Rürup-Rente absetzen: So sparst du Steuern
Read in EnglishAls Selbstständige oder Selbstständiger hast du keinen Arbeitgeber, der dir eine Betriebsrente aufbaut. Die Riester-Zulage bleibt dir meist verwehrt. Und in die gesetzliche Rentenversicherung zahlst du – wenn überhaupt – freiwillig ein. Bleibt die Frage: Wie sorgst du fürs Alter vor, ohne dabei jedes Jahr unnötig Steuern zu verschenken? Für viele ist die Antwort die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt. Ihr größter Hebel ist steuerlich – und den lassen erstaunlich viele liegen.
Kurz & knapp: Beiträge zur Rürup-Rente (Basisrente) sind seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Der Höchstbetrag 2026 liegt bei rund 29.000 € (Alleinstehende) bzw. rund 58.000 € (Verheiratete, Zusammenveranlagung). Dafür gilt: nachgelagerte Besteuerung im Alter und kein Kapitalwahlrecht – nur lebenslange Monatsrente. Besonders attraktiv für Selbstständige, weil ihnen Riester-Zulage und Betriebsrente in der Regel fehlen.
Was ist die Rürup-Rente (Basisrente)?
Die Rürup-Rente ist eine private, kapitalgedeckte Altersvorsorge, die der Gesetzgeber steuerlich wie die gesetzliche Rente behandelt. Benannt ist sie nach dem Ökonomen Bert Rürup, offiziell heißt sie Basisrente. Der Deal ist einfach: Du gibst Flexibilität auf – dafür bekommst du in der Ansparphase einen kräftigen Steuervorteil.
Konkret bedeutet das drei Dinge:
- Die Auszahlung erfolgt frühestens ab 62 (bei Verträgen ab 2012) und ausschließlich als lebenslange Rente.
- Das angesparte Kapital ist nicht vererbbar (außer über eine Zusatzabsicherung für Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder), nicht übertragbar, nicht beleihbar und nicht kündbar.
- Im Gegenzug sind die Beiträge als Sonderausgaben abziehbar – und genau das macht sie zum Steuersparmodell.
Anders als beim klassischen Sparbuch oder ETF-Depot geht es hier also nicht um Rendite allein, sondern um den sofortigen Steuereffekt heute.
Warum die Rürup-Rente für Selbstständige besonders zählt
Angestellte haben in der Regel mehrere geförderte Wege zur Altersvorsorge: die gesetzliche Rente (mit Arbeitgeberanteil), eine betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung und – bei Pflichtversicherung – die Riester-Zulage. Selbstständige stehen meist mit leeren Händen da:
- Keine Riester-Zulage: Die Grund- und Kinderzulagen von Riester setzen fast immer eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung voraus. Reine Selbstständige erfüllen diese Bedingung nicht.
- Keine Betriebsrente: Ohne Arbeitgeber gibt es keine Entgeltumwandlung und keinen Arbeitgeberzuschuss.
- Oft keine gesetzliche Rente: Viele Selbstständige sind nicht pflichtversichert und müssten freiwillig einzahlen.
Für sie ist die Basisrente daher häufig die einzige staatlich geförderte Altersvorsorge, in der der Sonderausgaben-Abzug die fehlenden Zulagen ersetzt. Wenn du als Freelancer oder Selbstständige arbeitest, lohnt sich ein Blick auf unsere Übersicht für Freelancer – die Rürup-Rente ist einer der wenigen Hebel, die dir Angestellte hier nicht voraushaben.
Rürup-Rente absetzen: So funktioniert der Sonderausgaben-Abzug
Beiträge zur Basisrente zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen und werden als Sonderausgaben abgezogen – geregelt in § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG. Bis 2022 war der Abzug nur anteilig möglich und stieg jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Seit 2023 gilt: 100 % der Beiträge sind abziehbar (bis zum Höchstbetrag). Die ursprünglich für 2025 geplante Vollabziehbarkeit wurde vorgezogen.
Das heißt: Jeder Euro, den du in die Rürup-Rente einzahlst, senkt – bis zur Obergrenze – dein zu versteuerndes Einkommen um genau diesen Euro.
Der Höchstbetrag 2026
Der abziehbare Höchstbetrag ist an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt und steigt jedes Jahr. Für 2026 liegt er bei:
- rund 29.000 € für Alleinstehende
- rund 58.000 € für zusammenveranlagte Ehepaare (der doppelte Betrag)
In diesen Höchstbetrag fließen bei Selbstständigen die kompletten Basisrente-Beiträge ein. Wichtig: Wer daneben in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlt, muss diese Beiträge ebenfalls anrechnen – der Höchstbetrag gilt für alle Altersvorsorgeaufwendungen zusammen. Für die meisten Selbstständigen ohne parallele Einzahlungen ist die Grenze aber so hoch, dass sie in der Praxis kaum erreicht wird.
Beispielrechnung
Nimm Lena, selbstständige Grafikdesignerin mit einem Gewinn von 65.000 € im Jahr. Sie zahlt monatlich 1.000 €, also 12.000 € pro Jahr, in ihre Basisrente ein.
- Eingezahlt: 12.000 €
- Abziehbar (100 %, unter dem Höchstbetrag von rund 29.000 €): 12.000 €
- Ihr persönlicher Grenzsteuersatz liegt bei rund 40 %
- Steuerersparnis: rund 4.800 € im Jahr
Lena baut also nicht nur Altersvorsorge auf, sie holt sich zusätzlich fast 5.000 € Steuern zurück – Geld, das ohne die Basisrente einfach ans Finanzamt geflossen wäre. Über zehn Jahre summiert sich das auf einen fünfstelligen Betrag.
Wo du es einträgst
Die Beiträge kommen in die Anlage Vorsorgeaufwand, Abschnitt Altersvorsorgeaufwendungen (Basisrente). Grundlage ist die Jahresbescheinigung deines Anbieters, auf der die eingezahlten Beiträge stehen. In ELSTER, dem offiziellen Steuerportal der Finanzverwaltung, findest du das im Bereich Vorsorgeaufwendungen.
Sonderzahlungen: den Abzug gezielt steuern
Die meisten Basisrente-Verträge erlauben flexible Zuzahlungen neben dem monatlichen Beitrag. Das ist gerade für Selbstständige mit schwankendem Gewinn nützlich: Läuft ein Jahr besonders gut, kannst du bis zum 31. Dezember eine Sonderzahlung leisten und so den Sonderausgaben-Abzug – bis zum Höchstbetrag – gezielt erhöhen. In einem schwächeren Jahr zahlst du entsprechend weniger ein. So legst du den Steuervorteil genau in die Jahre, in denen dein Grenzsteuersatz am höchsten ist. Wichtig: Das Geld muss bis zum Jahresende beim Anbieter angekommen sein, nicht erst überwiesen – plane einen kleinen Puffer ein.
Nachgelagerte Besteuerung: der Haken im Alter
Der Steuervorteil heute ist kein Geschenk – er ist ein Steuerstundungseffekt. Die Basisrente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 1 EStG: In der Ansparphase sparst du, in der Auszahlungsphase zahlst du.
Der steuerpflichtige Anteil deiner späteren Rente richtet sich nach dem Jahr deines Rentenbeginns und steigt schrittweise an. Ziel des Gesetzgebers ist, dass ab dem Rentenjahrgang 2058 die Rente zu 100 % besteuert wird. Für die meisten ist das trotzdem ein gutes Geschäft, denn:
- Im Ruhestand ist das zu versteuernde Einkommen oft niedriger als im Berufsleben – also greift ein niedrigerer Steuersatz.
- Der Steuervorteil in der Ansparphase wirkt sofort und kann über Jahre reinvestiert werden.
Trotzdem gilt: Rechne die Auszahlungsphase mit ein. Die Rürup-Rente verschiebt die Steuerlast, sie hebt sie nicht auf.
Kein Kapitalwahlrecht: Was du aufgibst
Die Basisrente ist bewusst unflexibel – das ist der Preis für den vollen Sonderausgaben-Abzug:
- Keine Einmalauszahlung. Es gibt kein Kapitalwahlrecht; ausgezahlt wird ausschließlich eine lebenslange Monatsrente.
- Nicht kündbar. Du kannst den Vertrag nur beitragsfrei stellen, nicht auflösen und dir das Geld zurückholen.
- Nicht vererbbar – außer, du schließt eine Zusatzabsicherung für Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder ein (die dann Rendite kostet).
- Nicht übertragbar, nicht beleihbar.
Wer maximale Flexibilität braucht, ist mit einem freien ETF-Sparplan besser bedient. Wer dagegen ohnehin langfristig fürs Alter zurücklegt und heute einen hohen Steuersatz hat, für den ist genau diese Bindung der Hebel, der den Steuervorteil erst ermöglicht.
Rürup, Riester, Betriebsrente oder gesetzliche Rente?
| Vorsorge | Für wen? | Förderung | Flexibilität |
|---|---|---|---|
| Rürup (Basisrente) | Selbstständige, Gutverdiener | Sonderausgaben (100 % bis Höchstbetrag) | niedrig (nur Monatsrente) |
| Riester | Pflichtversicherte, Familien mit Kindern | Zulagen + Sonderausgaben | niedrig |
| Betriebliche Altersvorsorge | Angestellte | Entgeltumwandlung + Arbeitgeberzuschuss | mittel |
| Gesetzliche Rente | Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte | Umlagesystem, teils Arbeitgeberanteil | niedrig |
| Privater ETF-Sparplan | jeder | keine direkte Förderung | hoch |
Kurz: Für Angestellte mit Kindern ist oft Riester interessant, für Angestellte die Betriebsrente. Für Selbstständige und Gutverdiener ist die Rürup-Rente meist der stärkste steuerliche Hebel. Angestellte, die zusätzlich fürs Alter vorsorgen wollen, finden in unserer Übersicht für Angestellte weitere Wege.
Für wen sich die Basisrente lohnt – und für wen nicht
Die Rürup-Rente ist kein Produkt für jeden. Sie passt besonders gut, wenn:
- du selbstständig bist und keine Riester-Zulage oder Betriebsrente bekommst,
- du einen hohen Grenzsteuersatz hast, sodass der Sonderausgaben-Abzug ordentlich wirkt,
- du das Geld ohnehin langfristig bis zur Rente binden willst.
Weniger geeignet ist sie, wenn du Flexibilität brauchst, später über das Kapital als Einmalbetrag verfügen möchtest oder einen niedrigen Steuersatz hast – dann bleibt vom Steuervorteil wenig übrig. In solchen Situationen ist ein freier ETF-Sparplan oft die bessere Wahl, weil du jederzeit an dein Geld kommst. Eine unabhängige Beratung hilft, deine persönliche Konstellation einzuordnen, bevor du dich langfristig bindest.
Häufige Fehler
- Beiträge gar nicht eingetragen. Ohne Anlage Vorsorgeaufwand kennt das Finanzamt deine Basisrente nicht – der Abzug verpufft.
- Jahresbescheinigung nicht abgewartet. Trag die tatsächlich gezahlten Beiträge ein, nicht geschätzte Werte.
- Höchstbetrag mit anderen Beiträgen gesprengt. Wer parallel ins Versorgungswerk oder in die gesetzliche Rente einzahlt, muss alles zusammenrechnen.
- Auszahlungsphase ignoriert. Die nachgelagerte Besteuerung gehört in jede ehrliche Rechnung.
- Kapitalwahlrecht erwartet. Wer auf eine Einmalauszahlung hofft, hat das falsche Produkt gewählt.
- Zu spät angefangen. Der Steuervorteil wirkt jedes Jahr aufs Neue – je früher, desto mehr Jahre profitierst du.
So hilft Restio
Die Rürup-Rente ist ein klassisches Formular-Thema: Ist der Beitrag einmal richtig eingetragen, läuft der Steuervorteil jedes Jahr. Restio nimmt dir die lästigen Schritte ab:
- Belege scannen – fotografiere deine Jahresbescheinigung, und Restio erkennt die eingezahlten Beiträge und ordnet sie den Altersvorsorgeaufwendungen zu.
- Steuerfragen mit Paragraf und Zahl – frag „Wie viel Rürup kann ich 2026 absetzen?” oder „Zählt mein Versorgungswerk mit?” und bekomme eine Antwort mit § und konkretem Betrag, auf Deutsch oder Englisch.
- Fristen-Wächter – Restio erinnert dich rechtzeitig an die Abgabefrist deiner Steuererklärung, damit der Abzug nicht verfällt.
Mehr dazu auf der Restio-Startseite.
Restio holen und hol dir jeden abziehbaren Euro deiner Altersvorsorge zurück.
Fazit
Die Rürup-Rente ist kein Renditewunder – aber ein starkes Steuerinstrument. Seit 2023 sind deine Beiträge zu 100 % abziehbar, der Höchstbetrag 2026 liegt bei rund 29.000 € (Alleinstehende) bzw. rund 58.000 € (Verheiratete). Der Preis ist Flexibilität: nachgelagerte Besteuerung im Alter und keine Einmalauszahlung. Für Selbstständige, denen Riester und Betriebsrente fehlen, ist sie oft der beste geförderte Weg zur Altersvorsorge. Wer die Beiträge einträgt, spart sofort – wer es vergisst, verschenkt jedes Jahr vierstellige Beträge.
Weiterführende Links
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Restio findet Absetzungen, die du nicht kanntest.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel von der Rürup-Rente kann ich absetzen? ▼
Seit 2023 sind 100 % deiner Beiträge zur Rürup-Rente (Basisrente) als Sonderausgaben abziehbar – bis zum Höchstbetrag. Der liegt 2026 bei rund 29.000 € für Alleinstehende und rund 58.000 € für zusammenveranlagte Ehepaare. Zahlst du z. B. 12.000 € im Jahr ein, kannst du die vollen 12.000 € geltend machen, weil du unter dem Höchstbetrag bleibst.
Warum lohnt sich die Rürup-Rente vor allem für Selbstständige? ▼
Selbstständige haben in der Regel keinen Zugang zur Riester-Zulage und keine betriebliche Altersvorsorge über einen Arbeitgeber. Die Basisrente ist für sie oft die einzige staatlich geförderte Altersvorsorge mit vollem Sonderausgaben-Abzug – der Steuervorteil ersetzt hier praktisch die fehlenden Zulagen.
Wo trage ich die Rürup-Beiträge in der Steuererklärung ein? ▼
In der Anlage Vorsorgeaufwand, im Abschnitt Altersvorsorgeaufwendungen (Basisrente). Du brauchst dazu die Jahresbescheinigung deines Anbieters, die die eingezahlten Beiträge ausweist. In ELSTER, dem offiziellen Steuerportal der Finanzverwaltung, ist das der Bereich Vorsorgeaufwendungen.
Wird die Rürup-Rente im Alter besteuert? ▼
Ja. Die Basisrente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 EStG): In der Ansparphase sparst du Steuern, in der Auszahlungsphase wird die Rente besteuert. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach deinem Rentenbeginn und steigt jährlich. Für viele ist der Steuersatz im Ruhestand niedriger als im Berufsleben.
Kann ich mir die Rürup-Rente auf einen Schlag auszahlen lassen? ▼
Nein. Die Basisrente hat kein Kapitalwahlrecht. Sie wird ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt, frühestens ab 62 (bei Neuverträgen). Das Kapital ist nicht vererbbar, nicht übertragbar, nicht beleihbar und nicht kündbar – nur beitragsfrei stellbar. Genau diese Bindung ist die Bedingung für den vollen Steuervorteil.