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Sanierung Rechner 2026: Förderung vs. Steuerbonus

Energetische Sanierung — aber welche Förderung lohnt sich mehr? Mit diesem Rechner vergleichst du die KfW/BAFA-Förderung (bis 70%) mit dem §35c Steuerbonus (20% über 3 Jahre). Investition eingeben, Boni auswählen, sofort sehen, welche Option mehr spart.

Gesamtkosten inkl. Einbau durch Fachunternehmen

+20% wenn du eine fossile Heizung vor 2028 ersetzt

+30% bei Haushaltseinkommen unter €40.000

Energetische Sanierung: Förderung oder Steuerbonus?

Wer sein Eigenheim energetisch saniert, steht vor einer wichtigen Entscheidung: KfW/BAFA-Förderung oder §35c EStG Steuerbonus? Beide Optionen senken die Kosten erheblich — aber sie dürfen für dieselbe Maßnahme nicht kombiniert werden.

Option A: KfW/BAFA-Förderung (BEG-Programm)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen. Der Fördersatz setzt sich zusammen aus:

  • Basissatz: 30% — gilt für alle förderfähigen Maßnahmen
  • Geschwindigkeitsbonus: +20% — beim Austausch einer fossilen Heizung vor 2028
  • Einkommensbonus: +30% — bei Haushaltseinkommen unter €40.000

Der Gesamtfördersatz ist auf maximal 70% begrenzt. Die Förderung wird direkt ausgezahlt — du musst nicht auf die Steuererklärung warten.

Rechtsgrundlage: KfW — BEG Einzelmaßnahmen

Option B: §35c EStG — Steuerermäßigung

Alternativ kannst du 20% der Sanierungskosten (maximal €200.000 Investition) direkt von deiner Steuerschuld abziehen — verteilt über 3 Jahre:

  • Jahr 1: 7% der Kosten
  • Jahr 2: 7% der Kosten
  • Jahr 3: 6% der Kosten

Wichtig: Dies ist eine Steuerermäßigung, kein Abzug vom zu versteuernden Einkommen. Der Betrag wird direkt von deiner Steuerschuld abgezogen. Du brauchst keine KfW-Antragsstellung — nur eine Bescheinigung vom Fachunternehmen.

Rechtsgrundlage: §35c EStG

Warum nicht beides?

Der Gesetzgeber hat eine Doppelförderung ausgeschlossen. Für dieselbe Maßnahme an demselben Gebäude kannst du nur eine Option nutzen. Allerdings: Für verschiedene Maßnahmen am selben Gebäude darfst du unterschiedliche Förderwege wählen.

Wann ist welche Option besser?

Die KfW-Förderung ist meistens die bessere Wahl, weil:

  • Der Zuschuss sofort ausgezahlt wird (nicht über 3 Jahre verteilt)
  • Der Fördersatz mit Boni bis zu 70% erreichen kann
  • Keine Mindest-Steuerlast nötig ist

Der §35c Steuerbonus kann besser sein, wenn:

  • Du keinen Geschwindigkeits- oder Einkommensbonus bekommst (also nur 30% Förderung)
  • Du den KfW-Antragsprozess vermeiden möchtest
  • Deine Steuerlast hoch genug ist, um den vollen Abzug zu nutzen

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich KfW-Förderung und §35c Steuerbonus kombinieren?

Nein. Für dieselbe Maßnahme kannst du nur eine der beiden Optionen nutzen — entweder Förderung oder Steuerbonus. Für verschiedene Maßnahmen am selben Gebäude ist aber eine Kombination möglich (z.B. Förderung für die Wärmepumpe, Steuerbonus für die Fenster).

Was ist meist besser — Förderung oder Steuerbonus?

In den meisten Fällen ist die KfW-Förderung vorteilhafter, weil sie sofort ausgezahlt wird und der Fördersatz (bis 70%) oft höher ist als die 20% des Steuerbonus. Der Steuerbonus kann aber bei kleineren Maßnahmen ohne Geschwindigkeits- oder Einkommensbonus attraktiver sein — vor allem wenn man den Förderantrag vermeiden möchte.

Was passiert, wenn meine Steuerlast für den vollen §35c-Abzug nicht reicht?

Der §35c ist eine direkte Steuerermäßigung — er senkt deine Steuerschuld. Wenn deine Steuerlast in einem Jahr geringer ist als der Abzug, verfällt der überschüssige Betrag. Deshalb solltest du prüfen, ob deine jährliche Einkommensteuer mindestens so hoch ist wie der jährliche Steuerbonus.

Gilt §35c auch für vermietete Immobilien?

Nein, der §35c Steuerbonus gilt ausschließlich für selbstgenutzte Wohnimmobilien, die älter als 10 Jahre sind. Für vermietete Objekte gibt es stattdessen die Möglichkeit, Sanierungskosten als Werbungskosten oder über erhöhte Absetzung (§7h/§7i EStG) geltend zu machen.

Welche Maßnahmen zählen als energetische Sanierung?

Dazu gehören unter anderem: Wärmedämmung (Dach, Wand, Kellerdecke), Fenster- und Türentausch, Heizungserneuerung (z.B. Wärmepumpe), Einbau von Lüftungsanlagen und Optimierung bestehender Heizungen. Die Maßnahme muss von einem Fachunternehmen durchgeführt und bescheinigt werden.