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Bürgergeld Zuverdienst-Rechner 2026

Wie viel bleibt dir, wenn du neben dem Bürgergeld arbeitest? Gib dein geplantes Einkommen ein und sieh sofort, wie viel du insgesamt hast — inklusive Freibeträge pro Stufe, Anrechnung und effektivem Stundenlohn.

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Dein Bürgergeld (monatlich) 563,00 €

Automatisch berechnet nach Haushaltstyp und Kindern

0 € 603 € Minijob 2.000 €

So funktionieren die Bürgergeld-Freibeträge 2026

Wenn du Bürgergeld beziehst und nebenbei arbeitest, wird dein Einkommen nicht komplett auf das Bürgergeld angerechnet. Das Gesetz sieht gestaffelte Freibeträge vor, die sicherstellen, dass sich Arbeit lohnt.

Der Grundgedanke: Je mehr du verdienst, desto mehr behältst du — allerdings sinkt der prozentuale Anteil mit jeder Stufe. Das soll den Anreiz schaffen, zumindest in Teilzeit zu arbeiten.

Die vier Freibetragsstufen erklärt

Die Freibeträge sind in § 11b SGB II geregelt und gelten für Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit:

  • Stufe 1 — Grundfreibetrag (€0–100): Die ersten €100 sind komplett frei. Das deckt typische Ausgaben wie Fahrtkosten und Arbeitsmittel ab.
  • Stufe 2 (€100–520): Von diesem Teil behältst du 20%, also bis zu €84.
  • Stufe 3 (€520–1.000): Hier sind 30% frei, bis zu €144.
  • Stufe 4 (€1.000–1.200/1.500): Nur noch 10% frei. Die Obergrenze liegt bei €1.200 ohne Kinder und €1.500 mit mindestens einem Kind.

Beispiel Minijob (€603): Grundfreibetrag €100 + 20% von €420 (= €84) + 30% von €83 (= €24,90) = €208,90 Freibetrag. Du behältst also rund €209 deines €603-Einkommens.

Minijob-Grenze 2026: €603

Mit dem Mindestlohn von €13,90 (ab 2026) liegt die Minijob-Grenze bei €603 pro Monat. Als Minijobber zahlst du keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge, was deinen Zuverdienst besonders attraktiv macht.

Wichtig: Die €603-Grenze hat nichts mit den Bürgergeld-Freibeträgen zu tun. Du kannst auch mehr verdienen — dann zahlst du aber eigene Sozialabgaben (Midijob ab €603).

Warum sich Arbeit fast immer lohnt

Selbst wenn ein großer Teil deines Einkommens angerechnet wird, hast du immer mehr Geld als ohne Arbeit. Bei einem €603-Minijob sind das rund €209 mehr pro Monat. Dazu kommen Vorteile, die der Rechner nicht erfasst:

  • Rentenansprüche und Versicherungszeiten
  • Berufserfahrung und Netzwerk
  • Bessere Chancen auf eine Vollzeitstelle

Unterschied bei Familien mit Kindern

Haushalte mit mindestens einem Kind profitieren von einem erweiterten Freibetrag in der obersten Stufe. Statt bei €1.200 endet die 10%-Stufe erst bei €1.500. Das bedeutet bis zu €30 mehr Freibetrag pro Monat.

Zusätzlich erhalten Kinder altersabhängige Regelbedarfe: €357 (0–5 Jahre), €390 (6–13 Jahre) und €471 (14–17 Jahre). Der Rechner berücksichtigt diese bei der Berechnung des Gesamt-Bürgergeldes.

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Häufig gestellte Fragen

Wie viel darf ich zum Bürgergeld dazuverdienen?

Die ersten €100 Bruttoeinkommen sind komplett anrechnungsfrei (Grundfreibetrag). Darüber hinaus gelten gestaffelte Freibeträge: 20% von €100–520, 30% von €520–1.000, und 10% von €1.000–1.200 (bzw. €1.500 mit Kindern).

Lohnt sich ein Minijob neben Bürgergeld?

Ja! Bei einem €603-Minijob behältst du rund €186 deines Einkommens. Zusammen mit deinem Bürgergeld hast du also €186 mehr im Monat als ohne Arbeit — steuerfrei und ohne Sozialabgaben.

Gilt die €603-Minijob-Grenze auch für Bürgergeld?

Die €603-Grenze bestimmt nur, ob dein Job als Minijob gilt (keine eigenen Sozialabgaben). Für die Bürgergeld-Anrechnung gelten die Freibeträge unabhängig davon — du kannst auch mehr verdienen.

Was passiert bei einem Midijob (€603–2.000)?

Die gleichen Freibeträge gelten. Allerdings zahlst du ab €603 eigene Sozialversicherungsbeiträge, die dein Nettoeinkommen reduzieren. Der Rechner zeigt den Brutto-Freibetrag — dein Netto kann etwas geringer ausfallen.

Bekommen Familien mit Kindern mehr Freibetrag?

Ja. Die oberste Freibetragsstufe (10%) gilt bis €1.200 ohne Kinder, aber bis €1.500 mit mindestens einem Kind. Das bedeutet bis zu €30 mehr Freibetrag pro Monat für Familien.