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8 Min. Lesezeit · Restio Team

Belege digital aufbewahren: GoBD für Selbstständige

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Der Schuhkarton hat ausgedient

Als Freelancer sammeln sich schnell hunderte Belege im Jahr: Restaurantquittungen, Software-Rechnungen, Bahntickets, Kassenbons vom Bürobedarf. Viele stapeln das alles in einen Schuhkarton oder Aktenordner — aus Angst, das Finanzamt könnte irgendwann das Papier sehen wollen. Muss das sein? Nein. Die sogenannten GoBD erlauben dir ausdrücklich, Belege komplett digital aufzubewahren und das Papier danach wegzuwerfen. Du musst nur ein paar Regeln kennen.

Kurz & knapp: Du darfst Belege digital aufbewahren und die Papieroriginale vernichten, wenn die digitale Kopie vollständig, bildlich identisch und unveränderbar ist und du eine kurze Verfahrensdokumentation hast (ersetzendes Scannen). Buchungsbelege bewahrst du seit 2025 8 Jahre auf (vorher 10), deine Aufzeichnungen 10 Jahre — Grundlage ist § 147 AO.

Was sind die GoBD?

Die GoBD sind die “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff”. Klingt sperrig, meint aber etwas Einfaches: Wenn du steuerlich relevante Unterlagen digital führst oder speicherst, müssen sie vollständig, richtig, geordnet, zeitgerecht und unveränderbar sein.

Die GoBD sind ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums, kein eigenes Gesetz. Sie beschreiben, wie die Finanzverwaltung die Vorgaben aus der Abgabenordnung (§ 145–147 AO) und dem Umsatzsteuergesetz (§ 14b UStG) in der digitalen Praxis auslegt. Für dich als Freelancer mit Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) heißt das: Sobald du Rechnungen und Belege digital verarbeitest — und das tust du praktisch immer, sobald ein Beleg als PDF ankommt — gelten die GoBD.

Die gute Nachricht: Ein Schuhkarton voll Papier ist nicht vorgeschrieben. Digital ist völlig ausreichend und in einer Betriebsprüfung sogar leichter vorzulegen.

Belege digital aufbewahren: So lange musst du sie behalten

Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach § 147 Abs. 3 AO. Für Freelancer sind drei Fristen relevant:

UnterlageFristBeispiele
Aufzeichnungen & Jahresabschlüsse10 Jahredeine EÜR, Anlageverzeichnis, Inventar
Buchungsbelege8 Jahre (seit 2025)Ein- und Ausgangsrechnungen, Quittungen, Kassenbons, Kontoauszüge
Handels- & Geschäftsbriefe6 JahreVerträge, Angebote, Auftragsbestätigungen, geschäftliche E-Mails

Die 8-Jahres-Regel seit 2025

Bis Ende 2024 galt für Buchungsbelege eine Frist von 10 Jahren. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde sie zum 1. Januar 2025 auf 8 Jahre verkürzt — parallel in § 147 AO, § 257 HGB und § 14b UStG. Die kürzere Frist gilt für alle Buchungsbelege, deren 10-Jahres-Frist am 1. Januar 2025 noch nicht abgelaufen war. Deine Aufzeichnungen und die EÜR selbst bleiben aber weiterhin bei 10 Jahren.

Wann beginnt die Frist?

Die Frist startet nicht am Belegdatum, sondern erst mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist (§ 147 Abs. 4 AO).

Beispiel: Eine Eingangsrechnung vom März 2025 ist ein Buchungsbeleg. Die Frist beginnt am 31.12.2025 und läuft 8 Jahre. Du musst die Rechnung also bis Ende 2033 aufbewahren und darfst sie ab dem 1. Januar 2034 entsorgen.

E-Rechnungen: digital ist ohnehin Pflicht

Seit 2025 müssen Unternehmen im inländischen B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können. Eine strukturierte E-Rechnung bewahrst du in ihrem originalen elektronischen Format auf — ein Ausdruck reicht nicht, weil er den maschinenlesbaren Datensatz verliert. Für immer mehr Belege ist die digitale Aufbewahrung damit ohnehin der Standardweg, kein optionaler Komfort. Was beim Empfang und Ausstellen von E-Rechnungen zu beachten ist, liest du im Beitrag zur E-Rechnungspflicht für Freiberufler.

Reicht ein Foto vom Beleg? Ersetzendes Scannen

Die häufigste Frage: Darf ich einen Papierbeleg einfach mit dem Handy abfotografieren und das Original wegwerfen? Ja — dieses Vorgehen heißt ersetzendes Scannen und ist seit der GoBD-Überarbeitung ausdrücklich erlaubt, auch mobil mit dem Smartphone.

Damit das Foto das Papier ersetzt, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Vollständig und bildlich identisch — die digitale Kopie muss den Beleg inhaltlich vollständig und in der Darstellung genauso wiedergeben wie das Original. Nichts abgeschnitten, alles lesbar.
  2. Unveränderbar gespeichert — der abgelegte Beleg darf nachträglich nicht unbemerkt geändert werden können (dazu gleich mehr).
  3. Verfahrensdokumentation vorhanden — eine kurze schriftliche Beschreibung, wie du scannst und ablegst.

Sind diese Punkte erfüllt, darfst du das Papieroriginal vernichten. Kein Schuhkarton, kein Ordner, kein Umzugskarton im Keller.

Was heißt “revisionssicher” bzw. unveränderbar?

Unveränderbarkeit ist der Kern der GoBD. Ein digital abgelegter Beleg muss so gespeichert sein, dass er nach der Erfassung nicht mehr unbemerkt geändert, überschrieben oder gelöscht werden kann. Jede Änderung muss nachvollziehbar protokolliert sein.

Eine einzelne Bilddatei, die frei auf deinem Desktop liegt und die du jederzeit überschreiben oder umbenennen kannst, erfüllt das allein nicht. Du brauchst eine Ablage, die diese Nachvollziehbarkeit sicherstellt — etwa ein Dokumentensystem, das jede Version festhält und ein Änderungsprotokoll führt. “Revisionssicher” ist genau dieser Zustand: vollständig, geordnet, unveränderbar und jederzeit auffindbar.

Die Verfahrensdokumentation — kurz, aber Pflicht

Die Verfahrensdokumentation beschreibt, wie Belege in deinem Betrieb von der Ankunft bis zur Aufbewahrung durchlaufen. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass das Vernichten der Papieroriginale in einer Betriebsprüfung anerkannt wird.

Für einen Solo-Freelancer darf sie kurz sein — ein bis zwei Seiten genügen. Sie sollte beantworten:

  • Eingang: Wie kommen Belege zu dir (Post, E-Mail, App)?
  • Erfassung: Womit und wann scannst bzw. fotografierst du sie?
  • Ablage: Wo werden sie gespeichert, wie benannt, wie sortiert?
  • Schutz: Wie ist sichergestellt, dass nichts unbemerkt geändert oder gelöscht wird?
  • Vernichtung: Wann wird das Papieroriginal entsorgt?

Die Bundessteuerberaterkammer bietet dafür eine Mustervorlage an, die du an dein eigenes Vorgehen anpassen kannst.

Diese Originale musst du behalten

Nicht alles darf nach dem Scannen weg. Im Original aufbewahren musst du unter anderem:

  • notariell beurkundete Verträge (z. B. Grundstückskaufverträge),
  • Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen in unterschriebener Form,
  • Zoll- und einfuhrbezogene Papiere, bei denen das Original verlangt wird.

Für den typischen Freelancer-Alltag — Rechnungen, Quittungen, Kassenbons, Kontoauszüge — gibt es keine Pflicht, das Papieroriginal zu behalten. Diese Belege darfst du nach dem ordnungsgemäßen Scannen entsorgen.

Datenzugriff: Was das Finanzamt in der Prüfung darf

Warum das alles wichtig ist, zeigt sich spätestens in einer Betriebsprüfung. Die GoBD räumen dem Finanzamt drei Arten des Zugriffs auf deine digitalen Unterlagen ein:

  • Z1 — unmittelbarer Zugriff: Der Prüfer sieht sich die Daten selbst an deinem System an.
  • Z2 — mittelbarer Zugriff: Du wertest die Daten nach den Vorgaben des Prüfers aus.
  • Z3 — Datenträgerüberlassung: Du übergibst die Daten strukturiert auf einem Datenträger.

Deshalb ist eine geordnete, durchsuchbare digitale Ablage kein Nice-to-have, sondern Pflicht. Kannst du einen Beleg nicht in angemessener Zeit vorlegen, wertet der Prüfer das wie einen fehlenden Beleg — mit dem Risiko einer Hinzuschätzung, die dich mehr kostet als der Beleg je wert war.

Häufige Fehler beim digitalen Aufbewahren

  1. Papier vernichten ohne Verfahrensdokumentation — der Klassiker. Ohne die Beschreibung ist das ersetzende Scannen angreifbar, selbst wenn deine Scans einwandfrei sind.
  2. Nur das PDF speichern, nicht die Begleit-E-Mail — kommt eine Rechnung per Mail mit zusätzlichen Angaben im Text, gehört auch die Mail zur Aufbewahrung. Ein Beleg ist manchmal mehr als das Anhang-PDF.
  3. Belege lose im Download-Ordner — ohne Änderungsprotokoll und feste Ordnung ist die Unveränderbarkeit nicht gewährleistet. Nutze eine Ablage, die Versionen festhält.
  4. Kein Backup — ein Festplattendefekt kann acht Jahre Belege auf einen Schlag vernichten. Eine zweite, getrennte Kopie ist Pflichtprogramm, kein Extra.
  5. Privat und geschäftlich vermischen — wer geschäftliche Belege im privaten Foto-Chaos ablegt, findet sie in der Prüfung nicht wieder. Trenne beides von Anfang an.

Praktische Checkliste

  • Alles digital erfassen: Jeden Papierbeleg zeitnah abfotografieren oder scannen — vollständig und lesbar.
  • Unveränderbar ablegen: Belege in einer Ablage speichern, die Änderungen protokolliert, nicht als lose Datei auf dem Desktop.
  • Sinnvoll benennen: Datum, Lieferant und Betrag im Dateinamen oder als Zuordnung, damit du jeden Beleg wiederfindest.
  • Verfahrensdokumentation schreiben: Ein bis zwei Seiten, einmal erstellt und bei Änderungen aktualisiert.
  • Fristen einhalten: Buchungsbelege 8 Jahre, Aufzeichnungen 10 Jahre, Verträge 6 Jahre.
  • Originale mit Pflicht behalten: Notarielle Verträge, unterschriebene Abschlüsse, Zollpapiere im Original.
  • Backup anlegen: Eine zweite Kopie der digitalen Ablage, damit ein Festplattendefekt nicht deine Belege von acht Jahren vernichtet.

Mehr Grundlagen rund um Buchhaltung und Absetzen findest du auf unserer Seite für Freelancer. Wie die Belege am Jahresende in deine Steuer wandern, erklärt der Beitrag EÜR erstellen, und was bei einer Betriebsprüfung wirklich passiert, liest du dort im Detail.

So hilft Restio

Genau an dieser Stelle nimmt dir Restio die Angst vor dem Schuhkarton:

  • Belege scannen und dauerhaft ablegen — fotografiere jede Quittung direkt mit dem Handy; Restio erfasst den Beleg, liest Datum, Betrag und Lieferant aus und legt ihn dauerhaft und geordnet ab, sodass du das Papier ruhig entsorgen kannst.
  • Kontoauszug-Import — importiere deine Kontoumsätze und ordne jedem Umsatz den passenden Beleg zu, damit keine Ausgabe ohne Nachweis bleibt.
  • EÜR-Dossier — am Jahresende bekommst du deine Einnahmen und Ausgaben sortiert nach den Kategorien der Anlage EÜR, jederzeit nachvollziehbar zu den einzelnen Belegen.
  • DATEV-CSV-Export — brauchst du oder dein Steuerberater die Daten strukturiert, exportierst du sie als DATEV-CSV mit einem Tipp.

Restio holen — und mach den Schuhkarton für immer überflüssig.

Restio

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Restio findet Absetzungen, die du nicht kanntest.

Häufig gestellte Fragen

Reicht ein Foto vom Beleg oder muss ich das Papier behalten?

Ein Foto reicht, wenn drei Dinge stimmen: Die digitale Kopie gibt den Beleg vollständig und bildlich identisch wieder, sie wird unveränderbar gespeichert und du hast eine kurze Verfahrensdokumentation. Dann darfst du das Papier vernichten — das nennt man ersetzendes Scannen. Ausnahmen sind Dokumente, deren Original du behalten musst, etwa notariell beurkundete Verträge oder Zollpapiere.

Wie lange muss ich meine Belege als Freelancer aufbewahren?

Buchungsbelege wie Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge musst du seit 2025 nur noch 8 Jahre aufbewahren (vorher 10). Deine Aufzeichnungen und die EÜR bleiben 10 Jahre, Verträge und Geschäftsbriefe 6 Jahre. Grundlage ist § 147 AO.

Was bedeutet revisionssicher bzw. unveränderbar?

Ein digital abgelegter Beleg muss so gespeichert sein, dass er nachträglich nicht unbemerkt geändert oder gelöscht werden kann. Änderungen müssen nachvollziehbar bleiben. Eine lose Bilddatei auf dem Desktop, die du jederzeit überschreiben kannst, erfüllt das allein nicht.

Brauche ich als kleiner Freelancer wirklich eine Verfahrensdokumentation?

Ja, aber sie darf kurz sein. Ein bis zwei Seiten reichen: Wie kommen Belege rein, wie scannst du sie, wo werden sie gespeichert und wie sind sie vor Änderung geschützt. Ohne diese Beschreibung ist das Vernichten der Papieroriginale in einer Betriebsprüfung angreifbar.

Muss ich meine Belege beim Finanzamt einreichen?

Nein. Du reichst deine Belege grundsätzlich nicht mit ein — du bewahrst sie auf und legst sie nur auf Nachfrage vor, zum Beispiel bei einer Betriebsprüfung. Deine EÜR und Steuererklärung übermittelst du elektronisch über ELSTER.