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7 Min. Lesezeit · Restio Team

Abschreibung für Freiberufler: AfA einfach erklärt

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Abschreibung für Freiberufler — was du sofort absetzt und was über Jahre läuft

Du kaufst ein MacBook für 2.500 Euro, einen Stehschreibtisch für 1.200 Euro und eine Kamera für 750 Euro. Wie viel davon darfst du dieses Jahr von der Steuer absetzen? Die Antwort überrascht die meisten: Es kommt darauf an. Einiges geht sofort, anderes verteilt sich über bis zu 13 Jahre. Dieses Durcheinander nennt sich AfA — Absetzung für Abnutzung — und ist einer der häufigsten Stolpersteine für Freiberufler.

Kurz & knapp: Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto sind sofort absetzbar (GWG). Computer und Software gehen seit 2021 immer sofort. Alles andere wird über die amtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die AfA senkt deine Betriebsausgaben in der EÜR und damit deine Steuerlast.

Was ist AfA?

AfA steht für “Absetzung für Abnutzung” (§ 7 EStG). Das Prinzip: Wenn du etwas kaufst, das länger als ein Jahr hält und mehr als 800 Euro netto kostet, darfst du den Kaufpreis nicht auf einmal absetzen. Stattdessen verteilst du ihn über die sogenannte Nutzungsdauer — also die Jahre, die das Finanzamt dem Gegenstand zuschreibt.

Für Freiberufler ist die AfA besonders wichtig, weil teure Anschaffungen wie Kameraausrüstung, Büromöbel oder Fahrzeuge nicht im Kaufjahr komplett als Betriebsausgabe durchgehen. Die AfA sorgt dafür, dass du Jahr für Jahr einen Teil des Kaufpreises in deiner EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) geltend machst.

Lineare Abschreibung — die Standardmethode

Die lineare AfA ist die gängigste Methode für Freiberufler. Die Formel ist simpel:

Jährliche AfA = Anschaffungskosten (netto) / Nutzungsdauer in Jahren

Beispiel: Ein Schreibtisch für 1.200 Euro netto mit einer amtlichen Nutzungsdauer von 13 Jahren:

1.200 € / 13 Jahre = 92,31 Euro pro Jahr

Das bedeutet: Du setzt 13 Jahre lang jedes Jahr 92,31 Euro als Betriebsausgabe in deiner EÜR ab. Klingt nach wenig — ist es auch. Deshalb ist es so wichtig, die Sonderregeln zu kennen.

Die GWG-Grenze: Sofort absetzen bis 800 Euro

GWG steht für “geringwertiges Wirtschaftsgut”. Die Regel ist simpel:

  • Netto-Kaufpreis bis 800 Euro → sofort im Kaufjahr als Betriebsausgabe absetzbar
  • Netto-Kaufpreis über 800 Euro → Abschreibung über die Nutzungsdauer

Das gilt für selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Ein Monitor, den du nur mit dem Laptop nutzt, ist kein GWG — aber in der Praxis akzeptiert das Finanzamt Monitore mittlerweile als eigenständig nutzbar.

Tipp: Achte auf den Netto-Preis. Ein Gerät für 952 Euro brutto (800 Euro netto + 19 % USt) ist noch ein GWG. Wenn du Kleinunternehmer bist und keine Vorsteuer abziehst, gilt allerdings der Brutto-Preis als Grenze.

Der Sammelposten: Pool-Abschreibung für 250–1.000 Euro

Für Wirtschaftsgüter zwischen 250 Euro und 1.000 Euro netto gibt es eine Alternative zur Einzel-AfA: den Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG). Alle Anschaffungen in diesem Preisbereich werden in einem Pool zusammengefasst und über 5 Jahre gleichmäßig abgeschrieben — unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer.

Vorteil: Gegenstände mit langer Nutzungsdauer (z. B. Büromöbel mit 13 Jahren) werden so in nur 5 Jahren abgeschrieben. Nachteil: Du musst dich für alle Anschaffungen eines Jahres einheitlich entscheiden — entweder Einzel-AfA oder Sammelposten.

Die BMF-Computerregel: Laptop und Co. sofort absetzen

Seit dem BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 gilt eine Sonderregel für Computer, Laptops und Software: Die Nutzungsdauer wurde auf 1 Jahr festgelegt — unabhängig vom Kaufpreis.

Das bedeutet konkret:

  • MacBook für 2.500 Euro → sofort im Kaufjahr voll absetzbar
  • Gaming-PC für 3.000 Euro (beruflich genutzt) → sofort absetzbar
  • Software-Lizenzen → sofort absetzbar

Diese Regel gilt für:

  • Computer und Laptops
  • Tablets (sofern eigenständig nutzbar)
  • Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Monitore)
  • Software und Betriebssysteme

Wichtig: Die Regel gilt nicht für Smartphones. Für Smartphones bleibt die amtliche Nutzungsdauer von 5 Jahren bestehen. Bei einem Smartphone für 1.200 Euro netto bedeutet das: 240 Euro AfA pro Jahr (abzüglich privatem Nutzungsanteil).

Die wichtigsten Nutzungsdauern für Freiberufler

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht amtliche AfA-Tabellen mit den Nutzungsdauern für Wirtschaftsgüter. Hier die wichtigsten für Freiberufler:

WirtschaftsgutNutzungsdauerJährliche AfA bei 1.000 € netto
Computer, Laptop1 Jahr (BMF 2021)1.000 €
Smartphone5 Jahre200 €
Kamera (Foto/Video)7 Jahre142,86 €
Drucker, Scanner3 Jahre333,33 €
Schreibtisch13 Jahre76,92 €
Bürostuhl13 Jahre76,92 €
Regal, Aktenschrank13 Jahre76,92 €
Pkw6 Jahre166,67 €
Fahrrad (E-Bike)7 Jahre142,86 €

Rechenbeispiel: 3 Anschaffungen im Januar

Stell dir vor, du kaufst im Januar folgende Gegenstände für deine freiberufliche Tätigkeit:

1. MacBook Pro — 2.500 Euro netto

Dank der BMF-Computerregel (Nutzungsdauer 1 Jahr) kannst du die vollen 2.500 Euro im Kaufjahr als Betriebsausgabe absetzen. Keine Abschreibung über mehrere Jahre nötig.

Jahr 1: 2.500 Euro

2. Stehschreibtisch — 1.200 Euro netto

Büromöbel haben eine amtliche Nutzungsdauer von 13 Jahren. Da der Preis über der GWG-Grenze liegt, musst du linear abschreiben:

1.200 € / 13 = 92,31 Euro pro Jahr

Da du im Januar gekauft hast, bekommst du im ersten Jahr die volle Jahres-AfA.

Jahr 1: 92,31 Euro | Jahr 2–13: je 92,31 Euro

3. Kamera — 750 Euro netto

Der Netto-Preis liegt unter der GWG-Grenze von 800 Euro. Du kannst die vollen 750 Euro sofort als Betriebsausgabe absetzen.

Jahr 1: 750 Euro

Zusammenfassung Jahr 1

AnschaffungBetriebsausgabe Jahr 1
MacBook Pro2.500,00 €
Stehschreibtisch92,31 €
Kamera750,00 €
Gesamt3.342,31 €

Von deinen Anschaffungen im Gesamtwert von 4.450 Euro kannst du im ersten Jahr 3.342,31 Euro als Betriebsausgaben in deiner EÜR geltend machen. Die restlichen 1.107,69 Euro (Schreibtisch) verteilen sich auf die folgenden 12 Jahre.

Kauf im Laufe des Jahres: anteilige AfA

Kaufst du ein abschreibungspflichtiges Wirtschaftsgut nicht im Januar, sondern mitten im Jahr, wird die AfA im ersten Jahr monatsgenau berechnet.

Beispiel: Gleicher Schreibtisch für 1.200 Euro netto, Kauf im Juli:

  • Jährliche AfA: 92,31 Euro
  • Anteil erstes Jahr (Juli–Dezember = 6 Monate): 92,31 € × 6/12 = 46,15 Euro
  • Ab Jahr 2: volle 92,31 Euro pro Jahr

Tipp: Wenn du eine größere Anschaffung planst, die abgeschrieben werden muss, kann der Kaufzeitpunkt relevant sein. Im Januar kaufen bedeutet volle AfA im ersten Jahr. Ein Kauf im Dezember bringt nur 1/12 der Jahres-AfA.

Das gilt nicht für GWG (sofort absetzbar) und nicht für Computer nach der BMF-Regel (Nutzungsdauer 1 Jahr — volle Absetzung unabhängig vom Monat).

Was passiert am Ende der Nutzungsdauer?

Nach Ablauf der Nutzungsdauer ist das Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben — der Buchwert ist 0 Euro (bzw. ein Erinnerungswert von 1 Euro). Das bedeutet:

  • Du nutzt es weiter → Es kostet dich nichts mehr in der Buchhaltung, bringt aber auch keine Betriebsausgabe mehr
  • Du verkaufst es → Der gesamte Verkaufserlös ist eine Betriebseinnahme (da der Buchwert 0 ist)
  • Du entsorgst es → Keine steuerliche Auswirkung

Private Nutzung: den beruflichen Anteil berechnen

Nutzt du ein Wirtschaftsgut sowohl beruflich als auch privat, darfst du nur den beruflichen Anteil der AfA als Betriebsausgabe absetzen.

Beispiel: Smartphone für 1.200 Euro netto, Nutzungsdauer 5 Jahre, 70 % berufliche Nutzung:

  • Jährliche AfA: 1.200 € / 5 = 240 Euro
  • Beruflicher Anteil: 240 € × 70 % = 168 Euro pro Jahr als Betriebsausgabe

Das Finanzamt kann einen Nachweis verlangen. Ein Nutzungsprotokoll über 3 Monate reicht in der Regel, um den beruflichen Anteil zu belegen.

Sonder-AfA: zusätzlich 40 % in den ersten 5 Jahren

Neben der regulären linearen AfA gibt es die Sonder-AfA nach § 7g Abs. 5 EStG. Damit kannst du in den ersten 5 Jahren zusätzlich 40 % der Anschaffungskosten abschreiben — verteilt, wie du willst.

Voraussetzung: Dein Gewinn lag im Vorjahr unter 200.000 Euro.

Beispiel: Schreibtisch für 1.200 Euro netto:

  • Reguläre AfA: 92,31 Euro/Jahr
  • Sonder-AfA (40 %): 480 Euro, flexibel auf die ersten 5 Jahre verteilbar
  • Jahr 1 Maximal: 92,31 € + 480 € = 572,31 Euro

Die Sonder-AfA ist ein mächtiges Werkzeug, um die Steuerlast in den ersten Jahren nach einer Anschaffung zu senken.

So hilft Restio

Mit Restio wird Abschreibung zum Kinderspiel:

  • Automatische AfA-Klassifizierung — scanne einen Beleg und Restio erkennt anhand der offiziellen BMF-Tabellen, ob sofort absetzbar (GWG), Computer-Sonderregel oder mehrjährige AfA gilt
  • AfA-Tracking über Jahre — Restio berechnet die jährliche AfA für jede Anschaffung und führt die Restbuchwerte automatisch
  • EÜR-Export — alle Betriebsausgaben inklusive AfA werden im EÜR-kompatiblen CSV-Export berücksichtigt
  • Kaufentscheidungen — frag den KI-Steuerberater vor dem Kauf: “Wie wirkt sich diese Anschaffung auf meine Steuerlast aus?”

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Fazit

AfA klingt kompliziert, folgt aber klaren Regeln: Unter 800 Euro netto geht sofort. Computer und Software gehen seit 2021 immer sofort. Alles andere wird linear über die amtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Wer diese drei Regeln kennt, hat 90 % der Fälle abgedeckt. Und für den Rest gibt es die AfA-Tabellen des BMF — oder du lässt Restio die Klassifizierung für dich übernehmen.

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich gebrauchte Geräte abschreiben?

Ja. Gebrauchte Wirtschaftsgüter werden genauso abgeschrieben wie neue. Die Nutzungsdauer wird allerdings anhand der Restnutzungsdauer geschätzt — ein 3 Jahre alter Schreibtisch mit 13 Jahren Nutzungsdauer hat noch 10 Jahre Restnutzungsdauer.

Was passiert, wenn ich ein abgeschriebenes Gerät verkaufe?

Der Verkaufserlös ist eine Betriebseinnahme. Ist der Gegenstand noch nicht vollständig abgeschrieben, buchst du den Restbuchwert als Betriebsausgabe aus. Die Differenz zwischen Verkaufserlös und Restbuchwert ist dein steuerpflichtiger Gewinn oder Verlust.

Was ist die Sonder-AfA nach § 7g EStG?

Die Sonder-AfA erlaubt dir, in den ersten 5 Jahren zusätzlich 40 % der Anschaffungskosten abzuschreiben — zusätzlich zur normalen linearen AfA. Voraussetzung: Dein Gewinn lag im Vorjahr unter 200.000 Euro.

Wie setze ich privat mitgenutzte Geräte ab?

Bei gemischter Nutzung setzt du nur den beruflichen Anteil ab. Bei einem Smartphone mit 70 % beruflicher Nutzung kannst du 70 % der jährlichen AfA als Betriebsausgabe geltend machen. Ein Nutzungsprotokoll über 3 Monate reicht dem Finanzamt in der Regel als Nachweis.

Muss ich bei Kauf im Laufe des Jahres anteilig abschreiben?

Ja. Bei linearer AfA rechnest du im Anschaffungsjahr monatsgenau. Ein Schreibtisch, den du im Juli kaufst, wird im ersten Jahr nur für 6 von 12 Monaten abgeschrieben — also die Hälfte der Jahres-AfA.