Elektro-Dienstwagen 2026: 0,25-%-Regel & 100.000 €
Read in EnglishEin Dienstwagen, den du auch privat fährst, kostet Steuer – aber beim Elektroauto nur ein Viertel davon. Und seit 2025 dürfen diese Fahrzeuge deutlich teurer sein. Diese Anleitung zeigt dir, wie die 0,25-%-Regel funktioniert, wo die neue 100.000-€-Grenze liegt und wann sich der Umstieg lohnt.
Kurz & knapp: Reine E-Dienstwagen werden mit der 0,25-%-Regel versteuert – ein Viertel des sonst üblichen Prozentsatzes. Voraussetzung: Bruttolistenpreis bis 100.000 € (für Anschaffung nach dem 30.6.2025). Darüber gilt 0,5 %. Plug-in-Hybride bekommen 0,5 % nur mit Mindestreichweite (80 km) oder ≤ 50 g CO2. Verbrenner: volle 1 %.
Die 1-%-Regel als Ausgangspunkt
Nutzt du einen Dienstwagen auch privat, ist das ein geldwerter Vorteil, den du versteuern musst. Beim Verbrenner gilt die 1-%-Regel: Pro Monat wird 1 % des Bruttolistenpreises als zusätzlicher Lohn versteuert. Dazu kommt für Fahrten zur Arbeit 0,03 % pro Entfernungskilometer monatlich. Wie das im Detail funktioniert, steht in Dienstwagen-Steuer im Vergleich.
Die 0,25-%-Regel für E-Autos
Für rein elektrische Dienstwagen wird der geldwerte Vorteil geviertelt: Statt 1 % gilt 0,25 % des Bruttolistenpreises. Auch der Zuschlag für die Fahrten zur Arbeit reduziert sich entsprechend.
Voraussetzung: Der Bruttolistenpreis darf die geltende Grenze nicht überschreiten. Diese wurde mehrfach angehoben – zuletzt auf 100.000 € für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden. Damit fallen jetzt auch hochwertige E-Modelle unter die günstigste Regelung.
Was bei Überschreiten und bei Hybriden gilt
- E-Auto über 100.000 € Listenpreis: statt 0,25 % gilt die 0,5-%-Regel (immer noch die Hälfte des Verbrenners).
- Plug-in-Hybride: 0,5 % nur, wenn sie eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 km haben oder höchstens 50 g CO2/km ausstoßen. Sonst volle 1 %.
- Reine Verbrenner: immer 1 %.
Beispiel-Rechnung
Frau Lang bekommt einen E-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von 50.000 €.
| Regel | Monatlicher Vorteil | Bei 40 % Steuersatz |
|---|---|---|
| Verbrenner (1 %) | 500 € | ~200 €/Monat Steuer |
| E-Auto (0,25 %) | 125 € | ~50 €/Monat Steuer |
Allein bei der Privatnutzung spart Frau Lang rund 150 € Steuer im Monat – etwa 1.800 € im Jahr. Dazu kommt die ebenfalls reduzierte Versteuerung der Fahrten zur Arbeit.
Für Selbstständige: zusätzlich die Sonderabschreibung
Kaufst du als Selbstständige/r einen E-Dienstwagen fürs Unternehmen, kann zusätzlich die neue Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge greifen, die im Anschaffungsjahr einen besonders hohen Abschreibungsbetrag erlaubt. Mehr zur degressiven Abschreibung in Investitionsbooster & degressive AfA.
Häufige Fehler
- Listenpreis-Grenze übersehen. Über 100.000 € gilt 0,5 % statt 0,25 %.
- Hybrid mit reinem E-Auto verwechseln. Hybride bekommen nur 0,5 %, und nur mit Bedingungen.
- Fahrten zur Arbeit vergessen. Auch dieser Zuschlag ist beim E-Auto reduziert.
- Bruttolistenpreis falsch ansetzen. Maßgeblich ist der Listenpreis bei Erstzulassung, nicht der Kaufpreis.
So hilft dir Restio
Welche Regel für dein Fahrzeug gilt und was das netto ausmacht, hängt an Listenpreis und Antriebsart. Restio rechnet es dir durch:
- Regel bestimmen — gib Listenpreis und Antrieb ein, und Restio sagt dir, ob 0,25 %, 0,5 % oder 1 % gelten.
- Vorteil schätzen — Restio zeigt dir den monatlichen geldwerten Vorteil und die ungefähre Steuer.
- Sofortantworten — frag auf Deutsch oder Englisch: “Wie viel spare ich mit einem E-Dienstwagen?” oder “Fällt mein Modell unter die 100.000-€-Grenze?”
Für die Einbindung in die Lohnabrechnung ist dein Arbeitgeber zuständig, für betriebliche Fahrzeuge dein Steuerberater – Restio macht den Vergleich vorab transparent.
Der E-Dienstwagen ist 2026 steuerlich so attraktiv wie nie: ein Viertel des Vorteils und eine auf 100.000 € angehobene Grenze. Wer Listenpreis und Antriebsart kennt, weiß sofort, welche Regel greift – und wie viel netto übrig bleibt. Die Details erläutert das Bundesfinanzministerium.
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Häufig gestellte Fragen
Wie wird ein Elektro-Dienstwagen 2026 versteuert? ▼
Für rein elektrische Dienstwagen gilt die 0,25-%-Regel: Pro Monat wird nur ein Viertel von einem Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert – statt 1 % wie beim Verbrenner. Voraussetzung ist, dass der Bruttolistenpreis die geltende Grenze nicht überschreitet.
Wie hoch ist die Preisgrenze für die 0,25-%-Regel? ▼
Die Bruttolistenpreis-Grenze wurde mehrfach angehoben: zuletzt auf 100.000 € für Elektrofahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden. Liegt der Listenpreis darüber, gilt die günstigere 0,5-%-Regel statt 0,25 %.
Was gilt für Plug-in-Hybride? ▼
Plug-in-Hybride kommen nur in den Genuss der 0,5-%-Regel, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen: eine rein elektrische Mindestreichweite (aktuell 80 km) oder einen CO2-Ausstoß von höchstens 50 g/km. Reine Verbrenner werden dagegen voll mit 1 % versteuert.
Lohnt sich ein Elektro-Dienstwagen steuerlich? ▼
In den meisten Fällen ja. Die 0,25-%-Regel viertelt den geldwerten Vorteil gegenüber einem vergleichbaren Verbrenner. Bei einem Listenpreis von 50.000 € bedeutet das statt 500 € nur 125 € monatlich zu versteuernden Vorteil – ein deutlicher Netto-Unterschied.