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3 Min. Lesezeit · Restio Team

Airbnb-Vermietung Steuer 2026: Was du wissen musst

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Die eigene Wohnung über Airbnb vermieten klingt nach einfachem Zusatzeinkommen – bis die Frage nach der Steuer kommt. Und seit die Plattformen automatisch ans Finanzamt melden, ist das Thema 2026 ernster denn je. Diese Anleitung zeigt dir, was steuerfrei bleibt, wann es gewerblich wird und welche Kosten du gegenrechnest.

Kurz & knapp: Airbnb-Einnahmen sind steuerpflichtig (meist Vermietung und Verpachtung). Nur gelegentliche Vermietung unter 520 €/Jahr kann steuerfrei bleiben. Bietest du hotelähnliche Services, droht Gewerblichkeit samt Gewerbesteuer. Umsatzsteuer fällt an, sofern du nicht Kleinunternehmer bist. Über DAC7 meldet die Plattform deine Einnahmen automatisch ans Finanzamt.

Die 520-€-Freigrenze für Gelegenheits-Vermieter

Vermietest du vorübergehend einen Teil deiner selbst genutzten Wohnung – etwa ein Zimmer, während du im Urlaub bist – gilt eine Vereinfachung: Bleiben die Einnahmen daraus unter 520 € im Jahr, kannst du sie steuerfrei lassen.

Wichtig: Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Ab 520,01 € ist der gesamte Betrag steuerpflichtig – nicht nur der Teil darüber.

Der Normalfall: Einkünfte aus Vermietung

Liegst du über der Freigrenze oder vermietest regelmäßig, erzielst du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Du gibst sie in der Anlage V an und ziehst die anteiligen Werbungskosten ab:

  • anteilige Reinigung, Wäsche, Verbrauchskosten
  • Plattformgebühren (Airbnb-Provision)
  • anteilige Abschreibung und laufende Kosten

Wie die Anlage V funktioniert, steht in Vermietung und Anlage V 2026.

Wann es gewerblich wird

Vermietest du nicht nur Raum, sondern wie ein Hotel mit Zusatzleistungen (tägliche Reinigung, Frühstück, Rezeption, Wäscheservice) oder in großem, organisiertem Umfang, kann das Finanzamt Einkünfte aus Gewerbebetrieb annehmen. Folgen:

  • Gewerbesteuer (mit Freibetrag 24.500 €)
  • Gewerbeanmeldung
  • ggf. Buchführungspflichten

Die Grenze ist fließend – je „hotelähnlicher”, desto eher gewerblich.

Umsatzsteuer und Kleinunternehmer

Kurzfristige Beherbergung ist umsatzsteuerpflichtig. Aber: Bleibst du unter der Kleinunternehmergrenze, weist du keine Umsatzsteuer aus (siehe Kleinunternehmer-Grenze 2026). Überschreitest du sie, gilt für die reine Übernachtung der ermäßigte Satz, für Zusatzleistungen teils der Regelsatz.

DAC7: Die Plattform meldet mit

Seit der DAC7-Richtlinie melden Airbnb, Booking & Co. die Einnahmen ihrer Vermieter automatisch an die Finanzbehörden. Das Finanzamt vergleicht diese Daten mit deiner Erklärung. Mehr dazu in Online-Verkauf & DAC7. Konsequenz: Nicht angeben fällt auf.

Beispiel-Rechnung

Frau Heine vermietet 2026 ihre Zweitwohnung an 60 Tagen über Airbnb für insgesamt 6.000 €.

  • über der 520-€-Freigrenze → steuerpflichtig
  • Werbungskosten (Provision, Reinigung, anteilige Kosten): 2.200 €
  • steuerpflichtiger Überschuss: 3.800 € → mit persönlichem Steuersatz
  • keine hotelähnlichen Services → bleibt Vermietung, nicht gewerblich

Häufige Fehler

  1. Die 520 € als Freibetrag missverstehen. Ein Euro darüber macht alles steuerpflichtig.
  2. Plattformmeldung unterschätzen. DAC7 liefert dem Finanzamt deine Zahlen.
  3. In die Gewerblichkeit rutschen. Zu viele Services machen aus Vermietung Gewerbe.
  4. Werbungskosten vergessen. Provision und anteilige Kosten mindern den Gewinn deutlich.

So hilft dir Restio

Ob steuerfrei, Vermietung oder Gewerbe – die Einordnung entscheidet über deine Steuer, ist aber nicht offensichtlich. Restio hilft:

  • Einordnen — beschreib, wie und wie oft du vermietest, und Restio sagt dir, in welche Kategorie du fällst.
  • Kosten finden — fotografiere Belege; Restio ordnet die anteiligen Werbungskosten zu.
  • Sofortantworten — frag auf Deutsch oder Englisch: “Ist meine Airbnb-Vermietung gewerblich?” oder “Was kann ich gegen die Einnahmen rechnen?”

Für die Abgrenzung zur Gewerblichkeit und die Umsatzsteuer hilft ein Steuerberater – Restio bereitet deine Zahlen so auf, dass die Frage schnell geklärt ist.

Airbnb ist bequemes Zusatzeinkommen – aber kein steuerfreies. Seit DAC7 sieht das Finanzamt deine Einnahmen ohnehin. Wer die 520-€-Freigrenze, die Gewerblichkeitsschwelle und die absetzbaren Kosten kennt, vermietet entspannt und korrekt. Die Grundlagen erläutert das Bundesfinanzministerium.

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich Airbnb-Einnahmen versteuern?

Ja. Einnahmen aus kurzfristiger Vermietung sind grundsätzlich steuerpflichtig – meist als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Eine Ausnahme gilt nur für die gelegentliche Vermietung von vorübergehend genutztem Wohnraum: Bleiben diese Einnahmen unter 520 € im Jahr, können sie aus Vereinfachungsgründen steuerfrei bleiben.

Wann wird die Vermietung gewerblich?

Vermietest du nicht nur den Raum, sondern bietest hotelähnliche Zusatzleistungen an – etwa tägliche Reinigung, Frühstück, Wäscheservice – oder vermietest in großem Umfang, kann das Finanzamt gewerbliche Einkünfte annehmen. Dann fällt zusätzlich Gewerbesteuer an und es gelten andere Pflichten.

Muss ich auf Airbnb-Einnahmen Umsatzsteuer zahlen?

Kurzfristige Beherbergung ist umsatzsteuerpflichtig. Bleibst du unter der Kleinunternehmergrenze, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen und weist keine Umsatzsteuer aus. Überschreitest du sie, wird die Beherbergung mit dem ermäßigten Satz besteuert, Zusatzleistungen teils mit dem Regelsatz.

Meldet Airbnb meine Einnahmen ans Finanzamt?

Ja. Seit der DAC7-Richtlinie müssen Plattformen wie Airbnb und Booking.com die Einnahmen ihrer Vermieter automatisch an die Finanzbehörden melden. Das Finanzamt gleicht diese Daten mit deiner Steuererklärung ab – nicht angeben fällt also auf.