Kinderfreibetrag oder Kindergeld? Die Günstigerprüfung
Read in EnglishDu hast Kinder und bekommst jeden Monat Kindergeld. Dann liest du irgendwo vom Kinderfreibetrag – und fragst dich: Bekomme ich das jetzt zusätzlich? Muss ich mich entscheiden? Verpasse ich Geld, wenn ich das Falsche ankreuze? Die gute Nachricht: Du kannst hier fast nichts falsch machen, denn das Finanzamt entscheidet für dich. Die weniger gute: Wer die Anlage Kind nicht ausfüllt, verschenkt bei höherem Einkommen trotzdem bares Geld.
Kurz & knapp: Kindergeld (seit 2025 255 €/Monat pro Kind, also 3.060 €/Jahr) und Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG, 2026 rund 9.600 € pro Kind) sind zwei Wege, dieselbe Familienförderung zu bekommen – nicht beide zusammen. Das Finanzamt macht die Günstigerprüfung (§ 31 EStG): Es rechnet automatisch, was für dich mehr bringt, und wendet den besseren Weg an. Bei niedrigem und mittlerem Einkommen gewinnt meist das Kindergeld, bei höherem Einkommen der Freibetrag. Du entscheidest nichts – du füllst nur die Anlage Kind aus.
Zwei Wege, ein Ziel: das Existenzminimum des Kindes
Der Staat stellt das Existenzminimum jedes Kindes steuerfrei. Dafür gibt es zwei Instrumente, die dasselbe bezwecken:
- Kindergeld – die monatliche Auszahlung der Familienkasse. Du bekommst es sofort aufs Konto, unabhängig von deinem Einkommen.
- Kinderfreibetrag – ein Betrag, der bei der Steuerberechnung von deinem Einkommen abgezogen wird, sodass ein Teil deines Einkommens steuerfrei bleibt.
Beides gleichzeitig gibt es nicht. Der Gesetzgeber nennt das den Familienleistungsausgleich (§ 31 EStG): Das Kindergeld ist eine Vorauszahlung auf die steuerliche Freistellung. Am Jahresende prüft das Finanzamt, welcher Weg für dich günstiger ist.
Kindergeld 2026: 255 € pro Kind und Monat
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 € pro Monat und Kind – für jedes Kind gleich, ob erstes oder viertes. Das sind 3.060 € pro Jahr und Kind.
Wichtig:
- Du beantragst das Kindergeld einmalig bei der Familienkasse (nicht in der Steuererklärung).
- Es wird monatlich ausgezahlt, unabhängig vom Einkommen.
- Für Kinder über 18 gelten Sonderregeln (Ausbildung, Studium, Übergangszeiten).
Das Kindergeld ist damit für die allermeisten Familien der spürbarere Vorteil: Es kommt sofort und regelmäßig.
Kinderfreibetrag 2026: rund 9.600 € pro Kind
Der Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG besteht aus zwei Teilen:
- Der eigentliche Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes.
- Der BEA-Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf.
Zusammen ergeben beide Teile 2026 rund 9.600 € pro Kind – und zwar für beide Elternteile gemeinsam. Bei zusammenveranlagten Eltern wird der volle Betrag berücksichtigt. Sind die Eltern getrennt oder nicht verheiratet, steht jedem grundsätzlich die Hälfte, also rund 4.800 €, zu.
Anders als das Kindergeld ist der Freibetrag kein Geld aufs Konto, sondern eine Verringerung des zu versteuernden Einkommens. Wie viel er dir bringt, hängt deshalb direkt von deinem Grenzsteuersatz ab: Je höher dein Einkommen, desto mehr Steuer sparst du pro abgezogenem Euro.
Die Günstigerprüfung: Das Finanzamt rechnet für dich
Hier kommt der entscheidende Punkt: Du musst dich nicht entscheiden. Sobald du die Anlage Kind abgibst, macht das Finanzamt automatisch die Günstigerprüfung:
- Es berechnet deine Steuer mit Abzug des Kinderfreibetrags.
- Es vergleicht die daraus resultierende Ersparnis mit dem Kindergeld-Anspruch (nicht dem tatsächlich ausgezahlten Betrag, sondern dem, worauf du Anspruch hattest).
- Es wendet den günstigeren Weg an.
Gewinnt das Kindergeld, bleibt alles wie gehabt – du behältst die 3.060 € pro Kind. Gewinnt der Freibetrag, zieht das Finanzamt ihn ab, rechnet aber das Kindergeld wieder hinzu (die sogenannte Hinzurechnung). So bekommst du am Ende nur den zusätzlichen Vorteil, der über das Kindergeld hinausgeht.
Ein wichtiges Detail: Angerechnet wird der Kindergeld-Anspruch, nicht der tatsächlich ausgezahlte Betrag. Wer also vergisst, das Kindergeld zu beantragen, verliert es doppelt – es fließt nicht aufs Konto und wird bei der Günstigerprüfung trotzdem gegengerechnet. Beantrage das Kindergeld deshalb immer, selbst wenn du sicher bist, dass am Ende der Freibetrag gewinnt.
Wann gewinnt der Kinderfreibetrag?
Rechnen wir die Schwelle: Das Kindergeld ist 3.060 € pro Kind und Jahr wert. Der Freibetrag bringt 9.600 € × Grenzsteuersatz. Der Freibetrag schlägt das Kindergeld also erst, wenn dein Grenzsteuersatz über rund 32 % liegt.
In der Praxis heißt das grob:
- Verheiratete, ein Kind: ab rund 68.000 € zu versteuerndem Einkommen
- Alleinstehende, ein Kind: ab rund 34.000 € zu versteuerndem Einkommen
Die genaue Grenze verschiebt sich mit der Kinderzahl und deiner sonstigen Steuersituation – aber du musst das nicht selbst ausrechnen. Das übernimmt das Finanzamt.
Beispielrechnung: zwei Einkommen im Vergleich
Fall 1: Familie mit mittlerem Einkommen
Anna und Ben, verheiratet, ein Kind, zusammen 48.000 € zu versteuerndes Einkommen.
- Kindergeld erhalten: 12 × 255 € = 3.060 €
- Kinderfreibetrag: 9.600 € × rund 25 % Grenzsteuersatz = rund 2.400 € Ersparnis
- Günstigerprüfung: 3.060 € > 2.400 € → Kindergeld gewinnt
- Ergebnis: Sie behalten die 3.060 € Kindergeld, der Freibetrag wird für die Einkommensteuer nicht abgezogen.
Fall 2: Familie mit höherem Einkommen
Clara und David, verheiratet, ein Kind, zusammen 110.000 € zu versteuerndes Einkommen.
- Kindergeld erhalten: 3.060 €
- Kinderfreibetrag: 9.600 € × rund 40 % Grenzsteuersatz = rund 3.840 € Ersparnis
- Günstigerprüfung: 3.840 € > 3.060 € → Freibetrag gewinnt
- Das Finanzamt zieht die 9.600 € ab, rechnet aber die 3.060 € Kindergeld wieder hinzu
- Ergebnis: rund 780 € zusätzlich über die Steuererklärung – oben auf das bereits erhaltene Kindergeld.
Der Unterschied: Anna und Ben bekommen ihren vollen Vorteil bereits monatlich über das Kindergeld. Clara und David bekommen den Rest erst über den Steuerbescheid – aber nur, wenn sie die Anlage Kind abgegeben haben.
Der stille Bonus: Soli und Kirchensteuer
Ein oft übersehener Punkt: Für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer wird der Kinderfreibetrag immer angesetzt – unabhängig davon, wer die Günstigerprüfung für die Einkommensteuer gewinnt. Das heißt: Auch wenn bei dir das Kindergeld günstiger ist und der Freibetrag für die Einkommensteuer nicht greift, senkt er trotzdem die Bemessungsgrundlage für Soli und Kirchensteuer. Deshalb lohnt sich die Anlage Kind praktisch immer.
Wo du alles einträgst: die Anlage Kind
Für jedes Kind füllst du eine eigene Anlage Kind aus. Dort gibst du an:
- Name und Geburtsdatum des Kindes
- ob und wie lange du Kindergeld bezogen hast
- bei Kindern über 18: Ausbildung, Studium oder Übergangszeiten
- bei getrennten Eltern: die Aufteilung der Freibeträge
Das Kindergeld selbst beantragst du bei der Familienkasse, nicht in der Steuererklärung. Die Günstigerprüfung läuft danach automatisch. In ELSTER, dem offiziellen Steuerportal der Finanzverwaltung, findest du die Anlage Kind bei den Formularen zur Einkommensteuererklärung.
Familien sind meist Angestellte – in unserer Übersicht für Angestellte findest du weitere Hebel, mit denen du dein Netto erhöhst. Und wenn ein Elternteil selbstständig ist, lohnt der Blick auf die Seite für Freelancer.
Getrennte und unverheiratete Eltern
Sind die Eltern nicht verheiratet oder leben getrennt, steht jedem Elternteil grundsätzlich die Hälfte des Kinderfreibetrags zu – also rund 4.800 €. In der Anlage Kind gibst du das entsprechend an. Zwei Sonderregeln sind wichtig:
- Übertragung des vollen Freibetrags: Kommt ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht zu weniger als 75 % nach, kann der andere Elternteil den vollen Kinderfreibetrag auf sich übertragen lassen.
- BEA-Freibetrag beim betreuenden Elternteil: Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung kann auf den Elternteil übertragen werden, bei dem das minderjährige Kind gemeldet ist – auf Antrag in der Anlage Kind.
Beim Kindergeld gilt: Es wird an den Elternteil ausgezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt. Das solltet ihr vorab klären, damit die Familienkasse an die richtige Person zahlt und es später keinen Streit um Rückforderungen gibt.
Häufige Fehler
- Anlage Kind gar nicht abgegeben. Ohne sie prüft das Finanzamt nichts – bei höherem Einkommen verschenkst du den Freibetrag, bei jedem Einkommen den Soli- und Kirchensteuervorteil.
- Geglaubt, es gäbe beides zusammen. Kindergeld und Freibetrag schließen sich für die Einkommensteuer aus.
- Kindergeld nicht beantragt. Die Günstigerprüfung rechnet mit dem Kindergeld-Anspruch – wer nichts beantragt hat, verliert trotzdem den Betrag rechnerisch.
- Freibetrag bei getrennten Eltern falsch aufgeteilt. Standard ist die Hälfte je Elternteil; eine Übertragung ist unter Bedingungen möglich.
- Kinder über 18 vergessen. Auch in Ausbildung oder Studium gibt es weiter Kindergeld und Freibetrag – aber nur mit den richtigen Angaben.
So hilft Restio
Kinderfreibetrag oder Kindergeld ist ein Rechen- und Formular-Thema – genau da ist Restio stark:
- Belege scannen – fotografiere den Kindergeldbescheid der Familienkasse, und Restio erfasst die Angaben für die Anlage Kind.
- Steuerfragen mit Paragraf und Zahl – frag „Lohnt sich bei uns der Kinderfreibetrag?” oder „Wie hoch ist der Freibetrag pro Kind 2026?” und bekomme eine Antwort mit § und konkretem Betrag, auf Deutsch oder Englisch.
- Fristen-Wächter – Restio erinnert dich rechtzeitig an die Abgabefrist, damit du den Vorteil nicht verpasst.
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Fazit
Kinderfreibetrag oder Kindergeld – das ist keine Entscheidung, die du treffen musst. Das Finanzamt macht die Günstigerprüfung automatisch und nimmt den besseren Weg. Bei niedrigem und mittlerem Einkommen ist das meist das Kindergeld (3.060 € pro Kind), bei höherem Einkommen der Freibetrag (rund 9.600 € pro Kind). Deine einzige Aufgabe: die Anlage Kind ausfüllen. Sonst verschenkst du bei höherem Einkommen den zusätzlichen Vorteil – und bei jedem Einkommen die Ersparnis bei Soli und Kirchensteuer.
Weiterführende Links
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Häufig gestellte Fragen
Muss ich mich zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld entscheiden? ▼
Nein. Du bekommst nicht beides zusammen, aber du musst auch nicht wählen. Das Finanzamt macht automatisch die Günstigerprüfung (§ 31 EStG): Es rechnet, ob das ausgezahlte Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für dich mehr bringt, und wendet den besseren Weg an. Gewinnt der Freibetrag, wird das bereits erhaltene Kindergeld gegengerechnet.
Wie hoch sind Kindergeld und Kinderfreibetrag 2026? ▼
Das Kindergeld beträgt seit 2025 255 € pro Monat und Kind, also 3.060 € im Jahr. Der Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG besteht aus zwei Teilen – dem eigentlichen Freibetrag für das Existenzminimum und dem BEA-Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Zusammen sind das 2026 rund 9.600 € pro Kind (für beide Elternteile gemeinsam).
Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag? ▼
Grob ab rund 68.000 € zu versteuerndem Einkommen bei zusammenveranlagten Ehepaaren mit einem Kind, bei Alleinstehenden ab rund 34.000 €. Ab da bringt der Freibetrag mehr Steuerersparnis als das Kindergeld wert ist. Die genaue Grenze hängt von Kinderzahl und Grenzsteuersatz ab – das Finanzamt rechnet es für dich aus.
Wo trage ich das in der Steuererklärung ein? ▼
In der Anlage Kind – für jedes Kind eine eigene Anlage. Dort gibst du Name, Geburtsdatum und deine Angaben zum Kind ein. Das Kindergeld selbst beantragst du bei der Familienkasse, nicht in der Steuererklärung. Die Günstigerprüfung läuft im Hintergrund automatisch, sobald die Anlage Kind ausgefüllt ist. In ELSTER, dem offiziellen Steuerportal, findest du die Anlage Kind bei den Formularen zur Einkommensteuererklärung.
Wirkt der Kinderfreibetrag auch, wenn das Kindergeld günstiger ist? ▼
Für die Einkommensteuer nicht – da gewinnt dann das Kindergeld. Aber für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer wird der Kinderfreibetrag immer angesetzt, unabhängig von der Günstigerprüfung. Deshalb lohnt sich die Anlage Kind auch bei mittlerem Einkommen fast immer.