweis genügt – Kontoauszug plus Buchungsbeleg der Organisation (bei Online-Spenden oft die Bestätigungs-E-Mail).
  • Über 300 €: du brauchst eine formelle Zuwendungsbestätigung (früher „Spendenquittung”).
  • Katastrophen-Sonderaktionen: der vereinfachte Nachweis gilt oft auch ohne Betragsgrenze.

Du musst die Belege nicht mitschicken, aber auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen können.

Sonderfall Parteispenden

Spenden an politische Parteien sind doppelt begünstigt:

  1. 50 % direkt von der Steuerschuld abgezogen – bis zu einer Spende von 1.650 € (Einzel) bzw. 3.300 € (Zusammenveranlagung), also bis 825 € bzw. 1.650 € echte Ersparnis.
  2. Darüber hinaus bis zur gleichen Höhe noch als Sonderausgaben.

Beispiel-Rechnung

Familie Wagner (zusammen veranlagt, 70.000 € Einkünfte) spendet 2026: 250 € an eine Hilfsorganisation, 600 € an die Kirche, 200 € an eine Partei.

  • Hilfsorganisation 250 € → Kontoauszug reicht, Sonderausgabe
  • Kirche 600 € → Zuwendungsbestätigung nötig, Sonderausgabe
  • Partei 200 € → 100 € direkt von der Steuer abgezogen
  • 20-%-Grenze: 14.000 € – locker eingehalten

Häufige Fehler

  1. Beleg über 300 € nicht aufheben. Ohne Zuwendungsbestätigung kein Abzug.
  2. Freizeitvereins-Beiträge ansetzen. Sport- und Hobbybeiträge sind ausgenommen.
  3. Parteispende als normale Spende eintragen. Sie ist viel stärker begünstigt.
  4. Spendenvortrag vergessen. Über 20 % geht nicht verloren – es wird vorgetragen.

Spendest du Zeit statt Geld, ist die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale relevant. Was sonst in die Steuererklärung gehört, steht in der Werbungskosten-Liste. Und wenn du über deine Kirchenzugehörigkeit nachdenkst: Kirchenaustritt 2026.

So hilft dir Restio

Spenden sind einfach abzusetzen – wenn man an den Beleg denkt und richtig zuordnet. Restio behält das für dich im Blick:

  • Belege sammeln — fotografiere Zuwendungsbestätigungen; Restio ordnet sie als Sonderausgaben zu und merkt sich die 300-€-Grenze.
  • Parteispenden erkennen — Restio behandelt sie gesondert, damit du die 50-%-Ermäßigung nicht verschenkst.
  • Sofortantworten — frag auf Deutsch oder Englisch: “Reicht mein Kontoauszug für 250 €?” oder “Wie viel kann ich maximal absetzen?”

Für komplexe Stiftungs- oder Großspenden hilft ein Steuerberater – Restio sorgt dafür, dass keine kleine Spende untergeht.

Spenden helfen doppelt: dem guten Zweck und deiner Steuer. Wer die 20-%-Grenze, den vereinfachten Nachweis und die Sonderregel für Parteien kennt, holt das Maximum heraus – ganz ohne Mehraufwand. Die Rechtsgrundlage steht in § 10b EStG.

Restio

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Häufig gestellte Fragen

Wie viel Spenden kann ich von der Steuer absetzen?

Spenden an steuerbegünstigte Organisationen sind als Sonderausgaben bis zu 20 % deines Gesamtbetrags der Einkünfte abziehbar. Spendest du mehr, geht der übersteigende Betrag nicht verloren, sondern wird als Spendenvortrag in die Folgejahre übertragen.

Brauche ich für jede Spende eine Quittung?

Bis 300 € pro Spende genügt ein vereinfachter Nachweis – etwa der Kontoauszug zusammen mit dem Buchungsbeleg der Organisation. Erst über 300 € brauchst du eine formelle Zuwendungsbestätigung. Bei Katastrophen-Sonderaktionen gilt der vereinfachte Nachweis oft auch ohne Betragsgrenze.

Wie werden Parteispenden behandelt?

Spenden an politische Parteien sind besonders begünstigt: Die Hälfte wird direkt von der Steuerschuld abgezogen (bis 1.650 € bei Einzel-, 3.300 € bei Zusammenveranlagung). Übersteigende Beträge sind zusätzlich bis zur gleichen Höhe als Sonderausgaben abziehbar.

Kann ich auch Sachspenden absetzen?

Ja. Auch Sachspenden – etwa gut erhaltene Kleidung oder Möbel an eine gemeinnützige Organisation – sind absetzbar. Maßgeblich ist der gemeine Wert zum Zeitpunkt der Spende. Die Organisation stellt dir dafür eine Zuwendungsbestätigung mit Wertangabe aus.