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8 Min. Lesezeit · Restio Team

Nachzahlung vom Finanzamt: Zinsen und was zu tun ist

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Nachzahlung vom Finanzamt: Woher sie kommt

Du öffnest den Steuerbescheid, rechnest fest mit einer Erstattung — und dann steht da eine Nachzahlung. Manchmal sogar mit einem zusätzlichen Posten namens „Zinsen zur Einkommensteuer”. Das fühlt sich an wie eine Strafe, ist aber keine.

Eine Nachzahlung entsteht immer dann, wenn im Laufe des Jahres zu wenig Steuer abgeführt wurde. Bei Angestellten passiert das etwa bei Steuerklasse V, bei Nebeneinkünften oder Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt. Bei Selbstständigen liegt es meist an zu niedrig angesetzten Vorauszahlungen. Und wenn zwischen dem Steuerjahr und dem Bescheid genug Zeit vergeht, kommen Nachzahlungszinsen obendrauf.

Kurz & knapp: Nachzahlungszinsen fallen erst nach einer Karenzzeit von 15 Monaten an (§ 233a AO). Der Zinssatz liegt seit der Reform 2022 bei 0,15 % pro Monat = 1,8 % pro Jahr. Für das Steuerjahr 2024 beginnt die Verzinsung also am 1. April 2026. Die Nachzahlung selbst ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.

Wann Nachzahlungszinsen anfallen — die 15-monatige Karenzzeit (§ 233a AO)

Das Finanzamt verzinst eine Nachzahlung nicht sofort. Zuerst läuft eine sogenannte Karenzzeit von 15 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist (§ 233a Abs. 2 AO). Erst danach beginnt der Zinslauf.

Ein Beispiel macht das greifbar:

  • Steuerjahr 2024 — die Steuer entsteht mit Ablauf des 31.12.2024.
  • 15 Monate Karenzzeit — sie endet am 31.03.2026.
  • Zinslauf — beginnt am 1. April 2026 und endet an dem Tag, an dem dein Steuerbescheid bekannt gegeben wird.

Das bedeutet in der Praxis: Wer seine Steuererklärung früh abgibt und den Bescheid noch vor April 2026 bekommt, zahlt für 2024 gar keine Nachzahlungszinsen — selbst wenn eine Nachzahlung anfällt. Je später der Bescheid kommt, desto länger läuft die Verzinsung.

Wichtig: Es zählen nur volle Monate (§ 238 Abs. 1 AO). Ein angefangener Monat wird nicht mitgerechnet. Und der zu verzinsende Betrag — der Unterschiedsbetrag zwischen festgesetzter Steuer und dem, was du schon gezahlt hast — wird auf volle 50 Euro abgerundet (§ 238 Abs. 2 AO).

Wie hoch sind die Nachzahlungszinsen? 0,15 % pro Monat

Jahrelang verlangte das Finanzamt 0,5 % pro Monat, also 6 % pro Jahr. In der Niedrigzinsphase war das völlig aus der Zeit gefallen. Das Bundesverfassungsgericht entschied deshalb 2021, dass dieser Satz für Zeiträume ab 2019 verfassungswidrig ist.

Der Gesetzgeber reagierte mit der Reform 2022 und senkte den Zinssatz rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf 0,15 % pro Monat = 1,8 % pro Jahr. Dieser Satz gilt bis heute — und zwar in beide Richtungen: Er gilt genauso für Erstattungszinsen, die das Finanzamt dir zahlt, wenn du zu viel überwiesen hast. Die Angemessenheit des Satzes wird regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, überprüft.

Nur für Nachzahlungszinsen — nicht für alles

Der reduzierte Satz von 1,8 % pro Jahr gilt ausschließlich für die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen nach § 233a AO. Für andere Zinsarten bleibt es beim alten Satz von 6 % pro Jahr — zum Beispiel für Stundungszinsen (§ 234 AO), wenn du die Zahlung aufschiebst. Diese Unterscheidung wird gleich noch wichtig.

Und noch ein Detail, das viele übersehen: Gezahlte Nachzahlungszinsen sind privat und nicht absetzbar (§ 12 Nr. 3 EStG). Erstattungszinsen, die du bekommst, sind dagegen steuerpflichtige Kapitalerträge.

Beispielrechnung: So werden Nachzahlungszinsen berechnet

Nehmen wir an, dein Steuerbescheid für 2024 ergibt eine Nachzahlung von 3.000 Euro. Du hast deine Erklärung spät abgegeben, der Bescheid wird Anfang Oktober 2026 bekannt gegeben.

  • Karenzzeit — endet am 31.03.2026, Zinslauf ab 01.04.2026
  • Volle Monate bis zur Bekanntgabe — April, Mai, Juni, Juli, August, September = 6 Monate
  • Zinssatz — 0,15 % pro Monat
  • Rechnung — 3.000 € × 0,15 % × 6 = 27 Euro

Du zahlst also 3.000 Euro Steuer plus 27 Euro Zinsen. Bei einer höheren Nachzahlung oder einem noch späteren Bescheid summiert es sich schneller: Eine Nachzahlung von 10.000 Euro, die erst nach 12 vollen Monaten verzinst wird, kostet 10.000 € × 0,15 % × 12 = 180 Euro Zinsen.

NachzahlungZinslaufNachzahlungszinsen
3.000 €6 Monate27 €
5.000 €6 Monate45 €
10.000 €12 Monate180 €
10.000 €24 Monate360 €

Erstattungszinsen: Wenn das Finanzamt dir Zinsen zahlt

Die Verzinsung funktioniert in beide Richtungen. Hast du zu viel gezahlt und bekommst nach der Karenzzeit eine Erstattung, zahlt das Finanzamt dir Zinsen — mit demselben Satz von 0,15 % pro Monat. Auch hier beginnt der Zinslauf erst 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres.

Ein Haken bleibt: Erstattungszinsen sind steuerpflichtig. Sie zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und müssen in der nächsten Steuererklärung angegeben werden. Gezahlte Nachzahlungszinsen darfst du dagegen nicht gegenrechnen — sie sind privat (§ 12 Nr. 3 EStG). Unterm Strich ist die Verzinsung für dich als Empfänger also etwas weniger wert als für das Finanzamt, das seine Zinsen brutto behält.

Zahlungsfrist: Ein Monat nach dem Bescheid

Die Nachzahlung ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig (§ 36 Abs. 4 EStG). Ein Bescheid gilt in der Regel am dritten Tag nach dem Datum des Poststempels als bekannt gegeben — ab da läuft der Monat.

Verpasst du diese Frist, kommt zusätzlich zu den Nachzahlungszinsen ein Säumniszuschlag dazu: 1 % des rückständigen, auf 50 Euro abgerundeten Betrags pro angefangenem Monat (§ 240 AO). Das ist ein eigener Posten, unabhängig von den Zinsen — und er läuft automatisch, ohne dass dir das Finanzamt vorher eine Mahnung schickt.

Tipp: Trag dir die Zahlungsfrist sofort ein, sobald der Bescheid im Briefkasten liegt. Der Termin steht direkt im Bescheid unter „Fälligkeit”.

Was tun, wenn du nicht zahlen kannst?

Das Schlimmste ist, den Bescheid liegen zu lassen und zu hoffen, dass es sich von selbst löst. Tut es nicht. Wenn du merkst, dass du die Nachzahlung nicht rechtzeitig aufbringst, werde vor Ablauf der Frist aktiv.

Prüf zuerst, ob die Nachzahlung stimmt

Bevor du zahlst oder eine Stundung beantragst, lohnt ein genauer Blick in den Bescheid. Gegen einen Steuerbescheid kannst du innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe Einspruch einlegen (§ 355 AO). Wurden Werbungskosten übersehen, Belege nicht anerkannt oder Zahlen falsch übertragen, korrigiert das Finanzamt die Nachzahlung — und damit sinken auch die Zinsen. Die Einspruchsfrist läuft parallel zur Zahlungsfrist, also nicht zu lange warten.

Stundung nach § 222 AO

Bei einer Stundung verschiebt das Finanzamt die Fälligkeit nach hinten. Gewährt wird sie nur, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte bedeuten würde und der Steueranspruch nicht gefährdet ist. Dafür fallen Stundungszinsen von 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr) an (§ 234 AO) — also deutlich mehr als die 1,8 % bei den Nachzahlungszinsen. Eine Stundung verschafft dir Luft, ist aber nicht umsonst.

Ratenzahlung

Kannst du den Betrag nicht auf einmal, aber in Etappen aufbringen, lässt sich mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung vereinbaren (meist als Stundung in Teilbeträgen). Stell den Antrag formlos und konkret: Wie viel kannst du sofort zahlen, wie viel monatlich? Ein realistischer, gut begründeter Vorschlag wird in der Praxis meist akzeptiert.

Künftige Nachzahlungen vermeiden: Vorauszahlungen anpassen (§ 37 EStG)

Eine Nachzahlung ist oft kein Einzelfall — sie wiederholt sich, wenn sich an deiner Situation nichts ändert. Nach einer hohen Nachzahlung setzt das Finanzamt deshalb meist automatisch Vorauszahlungen für die Zukunft fest oder erhöht die bestehenden (§ 37 EStG). Diese vierteljährlichen Zahlungen sorgen dafür, dass du unterjährig genug abführst und am Jahresende keine große Lücke mehr entsteht.

Du kannst dem auch zuvorkommen: Wer weiß, dass sein Einkommen steigt oder Nebeneinkünfte dazukommen, legt am besten von Anfang an Geld zurück. Als Faustregel für Selbstständige gelten 30–40 % vom Gewinn auf einem separaten Konto. Mehr dazu, wie du als Freelancer vorsorgst, findest du auf unserer Seite für Freelancer. Und wenn dich als Angestellten regelmäßig eine Nachzahlung trifft, lohnt sich ein Blick auf die richtige Steuerklasse und mögliche Freibeträge — dazu mehr auf der Seite für Angestellte.

So hilft Restio

Eine Nachzahlung wird vor allem dann teuer, wenn sie dich überrascht oder du eine Frist verpasst. Genau hier setzt Restio an:

  • Fristen-Wächter — die Zahlungsfrist von einem Monat, die Vorauszahlungstermine am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember: Restio erinnert dich rechtzeitig, bevor ein Säumniszuschlag entsteht.
  • Brief vom Finanzamt verstehen — fotografiere deinen Steuer- oder Vorauszahlungsbescheid, und Restio übersetzt ihn in Klartext: Was musst du zahlen, bis wann, und wie kommen die Zinsen zustande.
  • Belege scannen — halte deine Ausgaben das ganze Jahr über fest, damit deine Erklärung stimmt und die Nachzahlung von vornherein kleiner ausfällt.
  • Überblick behalten — du siehst, welche Beträge wann fällig sind, und legst den passenden Anteil rechtzeitig zurück.

Restio holen und dich nie wieder von einer Nachzahlung überraschen lassen.

Fazit

Nachzahlungszinsen sind kein Grund zur Panik, aber ein guter Grund, die eigene Steuer im Blick zu behalten. Das Wichtigste in Kürze:

  • 15 Monate Karenzzeit — erst danach beginnt die Verzinsung (§ 233a AO)
  • 0,15 % pro Monat = 1,8 % pro Jahr — seit der Reform 2022
  • Ein Monat Zahlungsfrist — sonst kommt der Säumniszuschlag obendrauf
  • Nicht zahlen können? — Stundung (§ 222 AO) oder Ratenzahlung beantragen, bevor die Frist abläuft
  • Wiederholung vermeiden — Vorauszahlungen anpassen und rechtzeitig Geld zurücklegen

Wer früh abgibt, seine Fristen kennt und für Nachzahlungen vorsorgt, muss sich um die Zinsen kaum Gedanken machen. Weitere Grundlagen rund um Steuerbescheid und Fristen findest du auf der Restio-Startseite.

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Häufig gestellte Fragen

Ab wann berechnet das Finanzamt Nachzahlungszinsen?

Erst nach einer Karenzzeit von 15 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres. Für das Steuerjahr 2024 beginnt die Verzinsung am 1. April 2026. Kommt dein Bescheid vorher, zahlst du gar keine Zinsen.

Wie hoch sind die Nachzahlungszinsen 2026?

Seit der Reform 2022 liegt der Zinssatz bei 0,15 % pro Monat, also 1,8 % pro Jahr (§ 233a AO). Vorher waren es 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr) — diesen alten Satz hat das Bundesverfassungsgericht gekippt.

Sind Nachzahlungszinsen steuerlich absetzbar?

Nein. Gezahlte Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer sind private Kosten und nicht absetzbar (§ 12 Nr. 3 EStG). Umgekehrt sind Erstattungszinsen, die dir das Finanzamt zahlt, als Kapitalerträge steuerpflichtig.

Wie lange habe ich Zeit, eine Nachzahlung zu bezahlen?

Einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 36 Abs. 4 EStG). Zahlst du zu spät, kommt zusätzlich ein Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Betrags pro angefangenem Monat dazu.

Was kann ich tun, wenn ich die Nachzahlung nicht zahlen kann?

Werde selbst aktiv, bevor die Frist abläuft. Du kannst eine Stundung nach § 222 AO oder eine Ratenzahlung beantragen. Bei der Stundung fallen allerdings Stundungszinsen von 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr) an.