Bewirtungskosten absetzen 2026: Die 70 %-Regel richtig nutzen
Read in EnglishDein Kunde lädt zum Abendessen. Rechnung 185 €. Du zahlst, schreibst “Bewirtung” auf den Beleg, Finanzamt streicht alles. Grund: der Beleg ist nicht vollständig ausgefüllt. Diese Anleitung zeigt dir, wie du Bewirtungskosten rechtssicher absetzt – mit den Pflichtangaben, der 70-%-Regel und der Vorsteuer bei Regelbesteuerung.
Kurz & knapp: Geschäftsessen mit Kunden, Partnern, Lieferanten: 70 % der Nettokosten als Betriebsausgabe, 100 % Vorsteuer (bei Regelbesteuerung). Pflichtangaben: Datum, Ort, Teilnehmer, Anlass, Betrag, Unterschrift. Über 250 € Brutto: maschinelle Rechnung mit deinem Namen Pflicht. Fehlerhafte Belege = kompletter Abzug verloren.
Die 70-%-Regel im Detail
Grundlage
Nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG sind Bewirtungskosten zu 70 % als Betriebsausgaben absetzbar. Die restlichen 30 % gelten als “Privat-Anteil” (Genuss durch dich selbst).
Warum nicht 100 %?
Der Gesetzgeber nimmt an, dass du beim Geschäftsessen auch selbst isst – das ist privater Aufwand. Eine Vereinfachung: statt genau zu rechnen, pauschal 30 % abziehen.
Beispielrechnung Regelbesteuerung
Rechnung: 100 € brutto (84 € netto + 16 € USt)
- Betriebsausgabe: 70 % × 84 € = 58,80 € (reduziert deinen Gewinn)
- Vorsteuer: 16 € voll abziehbar (nicht gekürzt!)
- Effekt bei 35 % Grenzsteuer: 58,80 × 35 % + 16 = ~36,60 € Steuerspar-Effekt
- Effektive Kosten: 100 − 36,60 = 63,40 €
Beispielrechnung Kleinunternehmer
- Betriebsausgabe: 70 % × 100 € = 70 €
- Keine Vorsteuer
- Effekt bei 30 % Grenzsteuer: 70 × 30 % = 21 €
- Effektive Kosten: 100 − 21 = 79 €
Regelbesteuerung hat beim Geschäftsessen also einen klaren Vorteil wegen der vollen Vorsteuer.
Die Pflichtangaben auf dem Beleg
Das ist der Punkt, wo die meisten Belege vom Finanzamt verworfen werden. Die Pflichtangaben nach § 4 Abs. 7 EStG:
| Angabe | Wo |
|---|---|
| Name und Anschrift des Restaurants | automatisch auf der Rechnung |
| Tag der Bewirtung | automatisch |
| Teilnehmer (alle Namen!) | du selbst ergänzen |
| Anlass der Bewirtung | du selbst ergänzen |
| Betrag inkl. Trinkgeld | auf Rechnung + ggf. Ergänzung |
| Deine Unterschrift | du selbst |
So sieht ein korrekter Beleg aus
[Restaurant-Rechnung]
Ergänzung (handschriftlich auf Rückseite oder beigelegt):
Bewirtungsanlass:
Teilnehmer:
- Max Mustermann (selbst)
- Anna Schmidt, Firma XYZ GmbH
- Peter Meyer, Firma XYZ GmbH
Anlass: Kickoff-Gespräch Projekt "Website-Relaunch",
Besprechung Anforderungen und Zeitplan.
Betrag inkl. Trinkgeld: 95,00 €
[Unterschrift]
Ohne diese Angaben: kompletter Ausschluss
Das Finanzamt akzeptiert unvollständige Belege nicht anteilig – sondern gar nicht. Also: selbst bei einem fast komplett korrekten Beleg (Teilnehmer-Name fehlt) geht der gesamte Abzug verloren.
Die 250-€-Grenze
Bei Kleinbetragsrechnungen (bis 250 € brutto) reichen einfache Angaben:
- Restaurant-Name, Datum, Beträge einzeln
- Deine Pflichtangaben auf Rückseite oder separat
Bei Rechnungen über 250 €:
- Maschinell erstellte Rechnung (nicht handgeschrieben)
- Mit deinem Namen als Rechnungs-Empfänger (nicht nur Tischnummer)
- Alle üblichen Rechnungs-Pflichtangaben nach § 14 UStG
Das bedeutet: bei größeren Bewirtungen das Restaurant explizit um eine auf deinen Namen ausgestellte Rechnung bitten. Kassenbons reichen nicht.
Welche Bewirtungen zählen?
✅ Absetzbar
- Mit Kunden (bestehend oder potenziell) — Projektgespräche, Verhandlungen
- Mit Geschäftspartnern — Lieferanten, Kooperationspartner
- Mit Investoren oder potenziellen Investoren
- Mit Bewerbern im Einstellungsverfahren
- Mit externen Beratern/Experten
❌ Nicht absetzbar (oder andere Regeln)
- Mit eigenen Mitarbeitern → Betriebsveranstaltung oder Aufmerksamkeit
- Private Essen mit Freunden/Familie
- Pure Verpflegung auf Dienstreise → das ist Verpflegungsmehraufwand (pauschal 28 € pro vollem Tag), nicht Bewirtung
Sonderfall: Bewirtung mit Mitarbeitern
Wenn du mit deinem Team essen gehst:
- Als Betriebsveranstaltung (Weihnachtsfeier, Sommerfest etc.): bis 110 € pro Teilnehmer steuerfrei, 2 Veranstaltungen pro Jahr
- Darüber hinaus: geldwerter Vorteil, muss versteuert werden
Das sind andere Regeln als bei Kunden-Bewirtung (nicht 70-%-Regel).
Trinkgeld richtig absetzen
- Auf dem Beleg vermerken – entweder schon beim Kellner oder nachträglich handschriftlich
- Ohne schriftlichen Ausweis: nicht absetzbar
- Maximum 10-15 % der Rechnung ist unauffällig
Beispiel: Rechnung 85 €, 10 € Trinkgeld bar gegeben, Kellner ergänzt auf dem Beleg oder du schreibst es dazu → 95 € Gesamtbetrag absetzbar.
Bewirtung vs. Geschenk
Oft verwechselt:
- Bewirtung (du + Kunden essen zusammen): 70 %-Regel, Pflichtangaben
- Geschenk an Kunden (du schenkst etwas ohne gemeinsames Essen): max 35 € pro Kunde pro Jahr (netto) absetzbar
Mehr zu Geschenken: Geschenke an Kunden absetzen (kommender Artikel) oder die Grundregeln unter § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG.
Digitale Belege
- Foto vom Beleg reicht (Rechtsprechung, digitale Archivierung ist GoBD-konform, wenn strukturiert gespeichert)
- Zusätzliche Ergänzung (Teilnehmer, Anlass) als Text-Feld in der Buchhaltungssoftware
- Original-Beleg aufheben? Empfehlenswert für die Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren
Häufige Fehler
- Teilnehmer-Namen fehlen. Klassiker – kompletter Abzug weg.
- “Geschäftsessen” als Anlass. Zu unspezifisch. Finanzamt verlangt konkreten Bezug (“Projektgespräch Kunde X”).
- Kassenbon über 250 €. Bei größeren Summen ordentliche Rechnung verlangen.
- Trinkgeld bar ohne Nachweis. Nicht absetzbar.
- 70 % auf Brutto statt Netto (bei Regelbesteuerung). Vorsteuer separat abziehen.
- Essen mit Kollegen als Bewirtungskosten. Falsche Norm – gehört unter Betriebsveranstaltung.
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So hilft dir Restio
Bewirtungskosten sind ein typisches “immer-wieder-Formfehler”-Thema. Restio macht’s fehlerfrei:
- Bewirtungs-Beleg-Scanner — foto vom Beleg, Restio erkennt Betrag und Restaurant, du fügst Teilnehmer und Anlass hinzu und Restio speichert alles mit Rückverfolgbarkeit.
- 250-€-Wächter — bei Beträgen über 250 € warnt Restio, damit du eine vollständige Rechnung verlangst.
- 70/30-Rechner — automatische Aufteilung in Betriebsausgabe und Privatanteil, inklusive Vorsteuer-Abzug bei Regelbesteuerung.
- Sofortantworten — “Ist Essen mit Ex-Kollegen absetzbar?”, “Trinkgeld wie dokumentieren?”, “Alkohol ja oder nein?” – auf Deutsch oder Englisch.
Bewirtungskosten sind kein komplexes Thema – aber unverzeihlich bei Formfehlern. Restio hält die Form, du das Gespräch.
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Häufig gestellte Fragen
Wie viel vom Geschäftsessen kann ich absetzen? ▼
70 % der Nettobetriebskosten als Betriebsausgabe. Bei Regelbesteuerung zusätzlich 100 % der Vorsteuer abziehbar. Bei 100 € Rechnung (brutto) mit 19 % USt: Netto 84 €, davon 70 % = 59 € Betriebsausgabe plus 16 € Vorsteuer. Bei Kleinunternehmern: 70 % des Bruttobetrags, keine Vorsteuer.
Was muss auf dem Bewirtungsbeleg stehen? ▼
Restaurant-Name, Datum, Betrag, Teilnehmer (alle Namen), Anlass des Essens (konkret, z.B. 'Projekt-Kickoff Müller AG'), deine Unterschrift. Bei Rechnungen über 250 € brutto zusätzlich: deine Firmenadresse, maschinell erstellt, nicht handgeschrieben. Fehlen Angaben, verwirft das Finanzamt den gesamten Abzug.
Darf ich Trinkgeld mit absetzen? ▼
Ja, wenn es auf dem Beleg ausgewiesen ist. Separat notiert oder vom Kellner nachgetragen. Wer Trinkgeld ohne Beleg gibt, kann es nicht absetzen – also immer direkt auf der Rechnung mit abrechnen (oder ergänzen).
Wie ist die Grenze von 250 €? ▼
Unter 250 € Brutto reicht eine Kleinbetragsrechnung (Kassenbon) mit den Pflichtangaben. Über 250 € brauchst du eine ordentliche Rechnung mit deinem Namen als Empfänger, maschinell erstellt und nicht handgeschrieben. Aufteilung großer Rechnungen ist nicht zulässig.
Kann ich auch mein Essen mit Kollegen absetzen? ▼
Nein – Bewirtung im eigenen Unternehmen (mit Kollegen oder Mitarbeitern) zählt nicht als Bewirtungskosten nach dieser Regel. Stattdessen sind solche Essen oft als Betriebsveranstaltung (€110/Person steuerfrei) oder als Aufmerksamkeit absetzbar. Bewirtungskosten gelten nur mit Geschäftspartnern/Kunden von außerhalb.