← Zurück zum Blog basics
5 Min. Lesezeit · Restio Team

Aktivrente 2026: So viel darfst du steuerfrei dazuverdienen

Read in English

Aktivrente 2026: Was steckt dahinter?

Viele Rentner wollen oder müssen nach dem Renteneintritt weiterarbeiten — sei es als Minijobber, Teilzeitkraft oder Freiberufler. Das Problem: Die Angst, dass Steuern und Sozialabgaben den Verdienst auffressen, hält viele davon ab. Bis 2025 war die Situation tatsächlich unübersichtlich, weil verschiedene Zuverdienstgrenzen und Übergangsregelungen galten.

Mit der Aktivrente hat der Gesetzgeber ab 2026 einen klaren Rahmen geschaffen. Rentner dürfen bis zu 2.000 Euro pro Monat (24.000 Euro im Jahr) steuerfrei neben ihrer Rente verdienen. Das ist ein enormer Schritt — aber Sozialabgaben fallen trotzdem an, und genau hier wird es für die meisten unübersichtlich.

Kurz & knapp: Ab 2026 können Rentner mit Regelaltersrente bis zu 2.000 €/Monat steuerfrei dazuverdienen. Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) fallen trotzdem an — mit einem Arbeitnehmeranteil von rund 9,85 %. Arbeitslosenversicherung zahlst du als Rentner nicht.

So berechnest du dein Netto-Einkommen als Rentner

Die Berechnung ist zweigeteilt: Einkommensteuer und Sozialversicherung. Beim Aktivrente-Freibetrag wird es einfach — bei den Sozialabgaben musst du genauer rechnen.

Schritt 1: Einkommensteuer prüfen

Dein Nebeneinkommen bis 2.000 €/Monat (24.000 €/Jahr) ist durch den neuen Freibetrag nach § 3 EStG steuerfrei. Erst der Betrag darüber wird zu deinem zu versteuernden Einkommen addiert.

Schritt 2: Sozialversicherungsbeiträge berechnen

Als Rentner in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zahlst du:

  • Krankenversicherung (GKV): 14,6 % allgemeiner Beitragssatz + ~1,7 % Zusatzbeitrag (kassenabhängig) = 16,3 % gesamt. Dein Arbeitnehmeranteil: 8,15 %
  • Pflegeversicherung: ~3,4 % gesamt. Dein Arbeitnehmeranteil: 1,7 % (kinderlos: 2,3 %)
  • Arbeitslosenversicherung: entfällt komplett für Regelaltersrentner
  • Rentenversicherung: Arbeitgeberanteil wird gezahlt, du kannst auf deinen Anteil verzichten

Dein Gesamtanteil Sozialabgaben: rund 9,85 % (mit Kind) bzw. 10,45 % (kinderlos).

Rechenbeispiel: 1.500 €/Monat Nebeneinkommen

Anna ist 67, bezieht eine Regelaltersrente von 1.200 €/Monat und arbeitet zusätzlich in Teilzeit für 1.500 € brutto/Monat. Sie hat zwei erwachsene Kinder.

Einkommensteuer:

  • Nebeneinkommen: 1.500 €/Monat
  • Aktivrente-Freibetrag: 2.000 €/Monat
  • 1.500 € liegt unter dem Freibetrag → 0 € Einkommensteuer auf das Nebeneinkommen

Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil):

  • KV: 1.500 € × 8,15 % = 122,25 €
  • PV: 1.500 € × 1,7 % = 25,50 €
  • ALV: 0 €
  • RV: Verzicht möglich → 0 €
  • Gesamt: 147,75 €/Monat

Netto-Nebeneinkommen: 1.500 € − 147,75 € = 1.352,25 €/Monat

Zusammen mit der Rente von 1.200 € kommt Anna auf 2.552,25 € netto im Monat.

Rechenbeispiel: 2.800 €/Monat Nebeneinkommen

Bernd ist 68, bezieht 1.400 € Rente und verdient 2.800 € brutto als Teilzeit-Berater.

Einkommensteuer:

  • Nebeneinkommen: 2.800 €/Monat
  • Freibetrag: 2.000 €/Monat
  • Steuerpflichtiger Anteil: 800 €/Monat (9.600 €/Jahr)
  • Geschätzter Grenzsteuersatz (inkl. Rentenbesteuerung): ~25 %
  • Einkommensteuer auf den steuerpflichtigen Teil: ~200 €/Monat

Sozialversicherung:

  • KV + PV: 2.800 € × 9,85 % = 275,80 €/Monat

Netto: 2.800 € − 200 € − 275,80 € = ~2.324,20 €/Monat

Die Rechnung wird schnell komplex, besonders wenn Rente und Nebenverdienst zusammen versteuert werden.

Jetzt automatisch berechnen

Nutze unseren kostenlosen Aktivrente-Rechner und berechne dein Ergebnis in Sekunden. Gib einfach deine Rente, dein Nebeneinkommen und deine Krankenkasse ein — der Rechner zeigt dir sofort, was netto übrig bleibt.

Gesetzliche Grundlage und wichtige Regeln

§ 3 EStG — Steuerbefreiung

Der Aktivrente-Freibetrag ist in § 3 EStG verankert (Volltext auf gesetze-im-internet.de). Er gilt für Bezieher einer Regelaltersrente ab dem Monat, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.

Voraussetzungen

  • Du musst die Regelaltersgrenze erreicht haben (Jahrgang 1964 und jünger: 67 Jahre)
  • Der Freibetrag gilt nur für Einkünfte aus aktiver Tätigkeit — keine Kapitalerträge, keine Vermietungseinkünfte
  • Bei vorgezogener Altersrente (z. B. Rente mit 63) gelten eigene Zuverdienstregeln

Minijob als Sonderfall

Ein Minijob (bis 538 €/Monat ab 2026) wird pauschal besteuert und nicht auf den Aktivrente-Freibetrag angerechnet. Du kannst also einen Minijob plus eine weitere Tätigkeit bis 2.000 €/Monat ausüben und bleibst auf der sicheren Seite.

Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Dein Nebeneinkommen wird bei der Beitragsbemessung in der KVdR berücksichtigt. Das bedeutet: Auch wenn du keine Einkommensteuer zahlst, steigen deine KV-Beiträge mit dem Nebenverdienst. Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 liegt bei 5.175 €/Monat — darüber hinaus steigen die Beiträge nicht weiter.

Häufige Fehler vermeiden

  • Freibetrag mit Freigrenze verwechseln — Der Aktivrente-Freibetrag ist ein Freibetrag, keine Freigrenze. Nur der Betrag über 2.000 €/Monat wird versteuert, nicht alles ab dem ersten Euro.
  • Sozialabgaben vergessen — Der Freibetrag befreit nur von der Einkommensteuer. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen trotzdem an.
  • Rentenversicherung nicht abwählen — Als Regelaltersrentner kannst du auf deinen Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung verzichten. Das spart dir nochmal 9,3 %. Den Arbeitgeberanteil zahlt dein Arbeitgeber trotzdem.
  • Steuererklärung vergessen — Auch wenn keine Einkommensteuer anfällt, musst du unter Umständen eine Steuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt dich dazu auffordert oder du weitere Einkünfte hast.
  • Werbungskosten nicht absetzen — Auch Rentner können Werbungskosten für ihr Nebeneinkommen geltend machen: Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungen. Das senkt den steuerpflichtigen Anteil bei Einkommen über dem Freibetrag.

So hilft Restio

Gerade für Rentner mit Nebeneinkommen ist die steuerliche Situation unübersichtlich — Freibeträge, Sozialabgaben, Rentenbesteuerung und Werbungskosten greifen ineinander. Restio macht das einfacher:

  • Automatische Berechnung — der KI-Steuerexperte berechnet, wie viel netto von deinem Nebenverdienst übrig bleibt, inklusive aller Sozialabgaben
  • Schwellenwert-Überwachung — der Finanzwächter warnt dich, wenn du dich dem 2.000-Euro-Freibetrag näherst, damit du rechtzeitig planen kannst
  • Belege scannen — fotografiere Ausgaben für deine Nebentätigkeit direkt mit dem Handy und Restio ordnet sie automatisch den richtigen Werbungskosten zu
  • Persönlicher Advisor — der KI-Steuerberater beantwortet deine Fragen zur Aktivrente jederzeit und prüft, ob ein Minijob oder eine reguläre Beschäftigung für dich günstiger ist

Teste Restio 14 Tage kostenlos und behalte dein Nebeneinkommen als Rentner im Griff.

Fazit

Die Aktivrente 2026 ist eine gute Nachricht für alle, die im Ruhestand weiterarbeiten wollen. Mit dem Freibetrag von 2.000 €/Monat bleibt dein Nebeneinkommen in vielen Fällen komplett einkommensteuerfrei. Aber vergiss die Sozialabgaben nicht: Rund 9,85 % für Kranken- und Pflegeversicherung fallen trotzdem an. Bei 1.500 € Nebenverdienst bleiben dir nach Sozialabgaben noch 1.352,25 € — ein solider Zuverdienst zur Rente. Rechne deine individuelle Situation am besten einmal durch, bevor du loslegst.

Restio

Steuertipps direkt aufs Handy

Restio findet Absetzungen, die du nicht kanntest. Komplett kostenlos.

Häufig gestellte Fragen

Was zählt als Nebeneinkommen bei der Aktivrente?

Als Nebeneinkommen zählen alle Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Vermietung. Minijobs, Teilzeitstellen und freiberufliche Tätigkeiten fallen alle darunter. Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) werden separat über die Abgeltungsteuer besteuert und zählen nicht zum Freibetrag.

Muss ich als Rentner ein Gewerbe anmelden?

Nur wenn du eine gewerbliche Tätigkeit ausübst (z. B. Handel, Dienstleistungen). Freiberufliche Tätigkeiten wie Beratung, Nachhilfe oder Autorentätigkeit erfordern keine Gewerbeanmeldung — eine Anmeldung beim Finanzamt reicht. Ein Minijob erfordert ebenfalls keine Gewerbeanmeldung.

Was passiert, wenn ich mehr als 2.000 € im Monat verdiene?

Nur der Betrag über dem Freibetrag von 2.000 €/Monat (24.000 €/Jahr) wird einkommensteuerpflichtig. Er wird zu deinem übrigen Einkommen addiert und nach deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf das gesamte Einkommen an.

Kann ich Minijob und reguläre Beschäftigung kombinieren?

Ja. Ein Minijob (bis 538 €/Monat) bleibt pauschal versteuert und wird nicht auf den Freibetrag angerechnet. Eine zusätzliche reguläre Beschäftigung fällt unter den Aktivrente-Freibetrag. Aber: Zwei Minijobs werden zusammengerechnet und der zweite wird regulär versteuert.

Beeinflusst der Zuverdienst meine Rentenhöhe?

Wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast, sind Zuverdienstgrenzen komplett weggefallen. Dein Zuverdienst kann sogar deine Rente erhöhen, wenn du weiter Rentenversicherungsbeiträge zahlst. Du kannst auf die Rentenversicherungspflicht allerdings auch verzichten.