Ehrenamt & Übungsleiter 2026: Pauschalen voll nutzen
Read in EnglishDu trainierst die Jugendmannschaft, leitest den Chor, bist Vorstand im Sportverein oder engagierst dich in der Pflegehilfe. Für diesen Einsatz im Ehrenamt gibt es zwei Pauschalen, die oft kombinierbar sind und bis zu 4.140 € pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei machen. Diese Anleitung erklärt, welche Pauschale für welche Tätigkeit gilt.
Kurz & knapp: Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG): 3.300 €/Jahr für pädagogische, pflegerische, ausbildende oder künstlerische Nebentätigkeiten bei gemeinnützigen Organisationen. Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG): 840 €/Jahr für alle anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten. Kombinierbar bei zwei getrennten Tätigkeiten. Beide steuer- UND SV-frei.
Die zwei Pauschalen im Vergleich
| Übungsleiterpauschale | Ehrenamtspauschale | |
|---|---|---|
| Paragraph | § 3 Nr. 26 EStG | § 3 Nr. 26a EStG |
| Höchstbetrag 2026 | 3.300 €/Jahr | 840 €/Jahr |
| Für wen | Trainer, Erzieher, Dozenten, Betreuer, Pfleger, Chorleiter | alle anderen Ehrenamtler: Vorstand, Schriftführer, Kassenwart, Platzwart, Helfer |
| Zeitlimit | max. 14 h/Woche (nebenberuflich) | max. 14 h/Woche |
| Organisation | gemeinnützig, mildtätig, kirchlich, juristische Person öffentlichen Rechts | dito |
Beide Pauschalen sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
Die Übungsleiterpauschale — für pädagogische Tätigkeiten
Wer bekommt sie?
- Trainer (Sport-, Fitness-, Yoga-, Tanz-)
- Erzieher und Betreuer in Jugendfreizeiten, Pfadfinder, Freiwilligendienst
- Dozenten an Volkshochschulen, Musikschulen, Sprachschulen (nebenberuflich)
- Chorleiter, Orchester-Dirigenten
- Pflegekräfte in der ambulanten Pflege bei gemeinnützigen Trägern
- Ausbilder in Erste-Hilfe-Kursen, Schwimmkursen
Was die Tätigkeit muss
- Pädagogisch ausgerichtet (Lehren, Erziehen, Betreuen) oder pflegerisch
- Bei einer gemeinnützigen Organisation (e.V., Stiftung, öffentliche Einrichtung)
- Nebenberuflich (max. 14 h/Woche)
Beispiele
| Tätigkeit | Jahreseinnahmen | Steuerlich |
|---|---|---|
| Jugend-Trainer Sportverein | 1.800 € | steuerfrei |
| Nebenberuflicher Dozent Volkshochschule | 2.500 € | steuerfrei |
| Teilzeit-Trainer + zusätzliche Kurse | 4.200 € | 3.300 € frei, 900 € steuerpflichtig |
Die Ehrenamtspauschale — für allgemeine Tätigkeiten
Wer bekommt sie?
- Vorstandsmitglieder in Vereinen
- Schriftführer, Kassenwart
- Platzwart, Hausmeister (nebenberuflich im Verein)
- Jugendgruppenleiter ohne pädagogisches Element (z.B. nur organisatorisch)
- Freiwillige Helfer bei Festen, Ausfahrten, Gottesdiensten
Was die Tätigkeit muss
- Für eine gemeinnützige Organisation
- Nebenberuflich
Die Ehrenamtspauschale ist der “Auffang-Paragraph” – sie greift bei allem, was nicht unter Übungsleiter fällt, aber trotzdem ehrenamtliches Engagement ist.
Die Kombination: Beide gleichzeitig
Beide Pauschalen kannst du nebeneinander nutzen, wenn du zwei klar verschiedene Tätigkeiten bei demselben oder verschiedenen Vereinen hast.
Beispiel
Ina ist Trainer (€2.800/Jahr) und Vorstandsmitglied (€600/Jahr) im gleichen Sportverein:
- Trainer: unter Übungsleiterpauschale 3.300 € → komplett steuerfrei
- Vorstand: unter Ehrenamtspauschale 840 € → komplett steuerfrei
- Gesamt: 3.400 € steuerfrei pro Jahr
Aber nicht für dieselbe Tätigkeit
Wenn du als Trainer 4.000 € bekommst, kannst du nicht sagen: 3.300 € Übungsleiter + 700 € Ehrenamtspauschale. Pro Tätigkeit greift nur eine Pauschale.
Der Überschuss (700 €) ist dann steuerpflichtig.
Was zählt als “gemeinnützig”?
Die Organisation muss eine anerkannte Gemeinnützigkeit haben:
- Eingetragener Verein (e.V.) mit Gemeinnützigkeits-Bescheinigung
- Stiftung mit Satzung
- Juristische Person öffentlichen Rechts (Schulen, Unis, Kirchen)
- Gemeinnützige GmbH (gGmbH)
Prüfbar durch
- Freistellungsbescheid des Finanzamts (liegt beim Verein, dort nachfragen)
- Gemeinnützigkeits-Register (wird stetig erweitert)
- Satzung mit gemeinnützigen Zwecken
Nicht gemeinnützig
- Private gewerbliche Fitnessstudios
- Profitorientierte Firmen
- “Tennis-Verein, aber als GmbH” ohne Gemeinnützigkeit → keine Pauschale
Zeitliche Grenze: “nebenberuflich”
- Maximum 14 Stunden pro Woche (im Jahresschnitt)
- Darüber hinaus gilt die Tätigkeit als hauptberuflich → andere Regeln (normale Selbstständigen-Besteuerung)
In der Praxis sind die meisten Vereins-Tätigkeiten klar darunter (2-5 h/Woche).
Überschuss behandeln
Wenn du über eine der Pauschalen kommst:
- Ist der Überschuss steuerpflichtig, NICHT der gesamte Betrag
- Einzutragen in Anlage S (Selbstständigkeits-Einkünfte)
- Mit dazugehörigen Betriebsausgaben abrechnen (z.B. Fahrten zum Verein)
Beispiel
Trainer mit 4.800 € Jahresvergütung:
- 3.300 € steuerfrei (Übungsleiterpauschale)
- 1.500 € in Anlage S
- Minus Fahrtkosten zum Verein (z.B. 300 €) = 1.200 € steuerpflichtiger Gewinn
Bei 30 % Grenzsteuer: ca. 360 € Steuerlast.
Nachweis und Dokumentation
Der Verein gibt dir meist eine jährliche Vergütungsbescheinigung. Darauf:
- Dein Name
- Die Organisation
- Art der Tätigkeit
- Gesamtsumme
- Vermerk “Übungsleiter nach § 3 Nr. 26 EStG” oder “Ehrenamt nach § 3 Nr. 26a EStG”
Dieses Dokument aufheben (7 Jahre). Einreichen musst du es nur auf Nachfrage.
Verwandte Themen
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Häufige Fehler
- Pauschale bei kommerziellem Fitnessstudio angenommen. Nur gemeinnützige Organisationen zählen.
- Übungsleiter bei nicht-pädagogischer Tätigkeit angesetzt. Platzwart ist keine Übungsleiter-Tätigkeit.
- Beide Pauschalen für dieselbe Tätigkeit. Pro Tätigkeit nur eine.
- Einnahmen über der Pauschale nicht gemeldet. Der Überschuss ist steuerpflichtig – Auslassen = Steuerhinterziehung.
- Über 14 h/Woche gearbeitet. Dann gilt Hauptberuflichkeit – andere Besteuerung.
So hilft dir Restio
Ehrenamts-Pauschalen sind einfach, aber beliebt missverstanden. Restio sorgt dafür, dass keine Pauschale verschenkt wird:
- Vereins-Check — sag Restio Organisation und Tätigkeit, Restio prüft, ob Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale greift.
- Kombi-Optimierer — bei mehreren Tätigkeiten rechnet Restio dir optimale Aufteilung der Pauschalen.
- Überschuss-Tracker — wenn du dich der Pauschale näherst, bekommst du eine Warnung und weißt, was nun zu tun ist.
- Sofortantworten — “Ist meine Kita-Helfer-Tätigkeit Übungsleiter?”, “Mein Verein ist nicht gemeinnützig – was nun?”, “Ich hab 2 Vereine gleichzeitig” – auf Deutsch oder Englisch.
Ehrenamtliches Engagement ist gesellschaftlich wertvoll – und das Steuerrecht erkennt das mit klaren Pauschalen an. Wer die beiden Regeln kennt, verliert keinen Euro und kümmert sich weiter um das, was wichtig ist: das Engagement selbst.
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Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Pauschalen 2026? ▼
Übungsleiterpauschale: 3.300 € pro Jahr (§ 3 Nr. 26 EStG), Ehrenamtspauschale: 840 € pro Jahr (§ 3 Nr. 26a EStG). Beide gelten pro Person und Jahr, steuer- und sozialversicherungsfrei. Beträge über der jeweiligen Pauschale sind steuerpflichtig.
Wer bekommt die Übungsleiterpauschale? ▼
Nebenberuflich tätige Trainer, Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Chorleiter, Pfleger in der Altenpflege – aber nur für Tätigkeiten mit pädagogischem oder pflegerischem Bezug bei einer gemeinnützigen Organisation (Verein, Stiftung, öffentliche Einrichtung). Die Hauptberuflichkeits-Grenze liegt bei max. 14 h/Woche.
Was ist der Unterschied zur Ehrenamtspauschale? ▼
Die Ehrenamtspauschale (840 €) gilt für allgemeine Tätigkeiten ohne pädagogischen Bezug – Vorstandsarbeit, Kassenwart, Platzwart, Schriftführer. Sie ist niedriger, aber kombinierbar mit der Übungsleiterpauschale, wenn beide Tätigkeiten unterschiedlich sind.
Kann ich beide Pauschalen kombinieren? ▼
Ja, wenn es zwei klar getrennte Tätigkeiten sind. Beispiel: Trainer (Übungsleiterpauschale 3.300 €) + Vorstand (Ehrenamtspauschale 840 €) im selben Verein = 4.140 € steuerfrei pro Jahr. Für dieselbe Tätigkeit geht nur eine der beiden Pauschalen.
Muss ich die Einnahmen in der Steuererklärung angeben? ▼
Nein, solange du unter der jeweiligen Pauschale bleibst. Nur der Überschuss über die Pauschale ist in Anlage S (oder N bei Angestellten-Konstellation) anzugeben. Unter 3.300 € Übungsleitervergütung = kein Eintrag nötig, kein Nachweis, keine Steuer.