Bürgergeld Zuverdienst 2026: Was bleibt dir vom Nebenjob?
Read in EnglishBürgergeld und Nebenjob: Die Angst vor der Anrechnung
Du beziehst Bürgergeld und möchtest mit einem Nebenjob deine Situation verbessern. Aber die große Frage bleibt: Lohnt sich das überhaupt? Oder nimmt dir das Jobcenter alles wieder weg?
Die Wahrheit ist: Das System ist komplizierter als „alles oder nichts” — aber es ist deutlich besser, als viele denken. Mit dem Freibetragsmodell darfst du einen Teil deines Verdienstes behalten, ohne dass dein Bürgergeld gekürzt wird.
Kurz & knapp: Beim Bürgergeld-Zuverdienst bleiben dir die ersten €100 komplett frei. Darüber gelten gestaffelte Freibeträge (20%, 30%, 10%). Bei einem 520-€-Minijob behältst du €184 extra pro Monat — das sind €2.208 mehr pro Jahr.
Das 4-Stufen-Freibetragsmodell
Die Anrechnung funktioniert in vier Stufen nach § 11b SGB II:
| Stufe | Einkommensbereich | Freibetrag | Was du behältst |
|---|---|---|---|
| 1 | €0 – €100 | 100% | Alles |
| 2 | €100,01 – €520 | 20% | €0,20 pro Euro |
| 3 | €520,01 – €1.000 | 30% | €0,30 pro Euro |
| 4 | €1.000,01 – €1.200* | 10% | €0,10 pro Euro |
*€1.500 statt €1.200 mit minderjährigem Kind
Rechenbeispiel 1: Minijob mit €520/Monat
Du bist alleinstehend und verdienst €520 mit einem Minijob.
- Stufe 1: €100 × 100% = €100 frei
- Stufe 2: €420 × 20% = €84 frei
- Gesamter Freibetrag: €184
- Anrechnung: €520 − €184 = €336
- Dein Bürgergeld sinkt um €336, aber dein Gesamteinkommen steigt um €184
Regelsatz (Single): €563. Mit Nebenjob: €563 − €336 + €520 = €747/Monat statt €563.
Rechenbeispiel 2: Teilzeit mit €800/Monat
- Stufe 1: €100 frei
- Stufe 2: €420 × 20% = €84 frei
- Stufe 3: €280 × 30% = €84 frei
- Gesamter Freibetrag: €268
- Anrechnung: €800 − €268 = €532
Gesamteinkommen: €563 − €532 + €800 = €831/Monat. Du behältst €268 mehr als ohne Job.
Rechenbeispiel 3: €1.200/Monat mit Kind
- Stufe 1: €100 frei
- Stufe 2: €420 × 20% = €84 frei
- Stufe 3: €480 × 30% = €144 frei
- Stufe 4: €200 × 10% = €20 frei
- Gesamter Freibetrag: €348
Du behältst €348 mehr pro Monat als ohne Einkommen.
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Regelsätze 2026
| Haushalt | Regelsatz/Monat |
|---|---|
| Alleinstehend | €563 |
| Paar (pro Person) | €506 |
| Kind 14-17 Jahre | €471 |
| Kind 6-13 Jahre | €390 |
| Kind 0-5 Jahre | €357 |
Die Kosten der Unterkunft (Miete + Heizung) werden zusätzlich zum Regelsatz übernommen, sofern sie angemessen sind.
Wichtige Regeln
Sofortige Meldepflicht
Jedes Einkommen muss dem Jobcenter sofort gemeldet werden. Das gilt auch für Minijobs, Aushilfstätigkeiten und einmalige Zahlungen. Wer Einkommen verschweigt, riskiert Rückforderungen und Sanktionen.
Absetzbare Ausgaben
Vor der Anrechnung werden bestimmte Ausgaben abgezogen — zum Beispiel Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Arbeitsmittel und Beiträge zu Versicherungen. Das kann deinen anrechenbaren Verdienst senken und den Freibetrag effektiv erhöhen.
Probebeschäftigung
In den ersten 6 Monaten einer neuen Beschäftigung gelten besondere Regeln. Informiere dich beim Jobcenter, bevor du eine Stelle annimmst.
Häufige Fehler vermeiden
- Freibeträge nicht kennen — Viele denken, dass alles angerechnet wird. Die Freibeträge machen den Nebenjob deutlich attraktiver als gedacht.
- Meldepflicht vergessen — Auch kleine Einnahmen müssen gemeldet werden. Sonst drohen Rückforderungen.
- Absetzbare Kosten ignorieren — Fahrtkosten zum Job werden vor der Anrechnung abgezogen. Das kann deinen Freibetrag effektiv erhöhen.
- Krankenversicherung vergessen — Solange du Bürgergeld beziehst, bist du pflichtversichert. Fällst du aus dem Leistungsbezug, musst du die KV selbst tragen.
So hilft Restio
Neben dem Bürgergeld-Freibetrag gibt es weitere steuerlich relevante Themen — besonders wenn du den Sprung in die Erwerbstätigkeit machst. Restio unterstützt dich:
- Freibetrag-Rechner — berechne sofort, wie viel dir bei verschiedenen Einkommenshöhen bleibt
- Belege scannen — erfasse absetzbare Kosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel) per Foto
- KI-Steuerexperte — frag nach, ob sich eine Steuererklärung für dich lohnt und welche Werbungskosten du absetzen kannst
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Fazit
Ein Nebenjob neben dem Bürgergeld lohnt sich — und zwar mehr als viele denken. Bei einem 520-€-Minijob behältst du €184 extra pro Monat, bei €800 Teilzeit sogar €268. Das Freibetragsmodell stellt sicher, dass sich Arbeit immer lohnt. Rechne deinen Fall einmal durch und melde dein Einkommen immer sofort beim Jobcenter.
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Häufig gestellte Fragen
Wie viel darf ich neben dem Bürgergeld verdienen? ▼
Du darfst unbegrenzt verdienen, aber der Verdienst wird teilweise angerechnet. Die ersten 100 € sind komplett frei. Darüber greifen gestaffelte Freibeträge: 20% von 100-520 €, 30% von 520-1.000 €, 10% von 1.000-1.200 € (bzw. 1.500 € mit Kind). So bleiben dir bei einem 520-€-Minijob 184 € mehr pro Monat.
Was passiert bei einem 520-€-Minijob? ▼
Dein Freibetrag beträgt 100 € + 20% von 420 € = 184 €. Von den 520 € werden also 336 € auf dein Bürgergeld angerechnet. Dein Bürgergeld sinkt um 336 €, aber dein Gesamteinkommen steigt um 184 €.
Muss ich dem Jobcenter meinen Nebenjob melden? ▼
Ja, sofort. Jedes Einkommen muss dem Jobcenter gemeldet werden — auch Minijobs, einmalige Zahlungen und Sachleistungen. Bei versäumter Meldung drohen Rückforderungen und Sanktionen.
Was passiert, wenn ich mehr verdiene als erlaubt? ▼
Es gibt keine Obergrenze für den Zuverdienst. Aber je mehr du verdienst, desto mehr wird angerechnet. Ab einem bestimmten Punkt übersteigt dein Einkommen den Bürgergeld-Anspruch und du fällst aus dem Leistungsbezug — was auch bedeutet, dass du deine Krankenversicherung selbst tragen musst.
Werden Einmal-Zahlungen auch angerechnet? ▼
Ja. Einmalige Einnahmen über 50 € (z.B. Steuererstattung, Nachzahlung, Geschenke über 50 €) werden über 6 Monate verteilt angerechnet. Erbschaften und Lottogewinne gelten als Vermögen und werden anders behandelt.