Balkonkraftwerk & Photovoltaik Steuer 2026
Read in EnglishEin Balkonkraftwerk oder eine PV-Anlage aufs Dach – und das Finanzamt? Bleibt 2026 fast komplett außen vor. Seit 2023 ist Solar für Privathaushalte steuerlich radikal vereinfacht: kein Aufschlag beim Kauf, keine Steuer auf den Ertrag. Diese Anleitung zeigt dir, was genau gilt, wo die Grenzen liegen und was du trotzdem nicht vergessen darfst.
Kurz & knapp: Für Balkonkraftwerke und PV-Anlagen auf Wohngebäuden gilt 0 % Umsatzsteuer beim Kauf (§ 12 Abs. 3 UStG) und Einkommensteuerfreiheit der Erträge bis 30 kWp (Einfamilienhaus) nach § 3 Nr. 72 EStG. Kein Gewerbe, keine EÜR nötig. Aber: Die Anmeldung im Marktstammdatenregister bleibt Pflicht.
0 % Umsatzsteuer beim Kauf
Seit 2023 gilt ein Nullsteuersatz auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen, die auf oder an Wohngebäuden betrieben werden (§ 12 Abs. 3 UStG). Das betrifft:
- Module und Wechselrichter
- Speicher
- die Installation
- auch Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte)
Für dich heißt das: Auf der Rechnung steht 0 % USt – der Bruttopreis entspricht dem Nettopreis. Ein Balkonkraftwerk für 500 € kostet wirklich 500 €, nicht 595 €.
Einkommensteuer: Erträge bleiben frei
Nach § 3 Nr. 72 EStG sind die Einnahmen und Entnahmen aus PV-Anlagen einkommensteuerfrei, wenn die Anlage folgende Grenzen einhält:
- bis 30 kWp bei Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien
- bis 15 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit bei Mehrfamilienhäusern
- maximal 100 kWp pro Person/Mitunternehmerschaft
Ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt liegt weit darunter. Du musst die Erträge nicht in der Steuererklärung angeben und brauchst keine Einnahmenüberschussrechnung.
Pflicht bleibt: Marktstammdatenregister
Trotz aller Steuervereinfachung musst du jede Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Für Balkonkraftwerke ist die Anmeldung seit 2024 stark vereinfacht – wenige Angaben genügen. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt für Steckersolargeräte weitgehend.
Balkonkraftwerk: die Eckdaten 2026
- Einspeiseleistung Wechselrichter: bis 800 Watt (seit 2024, vorher 600 W)
- Modulleistung: oft bis ~2.000 Wp zulässig
- Steuer: 0 % USt beim Kauf, Ertrag einkommensteuerfrei
- Anmeldung: vereinfacht im Marktstammdatenregister
Beispiel-Rechnung
Familie Vogt kauft ein Balkonkraftwerk für 549 € und spart damit jährlich rund 120 € Stromkosten.
- Kaufpreis mit 0 % USt: 549 € (statt 653 € mit 19 %)
- Stromersparnis: ~120 €/Jahr → steuerfrei
- Keine Steuererklärung, kein Gewerbe – nur die Registrierung
Die Anlage hat sich so nach gut vier Jahren amortisiert – komplett ohne steuerlichen Aufwand.
Häufige Fehler
- Marktstammdatenregister vergessen. Die Steuerbefreiung ersetzt die Meldepflicht nicht.
- Gewerbe anmelden „zur Sicherheit”. Für begünstigte Anlagen unnötig.
- Erträge in der Steuererklärung angeben. Bei steuerfreien Anlagen nicht erforderlich.
- 0 % USt verschenken. Achte auf den Nullsteuersatz auf der Rechnung des Händlers.
Für größere Dachanlagen mit Einspeisung lohnt der Einspeisevergütungs-Rechner und der Artikel zur Einspeisevergütung. Energetische Sanierung am Haus? Siehe Sanierung & Steuerbonus.
So hilft dir Restio
Solar ist steuerlich einfach geworden – aber „einfach” heißt nicht „nichts zu tun”. Restio sagt dir, was wirklich bleibt:
- Was gilt für dich? — beschreib deine Anlage, und Restio sagt dir, ob sie unter die Steuerbefreiung fällt und was du anmelden musst.
- 0 % prüfen — fotografiere deine Kaufrechnung; Restio prüft, ob der Nullsteuersatz korrekt angewendet wurde.
- Sofortantworten — frag auf Deutsch oder Englisch: “Muss ich mein Balkonkraftwerk in der Steuer angeben?” oder “Wo melde ich es an?”
Für größere Anlagen mit Einspeisung und mehreren Eigentümern hilft ein Steuerberater – Restio klärt vorab, ob das überhaupt nötig ist.
Selten war ein Steuerthema so erfreulich: Solar für Privathaushalte ist 2026 vom Kauf bis zum Ertrag steuerlich entlastet. Wer den Nullsteuersatz nutzt und die Anlage anmeldet, hat alles richtig gemacht. Die Rechtsgrundlage steht in § 3 Nr. 72 EStG.
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Häufig gestellte Fragen
Zahle ich beim Kauf eines Balkonkraftwerks Umsatzsteuer? ▼
Nein. Seit 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen – einschließlich Balkonkraftwerken – ein Umsatzsteuersatz von 0 % (§ 12 Abs. 3 UStG), sofern sie auf oder an Wohngebäuden betrieben werden. Du zahlst also keine Mehrwertsteuer auf Module und Wechselrichter.
Muss ich die Einnahmen aus meiner PV-Anlage versteuern? ▼
In der Regel nicht. Nach § 3 Nr. 72 EStG sind Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis 30 kWp bei Einfamilienhäusern (bzw. 15 kWp je Einheit, maximal 100 kWp pro Person) einkommensteuerfrei. Ein Balkonkraftwerk liegt weit darunter und ist damit komplett steuerfrei.
Muss ich ein Gewerbe anmelden? ▼
Für steuerbefreite Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG ist keine Einnahmenüberschussrechnung und kein Gewerbe nötig. Du musst die Anlage aber weiterhin im Marktstammdatenregister anmelden – für Balkonkraftwerke ist das stark vereinfacht.
Wie viel Leistung darf ein Balkonkraftwerk haben? ▼
Seit 2024 dürfen Balkonkraftwerke eine Wechselrichter-Einspeiseleistung von bis zu 800 Watt haben (vorher 600 Watt). Die installierte Modulleistung darf höher liegen, oft bis 2.000 Watt peak. Steuerlich sind sie ohnehin vollständig begünstigt.