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3 Min. Lesezeit · Restio Team

CO2-Kosten aufteilen: Mieter vs. Vermieter (10-Stufen)

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CO2-Kosten: Wer zahlt was?

Seit Januar 2023 werden die CO2-Kosten für fossile Heizungen zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Vorher trug der Mieter die gesamte Last — jetzt hängt der Anteil vom energetischen Zustand des Gebäudes ab. Je schlechter die Energiebilanz, desto mehr zahlt der Vermieter.

Klingt fair, aber die Berechnung mit dem 10-Stufen-Modell ist alles andere als einfach. Die meisten Mieter wissen gar nicht, wie viel sie wirklich sparen — und viele Vermieter rechnen die Aufteilung nicht korrekt ab.

Kurz & knapp: Die CO2-Kosten werden nach dem 10-Stufen-Modell aufgeteilt: Bei einem gut sanierten Gebäude (<12 kg CO2/m²) zahlt der Mieter 100%. Bei einem schlecht isolierten Gebäude (>52 kg CO2/m²) übernimmt der Vermieter 95%. Der CO2-Preis 2026 beträgt €55 pro Tonne.

Das 10-Stufen-Modell erklärt

Die Aufteilung basiert auf den jährlichen CO2-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche:

StufeCO2 (kg/m²/Jahr)Mieter-AnteilVermieter-Anteil
1< 12100%0%
212 – 1790%10%
317 – 2280%20%
422 – 2770%30%
527 – 3260%40%
632 – 3750%50%
737 – 4240%60%
842 – 4730%70%
947 – 5220%80%
10> 525%95%

Rechenbeispiel: 80 m² Wohnung, Gasheizung

Schritt 1: CO2-Emissionen berechnen

  • Gasverbrauch: 15.000 kWh/Jahr
  • CO2-Faktor Gas: 0,202 kg/kWh
  • Gesamt-CO2: 15.000 × 0,202 = 3.030 kg = 3,03 Tonnen
  • Pro Quadratmeter: 3.030 ÷ 80 = 37,9 kg/m²/Jahr

Schritt 2: Stufe bestimmen

  • 37,9 kg/m² → Stufe 7 (37-42 kg): Mieter 40%, Vermieter 60%

Schritt 3: CO2-Kosten berechnen

  • CO2-Preis 2026: €55/Tonne
  • Gesamtkosten: 3,03 × €55 = €166,65/Jahr

Schritt 4: Aufteilen

  • Mieter (40%): €66,66/Jahr
  • Vermieter (60%): €99,99/Jahr

Ohne das Gesetz würde der Mieter die vollen €166,65 zahlen — die Ersparnis beträgt also €99,99/Jahr.

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Gesetzliche Grundlage

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Es gilt für alle Wohngebäude mit fossiler Heizung.

CO2-Preisentwicklung

JahrCO2-Preis/Tonne
2024€45
2025€50
2026€55
ab 2027Marktpreis (Emissionshandel)

Die steigenden CO2-Preise erhöhen den Druck auf Vermieter, energetisch zu sanieren. Für Mieter bedeutet das: Die Entlastung durch die Aufteilung wird jedes Jahr wichtiger.

Wichtige Regeln

Brennstoff-spezifische CO2-Faktoren

BrennstoffCO2-Faktor (kg/kWh)
Erdgas0,202
Heizöl0,266
Flüssiggas0,237
Steinkohle0,339

Fernwärme (Sonderregel)

Bei Fernwärme gilt eine pauschale 50/50-Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter — das 10-Stufen-Modell wird nicht angewendet.

Häufige Fehler vermeiden

  • Vermieter teilt nicht auf — Seit 2023 ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, die CO2-Kosten aufzuteilen. Fehlt die Aufteilung in der Nebenkostenabrechnung, hast du Anspruch auf Korrektur.
  • Falsche Quadratmeterzahl — Die CO2-Emissionen werden pro m² Wohnfläche berechnet. Eine falsche Flächenangabe verschiebt die Stufe.
  • Vermieterpflicht nicht kennen — Als Vermieter musst du die Aufteilung vornehmen und in der Nebenkostenabrechnung ausweisen.
  • Sanierungsanreiz übersehen — Vermieter mit Gebäuden in Stufe 7-10 zahlen den Großteil der CO2-Kosten. Eine energetische Sanierung kann sich schnell rechnen.

So hilft Restio

CO2-Kosten sind nur ein Teil deiner Nebenkosten — und Nebenkosten sind nur ein Teil deiner steuerlichen Situation. Restio hilft dir, alles im Blick zu behalten:

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Fazit

Die CO2-Kostenaufteilung entlastet Mieter spürbar — besonders in schlecht sanierten Gebäuden. Bei einem typischen 80 m² Gasheizung-Szenario mit Stufe 7 spart der Mieter rund €100 pro Jahr. Der CO2-Preis steigt 2026 auf €55/Tonne und wird ab 2027 dem freien Markt überlassen. Prüfe deine Nebenkostenabrechnung — die Aufteilung ist Pflicht, und viele Vermieter setzen sie noch nicht korrekt um.

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Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich die CO2-Emissionen meines Gebäudes?

Die CO2-Emissionen stehen in der Heizkostenabrechnung oder im Energieausweis des Gebäudes. Der Vermieter oder die Hausverwaltung ist verpflichtet, diese Information bereitzustellen. Alternativ kannst du aus dem Verbrauch (kWh) und dem Brennstofftyp die CO2-Emissionen selbst berechnen.

Wer berechnet die CO2-Kostenaufteilung?

In der Regel übernimmt das der Vermieter oder die Hausverwaltung im Rahmen der Nebenkostenabrechnung. Du kannst die Berechnung aber selbst überprüfen — unser Rechner hilft dabei.

Kann ich die Aufteilung anfechten?

Ja. Wenn die CO2-Stufe falsch berechnet wurde oder der Vermieter die Aufteilung nicht vornimmt, kannst du die Nebenkostenabrechnung beanstanden. Der Vermieter ist seit 2023 gesetzlich zur Aufteilung verpflichtet.

Gilt das für alle Heizungsarten?

Das 10-Stufen-Modell gilt für fossile Brennstoffe (Gas, Öl, Kohle). Bei Fernwärme (Fernheizung) gelten vereinfachte Regeln mit einer pauschalen 50/50-Aufteilung. Wärmepumpen und rein elektrische Heizungen sind nicht betroffen.

Was ist mit Gebäuden unter Denkmalschutz?

Für Gebäude unter Denkmalschutz oder mit Sanierungsverbot gibt es Sonderregeln: Der Vermieteranteil wird reduziert, weil energetische Sanierung nicht möglich ist. Die genauen Regelungen stehen im CO2KostAufG.