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6 Min. Lesezeit · Restio Team

Sanierung: KfW-Förderung oder Steuerbonus §35c?

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KfW-Förderung oder §35c-Steuerbonus: Welcher Weg lohnt sich mehr?

Du planst eine energetische Sanierung — neue Wärmepumpe, Fensterdämmung oder Dachsanierung — und stehst vor der Frage: Beantragst du eine KfW-Förderung oder nutzt du den Steuerbonus nach §35c EStG? Die Antwort ist nicht immer eindeutig, und eine falsche Entscheidung kann dich tausende Euro kosten.

Das Problem: Beide Wege klingen attraktiv, aber du kannst sie nicht kombinieren — zumindest nicht für dieselbe Maßnahme. Du musst dich also vorher entscheiden. Und genau hier machen viele Eigenheimbesitzer teure Fehler.

Kurz & knapp: KfW-Zuschüsse (BEG) können bis zu 70 % der Kosten für eine Heizung decken. Der §35c-Steuerbonus bringt dir 20 % der Kosten über 3 Jahre zurück, maximal 40.000 Euro Steuerermäßigung pro Objekt. Du darfst für dieselbe Maßnahme nur einen der beiden Wege wählen.

Die zwei Wege im Überblick

Weg 1: KfW-Förderung (BEG-Einzelmaßnahmen)

Die KfW vergibt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) direkte Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen. Die Fördersätze seit 2024:

  • Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe): 30 % Grundförderung
  • Geschwindigkeitsbonus: +20 % wenn du bis Ende 2028 deine alte Öl- oder Gasheizung ersetzt
  • Einkommensbonus: +30 % bei einem Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro brutto
  • Maximale Förderquote: gedeckelt bei 70 %
  • Förderfähige Kosten: max. 30.000 Euro pro Wohneinheit (Heizungstausch), erhöhbar auf 60.000 Euro bei iSFP

Wichtig: Du musst den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen. Erst beauftragen, dann den Handwerker rufen.

Weg 2: Steuerbonus nach §35c EStG

Alternativ kannst du die Kosten über deine Steuererklärung geltend machen. Das funktioniert so:

  • 20 % der Kosten werden über 3 Jahre von deiner Steuerschuld abgezogen
  • Verteilung: 7 % im ersten Jahr, 7 % im zweiten, 6 % im dritten
  • Maximal 40.000 Euro Steuerermäßigung pro Wohneinheit
  • Das entspricht förderfähigen Kosten von bis zu 200.000 Euro
  • Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme mindestens 10 Jahre alt sein

Der große Vorteil: Du brauchst keinen Vorab-Antrag. Du kannst die Maßnahme erst durchführen und sie dann in der Steuererklärung angeben. Das ist besonders praktisch, wenn du den KfW-Antrag verpasst hast.

Manuelle Berechnung: Wärmepumpe für 25.000 Euro

Schauen wir uns ein konkretes Beispiel an. Du lässt eine Wärmepumpe für 25.000 Euro einbauen und ersetzt damit deine alte Gasheizung.

KfW-Förderung

  • Grundförderung: 30 % × 25.000 € = 7.500 Euro
  • Mit Geschwindigkeitsbonus (+20 %): 50 % × 25.000 € = 12.500 Euro
  • Mit Geschwindigkeitsbonus + Einkommensbonus (+30 %): 70 % × 25.000 € = 17.500 Euro

Im besten Fall zahlst du also nur 7.500 Euro selbst. Selbst ohne Boni bekommst du 7.500 Euro direkt zurück.

§35c-Steuerbonus

  • 20 % × 25.000 € = 5.000 Euro Steuerermäßigung
  • Jahr 1: 7 % × 25.000 € = 1.750 Euro weniger Steuern
  • Jahr 2: 7 % × 25.000 € = 1.750 Euro weniger Steuern
  • Jahr 3: 6 % × 25.000 € = 1.500 Euro weniger Steuern

Du bekommst insgesamt 5.000 Euro zurück — aber verteilt auf 3 Jahre.

Ergebnis

KfW (Grundförderung)KfW (mit Boni)§35c
Erstattung7.500 €bis 17.500 €5.000 €
ZeitraumWenige WochenWenige Wochen3 Jahre
Vorab-AntragJa, PflichtJa, PflichtNein

Für die Wärmepumpe ist der KfW-Weg in diesem Beispiel klar besser — mindestens 2.500 Euro mehr, und das Geld kommt schneller.

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Gesetzliche Grundlagen und wichtige Regeln

Der Steuerbonus ist in §35c EStG geregelt. Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Selbstnutzung: Du musst die Immobilie selbst bewohnen. Vermietete Objekte sind ausgeschlossen (dort läuft die Absetzung über Werbungskosten).
  • Gebäudealter: Bei Beginn der Sanierung muss das Gebäude mindestens 10 Jahre alt sein.
  • Fachunternehmen: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden, das dir eine Bescheinigung nach amtlichem Muster ausstellt.
  • Keine Doppelförderung: Du kannst §35c nicht mit KfW-Zuschüssen, BAFA-Förderung oder anderen öffentlichen Mitteln für dieselbe Maßnahme kombinieren.
  • Technische Anforderungen: Die Maßnahmen müssen die Mindestanforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllen.

Wann lohnt sich §35c trotzdem?

Obwohl die KfW-Förderung auf den ersten Blick besser aussieht, gibt es Situationen, in denen §35c die bessere Wahl ist:

  • Du hast die Maßnahme bereits durchgeführt, ohne vorher einen KfW-Antrag zu stellen
  • Für deine Maßnahme gibt es kein passendes KfW-Programm (z. B. bestimmte Dämm-Maßnahmen)
  • Du hast die KfW-Förderhöchstgrenzen bereits ausgeschöpft und möchtest weitere Maßnahmen absetzen
  • Du möchtest keinen Energieberater beauftragen (bei §35c reicht die Fachunternehmer-Bescheinigung)

Häufige Fehler bei der Sanierungsförderung

Fehler 1: Erst bauen, dann beantragen. Bei der KfW musst du den Antrag stellen, bevor du den Handwerker beauftragst. Wer das vergisst, verliert den Anspruch auf KfW-Förderung. Der §35c-Steuerbonus ist dann die Rettung.

Fehler 2: Beide Förderungen für dieselbe Maßnahme beantragen. Das ist nicht erlaubt und kann zu Rückforderungen führen. Du darfst aber verschiedene Maßnahmen unterschiedlich fördern: z. B. die Wärmepumpe über KfW und die Fensterdämmung über §35c.

Fehler 3: Bescheinigung vergessen. Für §35c brauchst du eine Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlichem Muster. Ohne diese Bescheinigung erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an. Lass sie dir unbedingt direkt nach Abschluss der Arbeiten ausstellen.

Fehler 4: Die Steuerermäßigung mit einem Steuerabzug verwechseln. Der §35c-Bonus mindert direkt deine Steuerschuld, nicht dein zu versteuerndes Einkommen. Das ist ein wichtiger Unterschied: 5.000 Euro Steuerermäßigung bedeuten tatsächlich 5.000 Euro weniger Steuern.

Fehler 5: Nicht alle förderfähigen Kosten einbeziehen. Nebenkosten wie Gerüststellung, Entsorgung alter Materialien und die Kosten des Energieberaters sind ebenfalls förderfähig — sowohl bei KfW als auch bei §35c.

So hilft Restio

Sanierungsprojekte erstrecken sich oft über Monate oder Jahre. Zwischen Angeboten, Förderanträgen, Handwerkerrechnungen und Bescheinigungen kann schnell der Überblick verloren gehen.

Mit Restio behältst du die Kontrolle:

  • Belege scannen und archivieren — fotografiere Rechnungen, Bescheinigungen und Angebote direkt in der App. Restio erkennt automatisch Betrag, Datum und Kategorie.
  • Schwellenwerte im Blick — Restio zeigt dir, wie weit du von den Fördergrenzen entfernt bist und ob sich ein zusätzlicher §35c-Antrag lohnt.
  • Steuerliche Auswirkung schätzen — der KI-Berater in Restio berechnet, wie sich die Sanierungskosten auf deine Steuerlast auswirken, inklusive der Verteilung über 3 Jahre beim §35c-Bonus.
  • Nichts vergessen — Erinnerungen an fehlende Bescheinigungen oder Fristen helfen dir, keine Förderung zu verschenken.

Fazit

Die Entscheidung zwischen KfW-Förderung und §35c-Steuerbonus hängt von deiner konkreten Situation ab. Als Faustregel gilt:

  • KfW-Förderung ist meist besser bei großen Einzelmaßnahmen wie dem Heizungstausch, besonders wenn du Boni mitnehmen kannst.
  • §35c-Steuerbonus ist die bessere Wahl, wenn du keinen Vorab-Antrag gestellt hast, die KfW-Grenzen ausgeschöpft sind oder kein passendes Förderprogramm existiert.
  • Nie beides für dieselbe Maßnahme — aber du kannst verschiedene Maßnahmen unterschiedlich fördern.

Rechne beide Wege durch, bevor du dich entscheidest. Unser Sanierungs-Rechner hilft dir dabei. Und wenn du deine Belege, Fristen und Steuerwirkung über die gesamte Sanierung im Blick behalten willst, ist Restio das richtige Werkzeug dafür.

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich KfW-Förderung und §35c gleichzeitig nutzen?

Nein, für dieselbe Maßnahme kannst du nur einen der beiden Wege wählen. Du kannst aber verschiedene Maßnahmen unterschiedlich fördern lassen — z. B. die Wärmepumpe über KfW und die Fensterdämmung über §35c.

Wer kann den Steuerbonus nach §35c nutzen?

Du musst Eigentümer der Immobilie sein und sie selbst bewohnen. Das Gebäude muss bei Beginn der Sanierung mindestens 10 Jahre alt sein. Vermietete Objekte sind ausgeschlossen.

Brauche ich einen Energieberater?

Für die KfW-Förderung ist ein Energieeffizienz-Experte (dena-zertifiziert) Pflicht. Für §35c reicht die Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens. Ein Energieberater ist aber in beiden Fällen empfehlenswert — seine Kosten sind ebenfalls förderfähig.

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Beide Wege fördern energetische Maßnahmen wie Wärmedämmung, Fenstertausch, Heizungstausch, Lüftungsanlagen und die Optimierung bestehender Heizungen. Die genauen technischen Anforderungen sind in der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) geregelt.

Wie schnell bekomme ich mein Geld zurück?

Bei der KfW-Förderung erhältst du den Zuschuss nach Abschluss der Maßnahme, meist innerhalb weniger Wochen. Beim §35c-Steuerbonus wird die Steuerermäßigung über 3 Jahre verteilt: 7 % im ersten Jahr, 7 % im zweiten Jahr und 6 % im dritten Jahr.