Pendlerpauschale berechnen: So holst du das Maximum raus
Read in EnglishWas ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale (offiziell: Entfernungspauschale) ist eine der wichtigsten Absetzungen für Arbeitnehmer in Deutschland. Sie ermöglicht dir, die Kosten für deinen Arbeitsweg steuerlich geltend zu machen — unabhängig davon, wie du zur Arbeit kommst. Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß: die Pauschale gilt immer.
Trotzdem verschenken viele Arbeitnehmer Geld, weil sie falsch rechnen oder die erhöhte Pauschale ab Kilometer 21 vergessen.
Kurz & knapp: Die Pendlerpauschale beträgt 0,30 €/km für die ersten 20 Kilometer und 0,38 €/km ab dem 21. Kilometer. Es zählt nur der einfache Weg (eine Strecke). Bei 30 km einfachem Arbeitsweg sind das 2.156 Euro im Jahr.
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So berechnest du die Pendlerpauschale
Die Berechnung funktioniert in zwei Stufen:
Stufe 1: Für die ersten 20 Kilometer bekommst du 0,30 Euro pro Kilometer.
Stufe 2: Ab dem 21. Kilometer sind es 0,38 Euro pro Kilometer (gilt seit 2022).
Multipliziere das Ergebnis mit der Anzahl deiner tatsächlichen Arbeitstage, an denen du zur Arbeit gefahren bist.
Rechenbeispiel 1: 15 km Arbeitsweg
Du wohnst 15 km von deiner Arbeit entfernt und fährst an 220 Tagen ins Büro.
15 × 0,30 × 220 = 990 Euro
Das liegt unter dem Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Die Pendlerpauschale allein bringt dir also noch keinen Vorteil — aber zusammen mit anderen Werbungskosten (Homeoffice, Arbeitsmittel) kommst du schnell über die Grenze.
Rechenbeispiel 2: 30 km Arbeitsweg
Du pendelst 30 km und arbeitest an 220 Tagen im Büro.
- Erste 20 km: 20 × 0,30 = 6,00 Euro/Tag
- Ab km 21: 10 × 0,38 = 3,80 Euro/Tag
- Pro Tag: 9,80 Euro
- Pro Jahr: 9,80 × 220 = 2.156 Euro
Das sind 926 Euro über dem Pauschbetrag. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % sparst du damit rund 324 Euro Steuern.
Rechenbeispiel 3: 50 km Arbeitsweg
Du pendelst 50 km und arbeitest an 210 Tagen im Büro (Homeoffice an manchen Tagen).
- Erste 20 km: 20 × 0,30 = 6,00 Euro/Tag
- Ab km 21: 30 × 0,38 = 11,40 Euro/Tag
- Pro Tag: 17,40 Euro
- Pro Jahr: 17,40 × 210 = 3.654 Euro
Das sind 2.424 Euro über dem Pauschbetrag — ein deutlicher Steuervorteil.
Wichtige Regeln
Nur der einfache Weg zählt
Die Pendlerpauschale gilt ausschließlich für den einfachen Arbeitsweg — also nur die Hinfahrt oder nur die Rückfahrt. Nicht beides. Auch wenn du jeden Tag hin- und zurückfährst, rechnest du nur die Kilometer in eine Richtung.
Kürzeste Straßenverbindung
Grundsätzlich wird die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angesetzt. Eine längere Strecke akzeptiert das Finanzamt nur, wenn sie verkehrsgünstiger ist — also regelmäßig zu einer deutlichen Zeitersparnis führt. Dokumentiere das am besten mit einem Routenplaner.
Maximal 4.500 Euro Obergrenze (mit ÖPNV oder Fahrrad)
Wenn du mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad fährst, ist die Pendlerpauschale auf 4.500 Euro pro Jahr gedeckelt. Diese Grenze gilt nicht für Autofahrer — hier gibt es kein Maximum.
Tipp: Wenn du ein Deutschlandticket für 49 Euro/Monat (588 Euro/Jahr) nutzt und die Pendlerpauschale höher ausfällt, setze die Pauschale an — nicht die Ticketkosten. Die Pendlerpauschale ist fast immer günstiger.
Erste Tätigkeitsstätte
Die Pendlerpauschale gilt nur für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte. Das ist in der Regel dein normaler Arbeitsplatz — also das Büro, in dem du dauerhaft eingesetzt bist. Fahrten zu weiteren Standorten deines Arbeitgebers zählen als Dienstreisen — dafür kannst du den vollen Hin- und Rückweg mit 0,30 €/km ansetzen.
Pendlerpauschale in der Steuererklärung
Du trägst die Pendlerpauschale in Anlage N deiner Steuererklärung ein. Dort gibst du an:
- Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (einfacher Weg, in Kilometern)
- Anzahl der Arbeitstage
- Verkehrsmittel
Das Finanzamt berechnet die Pauschale dann automatisch. Belege brauchst du für die Pauschale selbst nicht — aber du solltest deine Arbeitstage dokumentieren können, falls das Finanzamt nachfragt.
Pendlerpauschale und Homeoffice
Wenn du regelmäßig im Homeoffice arbeitest, musst du deine Arbeitstage aufteilen:
- Bürotage — Pendlerpauschale (0,30/0,38 €/km)
- Homeoffice-Tage — Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr)
Du kannst nicht beides für denselben Tag geltend machen. Aber die Kombination ist oft sehr lukrativ.
Rechenbeispiel: 3 Tage Büro, 2 Tage Homeoffice pro Woche bei 30 km Entfernung. Büro: 132 Tage × 9,80 € = 1.294 Euro Pendlerpauschale. Homeoffice: 88 Tage × 6 € = 528 Euro. Gesamt: 1.822 Euro Werbungskosten — 592 Euro über dem Pauschbetrag.
Jobticket und Fahrtkostenzuschuss
Bezuschusst dein Arbeitgeber dein Jobticket oder zahlt er es komplett? Das hat steuerliche Folgen:
- Steuerfreier Zuschuss — Wenn dein Arbeitgeber das Jobticket steuerfrei übernimmt (§ 3 Nr. 15 EStG), wird der Betrag auf die Pendlerpauschale angerechnet. Du kannst dann nur noch die Differenz absetzen.
- Pauschal versteuerter Zuschuss — Bei pauschaler Versteuerung durch den Arbeitgeber (25 %) wird der Zuschuss ebenfalls angerechnet.
- Kein Zuschuss — Dann rechnest du ganz normal die Pendlerpauschale oder die tatsächlichen Ticketkosten (was höher ist).
Häufige Fehler vermeiden
- Hin- und Rückweg rechnen — Der häufigste Fehler. Es zählt nur der einfache Weg!
- Erhöhte Pauschale vergessen — Seit 2022 gibt es 0,38 €/km ab Kilometer 21. Viele rechnen noch mit den alten 0,30 €/km.
- Zu viele Arbeitstage — Das Finanzamt erkennt maximal 230 Tage (5-Tage-Woche) bzw. 280 Tage (6-Tage-Woche). Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage musst du abziehen.
- Homeoffice-Tage nicht trennen — An Homeoffice-Tagen gibt es keine Pendlerpauschale. Dafür die Homeoffice-Pauschale nutzen.
- Arbeitgeberzuschuss ignorieren — Steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse werden auf die Pauschale angerechnet.
So hilft Restio
Deine Pendlerpauschale exakt zu berechnen, muss nicht kompliziert sein. Restio nimmt dir die Arbeit ab:
- Automatische Berechnung — gib einfach deine Entfernung und Arbeitstage ein und der KI-Steuerexperte berechnet deine Pendlerpauschale inklusive erhöhtem Satz ab km 21
- Werbungskosten-Grenze — der Finanzwächter zeigt dir, ob du mit Pendlerpauschale und anderen Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro liegst
- Homeoffice-Split — Restio hilft dir, Büro- und Homeoffice-Tage sauber zu trennen und beides optimal auszunutzen
- Optimierung — der Advisor prüft, ob die Pendlerpauschale oder die tatsächlichen Ticketkosten für dich günstiger sind
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Fazit
Die Pendlerpauschale ist für viele Arbeitnehmer der größte Einzelposten bei den Werbungskosten. Mit der erhöhten Pauschale von 0,38 €/km ab Kilometer 21 lohnt sich besonders für Fernpendler das genaue Rechnen. Vergiss nicht, deine Homeoffice-Tage sauber abzugrenzen und den Arbeitgeberzuschuss zu berücksichtigen. Schon bei 30 km einfachem Arbeitsweg kommst du auf über 2.000 Euro — und damit deutlich über den Pauschbetrag.
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Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Pendlerpauschale auch mit dem ÖPNV geltend machen? ▼
Ja. Die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel — egal ob Auto, Bahn, Bus, Fahrrad oder zu Fuß. Wenn dein Jobticket teurer ist als die Pendlerpauschale, kannst du stattdessen die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen.
Was gilt bei mehreren Arbeitsstätten? ▼
Du hast nur eine erste Tätigkeitsstätte (in der Regel dort, wo du dauerhaft arbeitest). Für Fahrten dorthin gilt die Pendlerpauschale. Fahrten zu weiteren Arbeitsstätten zählen als Dienstreisen — hier kannst du Hin- und Rückweg mit 0,30 €/km ansetzen.
Bekomme ich die Pendlerpauschale auch bei Teilzeit? ▼
Ja. Die Höhe pro Tag ändert sich nicht. Entscheidend ist nur die Anzahl der Tage, an denen du zur Arbeit gefahren bist. Wer 3 Tage pro Woche arbeitet, kann etwa 130–140 Tage ansetzen.
Wie rechne ich Homeoffice-Tage an? ▼
An Homeoffice-Tagen fällt keine Pendlerpauschale an — dafür kannst du die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag) nutzen. Du musst also deine Arbeitstage aufteilen: Bürotage für die Pendlerpauschale, Homeoffice-Tage für die Homeoffice-Pauschale.
Werden 230 Arbeitstage immer anerkannt? ▼
230 Tage gelten als Obergrenze bei einer 5-Tage-Woche ohne Homeoffice. Das Finanzamt zieht Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage ab. Realistisch werden bei Vollzeit meist 200–220 Tage anerkannt.